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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/2583

30.4.2026

BESCHLUSS DES RATES

vom 27. April 2026

zur Ernennung von Vertretern der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

(C/2026/2583)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1,

in Anbetracht der dem Rat von den Mitgliedstaaten unterbreiteten Kandidaturen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) errichtet, zu deren Gremien ein Verwaltungsrat gehört.

(2)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 benennt jeder Mitgliedstaat ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied als Vertreter im Verwaltungsrat der EFSA. Die so benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Rat für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt, die verlängert werden kann, und sind stimmberechtigt.

(3)

Gemäß dem Beschluss des Rates vom 7. April 2022 (2) läuft die Amtszeit der gemäß dem genannten Beschluss zur Vertretung der Mitgliedstaaten ernannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder am 30. Juni 2026 ab.

(4)

Die Vertreter der Mitgliedstaaten sollten daher für eine neue Amtszeit von vier Jahren ernannt werden, die am 1. Juli 2026 beginnt und am 30. Juni 2030 endet.

(5)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 werden die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats aufgrund ihrer einschlägigen und umfangreichen Erfahrungen und ihres Fachwissens bezüglich des Rechts und der Politik im Bereich der Lebensmittelkette einschließlich der Risikobewertung benannt und ernannt, wobei sichergestellt wird, dass einschlägiges Fachwissen in den Bereichen Management, Verwaltung, Finanzen und Recht im Verwaltungsrat vorhanden ist.

(6)

Die von den Mitgliedstaaten benannten Vertreter erfüllen die einschlägigen Kriterien. Ihre Ernennung gewährleistet daher die höchste Kompetenz sowie ein möglichst breites Spektrum an einschlägiger Erfahrung im Verwaltungsrat der EFSA, was von zentraler Bedeutung ist, um die Unabhängigkeit und die hohen wissenschaftlichen Standards, Transparenz und Effizienz zu gewährleisten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Personen werden für die Zeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2030 als Vertreter der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ernannt:

Mitgliedstaat

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Belgien

Frau Christine Romeyns

Herr Carl BERTHOT

Bulgarien

Herr Koycho KOEV

Frau Gergana Nikolova BALIEVA

Tschechien

Herr Jindřich FIALKA

Herr Martin Štěpánek

Dänemark

Frau Cecilie SOLSTAD

Herr Henrik Dammand NIELSEN

Deutschland

Frau Marie-Luise TREBES

Herr Sebastian GRAF VON KEYSERLINGK

Estland

Frau Triin KÕRGMAA

Frau Anneli TUVIKE

Irland

Herr Greg DEMPSEY

Frau Geraldine DUFFY

Griechenland

Herr Antonis ZAMPELAS

Herr Stamatios KAMPOLIS

Spanien

Herr Andrés BARRAGÁN URBIOLA

Herr Pedro GULLÓN

Frankreich

Herr Gilles SALVAT

Herr Loïc EVAIN

Kroatien

Herr Nevijo ZDOLEC

Herr Dražen KNEŽEVIĆ

Italien

Herr Ugo DELLA MARTA

Herr Alessio NARDINI

Zypern

Herr Stelios YIANNOPOULOS

Herr Herodotos HERODOTOU

Lettland

Herr Aivars BĒRZIŅŠ

Herr Jānis RUŠKO

Litauen

Herr Egidijus PUMPUTIS

Frau Audronė MIKALAUSKIENĖ

Luxemburg

Herr Patrick HAU

Frau Françoise MORI

Ungarn

Herr Szabolcs PASZTOR

Frau Barbara BÓNÉ

Malta

Herr Clive TONNA

Herr Sharlo CAMILLERI

Niederlande

Frau Ana Isabel VILORIA ALEBESQUE

Frau Pascalle DE RUYTER

Österreich

Herr Ulrich HERZOG

Frau Josefine SINKOVITS

Polen

Herr Janusz CIOK

Herr Piotr JEDZINIAK

Portugal

Frau Susana POMBO

Frau Ana Cristina CALDEIRA

Rumänien

Herr Alexandru Nicolae BOCIU

Herr Laszlo CSUTAK-NAGY

Slowenien

Herr Andrej KIRBIŠ

Herr Evgen BENEDIK

Slowakei

Herr Martin CHUDÝ

Herr Martin POLOVKA

Finnland

Herr Sebastian HIELM

Frau Marjatta RAHKIO

Schweden

Frau Christina NORDIN

Frau Kristina GRANELLI

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 27. April 2026.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. PANAYIOTOU


(1)   ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/oj.

(2)  Beschluss des Rates vom 7. April 2022 zur Ernennung von Vertretern der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ABl. C 159 vom 12.4.2022, S. 6).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2583/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)