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30.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 26/30 |
BESCHLUSS 2010/53/GASP DES RATES
vom 30. November 2009
über den Abschluss des Abkommens zwischen Australien und der Europäischen Union über die Sicherheit von Verschlusssachen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 24,
auf Empfehlung des Vorsitzes,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat auf seiner Tagung vom 9. März 2009 beschlossen, den Vorsitz zu ermächtigen, mit Unterstützung des Generalsekretärs/Hohen Vertreters und unter umfassender Einbeziehung der Kommission gemäß Artikel 24 des Vertrags über die Europäische Union Verhandlungen mit Australien im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über die Sicherheit von Informationen aufzunehmen. |
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(2) |
Der Vorsitz hat aufgrund dieser Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Unterstützung des Generalsekretärs/Hohen Vertreters ein Abkommen mit Australien über die Sicherheit von Verschlusssachen ausgehandelt. |
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(3) |
Das Abkommen sollte genehmigt werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Das Abkommen zwischen Australien und der Europäischen Union über die Sicherheit von Verschlusssachen wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 30. November 2009.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
B. ASK