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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe L


2024/2130

1.8.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/2130 DES RATES

vom 26. Juli 2024

zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 8,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

(2)

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist ein Regelwerk, das auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist, beruht. Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehört die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates (1) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, die verabschiedet wurde, um die umgehende Korrektur übermäßiger gesamtstaatlicher Defizite zu fördern.

(3)

Am 3. April 2020 hat der Rat angesichts der geplanten Nichteinhaltung des Defizitkriteriums des AEUV im Jahr 2019 nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV den Beschluss (EU) 2020/509 (2) zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Rumänien angenommen und eine Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV mit dem Ziel abgegeben, das übermäßige öffentliche Defizit in Rumänien bis spätestens 2022 zu beenden.

(4)

Am 18. Juni 2021 hat der Rat angesichts des starken Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit infolge der COVID-19-Pandemie gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV eine geänderte Empfehlung an Rumänien gerichtet., hat der Rat Rumänien empfohlen, das übermäßige Defizit bis spätestens 2024 zu beenden. Konkret hat der Rat Rumänien empfohlen, sein Gesamtdefizit im Jahr 2021 auf 8,0 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP), im Jahr 2022 auf 6,2 % des BIP, im Jahr 2023 auf 4,4 % des BIP und im Jahr 2024 auf 2,9 % des BIP zu senken. Dies entspräche einer nominalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben von 3,4 % im Jahr 2021, 1,3 % im Jahr 2022, 0,9 % im Jahr 2023 und 0,0 % im Jahr 2024. Diese Kürzungen würden einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,7 % des BIP im Jahr 2021, 1,8 % des BIP im Jahr 2022, 1,7 % des BIP im Jahr 2023 und 1,5 % des BIP im Jahr 2024 entsprechen. Zudem sollte Rumänien der Empfehlung zufolge die bereits für das Jahr 2021 verabschiedeten Maßnahmen vollständig umsetzen und die zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis zum Jahr 2024 erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen spezifizieren und umsetzen. Etwaige unerwartete Mehreinnahmen sollten genutzt werden, um das gesamtstaatliche Defizit zu verringern. In seiner Empfehlung hat der Rat Rumänien eine Frist bis zum 15. Oktober 2021 gesetzt, innerhalb der das Land wirksame Maßnahmen ergriffen werden und gemäß Artikel 3 Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die zur Erreichung der Ziele vorgesehene Konsolidierungsstrategie Bericht erstatten sollte. Außerdem empfahl sie, dass Rumänien mindestens alle sechs Monate über die bei der Umsetzung der Empfehlung erzielten Fortschritte Bericht erstatten sollte.

(5)

Am 24. November 2021 hat die Kommission festgestellt, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV mit wirksamen Maßnahmen reagiert hatte, und zog daraus den Schluss, dass zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Schritte im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit erforderlich waren. Inzwischen hat die Kommission festgestellt, dass Rumänien die Ziele für das gesamtstaatliche Defizit in den Jahren 2021 und 2022 erreicht hat und damit der Empfehlung vom 18. Juni 2021 nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV nachgekommen ist. Laut den von der Kommission (Eurostat) validierten Daten für die Haushaltsergebnisse ist das gesamtstaatliche Defizit Rumäniens von 7,2 % des BIP im Jahr 2021 auf 6,3 % des BIP im Jahr 2022 zurückgegangen. Die im Rahmen der Übermittlung von Daten für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vom Frühjahr 2023 mitgeteilte und validierte ursprüngliche Schätzung für 2022 belief sich auf 6,2 % des BIP, was dem vom Rat empfohlenen Ziel für das Gesamtdefizit entsprach. Daher ruhte das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit. Allerdings ging das strukturelle Defizit 2021 um 1,2 Prozentpunkte des BIP und 2022 um 0,4 Prozentpunkte des BIP zurück, während Anpassungen um 0,7 Prozentpunkte bzw. 1,8 Prozentpunkte des BIP empfohlen worden waren. Die kumulierte strukturelle Anpassung im Zeitraum 2021–2022 lag somit unter der empfohlenen Anpassung. Zudem erreichte das Wachstum der Nettoprimärausgaben in den Jahren 2021 und 2022 7,4 % bzw. 15,0 % und lag damit deutlich über den in der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 festgelegten Zielen.

(6)

Seit Annahme der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 entspricht die Wirtschaftsleistung Rumäniens weitgehend den Prognosen der Kommission. Im Zeitraum 2021-2023 entsprach das reale BIP-Wachstum im Großen und Ganzen den Prognosen, die in der Analyse der Haushaltslage in Rumänien durch die Kommissionsdienststellen nach der Annahme der Empfehlung des Rates an Rumänien vom 3. April 2020 enthalten waren, in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 2. Juni 2021, und das trotz der in der Zwischenzeit eingetretenen makroökonomischen Schocks, insbesondere Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und der daraus resultierende Energieversorgungsschock. Die Produktionslücke 2023 ist den Schätzungen zufolge weniger stark ausgefallen als im Juni 2021 angenommen. Auch das Wachstum der Staatseinnahmen war deutlich dynamischer als erwartet, was in erster Linie auf die hohe Inflation, darüber hinaus aber auch auf die steuerergiebige Zusammensetzung des realen BIP-Wachstums zurückzuführen ist. Obwohl das BIP-Wachstum bei einer deutlich restriktiveren Haushaltspolitik wahrscheinlich niedriger ausgefallen wäre, lassen sich insgesamt die im Vergleich zur Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 deutlich schlechteren Haushaltsergebnisse nicht durch makroökonomische Entwicklungen rechtfertigen.

(7)

Eine neue Bewertung der Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2024 ergriffen hat, führt zu einer Reihe von Schlussfolgerungen, die nachstehend aufgeführt sind.

(8)

Laut den von Rumänien gemeldeten und von der Kommission (Eurostat) validierten Daten für die Haushaltsergebnisse stieg das gesamtstaatliche Defizit Rumäniens 2023 auf 6,6 % des BIP und lag damit deutlich über den vom Rat empfohlenen und im rumänischen Konvergenzprogramm 2023 geplanten 4,4 % des BIP. Hauptgrund für diese Abweichung war der weiterhin sehr starke Anstieg der Staatsausgaben, der vor allem durch Sozialtransfers, Zinszahlungen, Ausgaben für Waren und Dienstleistungen sowie Investitionsausgaben getrieben ist. Auch die statistische Erfassung von Zahlungen für Lohnerhöhungen im öffentlichen Sektor in Höhe von 0,5 % des BIP infolge von Gerichtsentscheidungen macht sich im Gesamtdefizit 2023 bemerkbar.

(9)

Die Konsolidierungsanstrengungen sind im Jahr 2023 deutlich hinter den Empfehlungen des Rates zurückgeblieben. Der strukturelle Saldo Rumäniens blieb 2023 weitgehend unverändert (Rückgang um 0,1 % des BIP) und lag damit deutlich unter dem vom Rat empfohlenen Ziel einer Verbesserung um 1,7 % des BIP. Das Wachstum der Nettoprimärausgaben (bereinigt um finanzpolitische Maßnahmen auf der Einnahmenseite) erreichte fast 12 % und war damit deutlich höher als der im Jahr 2023 vom Rat empfohlene Zielwert von 0,9 %.

(10)

In den Jahren 2022 und 2023 führte das starke reale und nominale BIP-Wachstum zu einem sehr starken Anstieg der Staatseinnahmen von 20,8 % im Jahr 2022 und 14,2 % im Jahr 2023, der die Erwartungen zum Zeitpunkt der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 deutlich übertraf. In beiden Jahren flossen die unerwarteten Mehreinnahmen jedoch großenteils in die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben und nicht in die Verringerung des Haushaltsdefizits.

(11)

In der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission wird von einem Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits auf 6,9 % des BIP 2024 ausgegangen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote, die im Jahr 2023 bei 48,8 % lag, dürfte sich bis Ende 2024 auf 50,9 % erhöhen. Wie in den Vorjahren spiegelt der prognostizierte Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits im Jahr 2024 ein hohes Wachstum der laufenden Staatsausgaben wider. Nach einer umsichtigen Lohnpolitik in den letzten Jahren dürften die Ausgaben für Löhne im Jahr 2024 im öffentlichen Sektor nach den jüngsten diskretionären Lohnerhöhungen im Bildungs-, Gesundheits- und Verteidigungssektor stark steigen (im zweistelligen Bereich, 18,7 %). Die im Rahmen der Rentenreform erfolgte Neuberechnung der Renten wird in den Jahren 2024 und 2025 kurzfristige Kosten in Höhe von 1,0 % des BIP in den Jahren 2024 und 2025 verursachen.

(12)

Im Zuge der Bemühungen um eine Verbesserung der Steuererhebung durch Digitalisierung des Steuersystems und dank der Auswirkungen eines im Herbst 2023 verabschiedeten Pakets einnahmensteigernder Maßnahmen, das die Staatseinnahmen um rund 1 % des BIP erhöhen soll, dürfte das Wachstum der Staatseinnahmen im Jahr 2024 über dem nominalen BIP-Wachstum liegen. Das Paket umfasst mehrere Maßnahmen, darunter eine Erhöhung der Unternehmensbesteuerung insbesondere für Kleinstunternehmen, eine Erhöhung der Besteuerung von Einzelpersonen infolge der teilweisen Abschaffung von Steuervergünstigungen im Bau- und Agrarsektor, die Abschaffung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen, eine Erhöhung der Verbrauchsteuern und eine Sondersteuer auf den Umsatz von Banken und multinationalen Unternehmen.

(13)

Daher waren die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 ergriffen hat, unzureichend. Rumänien hat das Ziel für sein Gesamtdefizit im Jahr 2023 verfehlt und wird sein übermäßiges Defizit voraussichtlich nicht bis 2024 beenden. Die Konsolidierungsanstrengungen blieben deutlich hinter den Empfehlungen des Rates zurück, und die Nettoprimärausgaben sind deutlich schneller gestiegen als empfohlen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Rumänien hat auf die Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

BÓKA J.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6).

(2)  Beschluss (EU) 2020/509 des Rates vom 3. April 2020 zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Rumänien (ABl. L 110 vom 8.4.2020, S. 58).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2130/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)