31990D0483

90/483/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. September 1990 zur Genehmigung der Änderungen des von der Bundesrepublik Deutschland vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 267 vom 29/09/1990 S. 0044 - 0044


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 27. September 1990

zur Genehmigung der Änderungen des von der Bundesrepublik Deutschland vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest

(Nur der deutsche Text ist verbindlich)

(90/483/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 80/1095/EWG des Rates vom 11. November 1980 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen das Gebiet der Gemeinschaft von klassischer Schweinepest freigemacht und freigehalten werden kann (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/487/EWG (2), insbesondere auf Artikel 3a,

gestützt auf die Entscheidung 80/1096/EWG des Rates vom 11. November 1980 über eine finanzielle Maßnahme der Gemeinschaft zur Tilgung der klassischen Schweinepest (3), zuletzt geändert durch die Entscheidung 87/488/EWG (4), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit ihrer Entscheidung 88/614/EWG (5) hat die Kommission den von der Bundesrepublik Deutschland zur Tilgung der klassischen Schweinepest vorgelegten Plan genehmigt.

Mit Schreiben vom 7. September 1990 hat die Bundesrepublik Deutschland der Kommission mitgeteilt, daß der Plan hinsichtlich der endgültigen Tilgung der klassischen Schweinepest geändert wurde.

Eine Prüfung des geänderten Plans hat ergeben, daß er mit der Richtlinie 80/217/EWG des Rates vom 22. Januar 1980 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (6), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/486/EWG (7), und mit der Richtlinie 80/1095/EWG übereinstimmt. Somit sind die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft erfuellt.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der von der Bundesrepublik Deutschland vorgelegte geänderte Plan zur endgültigen Tilgung der klassischen Schweinepest wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung wird am 3. Oktober 1990 wirksam.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Brüssel, den 27. September 1990

Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 325 vom 1. 12. 1980, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 280 vom 3. 10. 1987, S. 24.

(3) ABl. Nr. L 325 vom 1. 12. 1980, S. 5.

(4) ABl. Nr. L 280 vom 3. 10. 1987, S. 26.

(5) ABl. Nr. L 335 vom 7. 12. 1988, S. 34.

(6) ABl. Nr. L 47 vom 21. 1. 1980, S. 11.

(7) ABl. Nr. L 280 vom 3. 10. 1987, S. 21.