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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1173 |
28.5.2026 |
BESCHLUSS (GASP) 2026/1173 DES RATES
vom 28. Mai 2026
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 19. Januar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/385 (1) angenommen. |
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(2) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 26. Juni 2025 hat der Europäische Rat weitere Arbeiten an restriktiven Maßnahmen gegen die Hamas gefordert. |
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(3) |
Die Hamas stellt nach wie vor eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dar. Ihre Gewalttaten stellen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen dar. Das Politische Büro (im Folgenden „Politbüro“) der Hamas ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Gruppe und bestimmt ihre soziale, politische und militärische Politik. Insbesondere der militärische Flügel der Hamas (Hamas-Izz al-Din al-Qassem) unterliegt den vom Politbüro beschlossenen allgemeinen Maßnahmen und hat dem Politbüro stets die Treue gelobt. Darüber hinaus haben Mitglieder des Politbüros Kenntnis von der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Gewalttaten durch die Hamas. Zudem fördern, verteidigen und rechtfertigen sie diese Gewalttaten, indem sie häufig öffentlich mit ähnlichen Aktionen in der Zukunft drohen oder vor diesen warnen. Daher ist der Rat der Auffassung, dass Mitglieder des Politbüros bei den Entscheidungsprozessen innerhalb der Hamas eine wesentliche Rolle spielen und erheblichen Einfluss auf die Handlungen der Hamas, einschließlich ihrer Gewalttaten, ausüben. Somit tragen sie die Gesamtverantwortung für diese Taten. |
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(4) |
Um die Gewalttaten der Hamas einzudämmen, hält es der Rat für angemessen, restriktive Maßnahmen in Form von Reisebeschränkungen und Einfrieren aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen vorzusehen, die sich im Besitz oder im Eigentum oder unter Kontrolle von Mitgliedern des Politbüros befinden oder von diesen gehalten werden. Für Mitglieder des Politbüros sollten jedoch keine solchen restriktiven Maßnahmen gelten, wenn ausreichende Informationen darüber vorliegen, dass sie keinen Einfluss auf die Gewalttaten der Hamas ausüben. |
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(5) |
Es ist angezeigt, den Titel des Beschlusses (GASP) 2024/385 zu ändern. |
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(6) |
Es ist weiter angezeigt, zehn Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen aufzunehmen. |
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(7) |
Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2024/385 wird wie folgt geändert:
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1. |
Der Titel erhält folgende Fassung: „Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad sowie gegen diejenigen, die deren Gewalttaten unterstützen, erleichtern oder ermöglichen“ |
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2. |
In Artikel 1 werden folgende Absätze eingefügt: „(1a) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die Mitglied des Politbüros der Hamas (im Folgenden ‚Politbüro‘) sind, in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen. (1b) Die Mitglieder des Politbüros werden nicht in die im Anhang enthaltene Liste der Personen und Organisationen aufgenommen oder auf dieser Liste belassen, wenn ausreichende Informationen vorliegen, die zeigen, dass sie keinen Einfluss auf die von der Hamas verübten Gewalttaten ausüben.“ |
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3. |
Artikel 2 wird wie Folgt geändert:
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Artikel 2
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2026.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. DAMIANOS
(1) Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen (ABl. L, 2024/385, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/385/oj).
ANHANG
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 werden in Unterabschnitt „A. Natürliche Personen“ folgende Einträge aufgenommen:
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Name |
Angaben zur Identität |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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„13. |
Nizar Mohammed AWADALLAH alias Nizar Bin Mohammed AWADALLAH; Nazar Muhammad Mahmud AWADALLAH |
Geburtsdatum: 11.12.1957 Geburtsort: Gaza-Stadt, Gazastreifen Staatsangehörigkeit: palästinensisch Geschlecht: männlich Palästinensische Personalausweis-Nr.: 931005433 Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘) |
Nizar Mohammed Awadallah ist seit 2009 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026 |
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14. |
Mohammad NAZZAL alias Muhammad Essam Rizk Abdul RAHMAN |
Geburtsdatum: 1963 Geburtsort: Amman, Jordanien Staatsangehörigkeit: jordanisch Geschlecht: männlich Jordanische Personalausweis-Nr.: 9631022654 Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘) |
Mohammad Nazzal ist seit 1996 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026 |
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15. |
Husam BADRAN alias Hossam BADRAN; Husam Ataf Ali BADRAN; Husam Atif All BADRAN; Hussam BADRAN |
Geburtsdatum: 11.1.1966 Geburtsort: Nablus (Westjordanland) Geschlecht: männlich Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘) |
Husam Badran ist seit 2017 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026 |
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16. |
Khaled MASHAL (خالد مشعل) |
Geburtsdatum: 28.5.1956 Geburtsort: Silwad, Ramallah (Westjordanland) Staatsangehörigkeit: palästinensisch Geschlecht: männlich Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘), Mitglied des Vorläufigen Führungskomitees der Hamas |
Khaled Mashal ist Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026 |
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17. |
Khalil AL-HAYYA (خليل الحية) |
Geburtsdatum: 1960 Geburtsort: Gazastreifen Geschlecht: männlich Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘), Mitglied des Vorläufigen Führungskomitees der Hamas, stellvertretender Leiter des Regionalbüros der Hamas im Gazastreifen |
Khalil Al-Hayya ist seit 2016 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026 |
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18. |
Muhammad Ismail DARWISH alias Abu Omar Hassan (أبو عمر حسن,) |
Geburtsort: Libanon Geschlecht: männlich Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘), Mitglied des Vorläufigen Führungskomitees der Hamas, Leiter des Schura-Rates, des Ratgebergremiums der Hamas |
Muhammad Ismail Darwish ist Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026 |
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19. |
Zaher JABARIN (زاهر جبارين) alias Zaher JABAREEN (زاهر جبارين) |
Geburtsdatum: 18.9.1968 Geburtsort: Salfit (Westjordanland) Geschlecht: männlich Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘), Mitglied des Vorläufigen Führungskomitees der Hamas, Leiter des Regionalbüros der Hamas im Westjordanland |
Zaher Jabarin ist seit 2021 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026 |
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20. |
Abu Khalil AL-QUDS أبو خليل القدس |
Geschlecht: männlich Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘) |
Abu Khalil al-Quds ist seit 2021 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026 |
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21. |
Fathi HAMAD فتحي حماد alias Fathi Ahmad HAMMAD, Fathy Ahmed HAMAD |
Geburtsdatum: 1961 Geburtsort: Jabaliya, Gazastreifen Geschlecht: männlich Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘) |
Fathi Hamad ist seit 2017 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026 |
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22. |
Moussa ABU MARZOUK موسى أبو مرزوق alias Mousa Mohammed ABU MARZOOK, Musa Abu MARZUK, Sa’id ABU-MARZUQ |
Geburtsdatum: 9.2.1951 Geburtsort: Gazastreifen Geschlecht: männlich Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘) |
Moussa Abu Marzouk ist Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für die Gewalttaten der Hamas verantwortlich. |
28.5.2026“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1173/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)