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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/1173

28.5.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/1173 DES RATES

vom 28. Mai 2026

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 19. Januar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/385 (1) angenommen.

(2)

In seinen Schlussfolgerungen vom 26. Juni 2025 hat der Europäische Rat weitere Arbeiten an restriktiven Maßnahmen gegen die Hamas gefordert.

(3)

Die Hamas stellt nach wie vor eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dar. Ihre Gewalttaten stellen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen dar. Das Politische Büro (im Folgenden „Politbüro“) der Hamas ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Gruppe und bestimmt ihre soziale, politische und militärische Politik. Insbesondere der militärische Flügel der Hamas (Hamas-Izz al-Din al-Qassem) unterliegt den vom Politbüro beschlossenen allgemeinen Maßnahmen und hat dem Politbüro stets die Treue gelobt. Darüber hinaus haben Mitglieder des Politbüros Kenntnis von der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Gewalttaten durch die Hamas. Zudem fördern, verteidigen und rechtfertigen sie diese Gewalttaten, indem sie häufig öffentlich mit ähnlichen Aktionen in der Zukunft drohen oder vor diesen warnen. Daher ist der Rat der Auffassung, dass Mitglieder des Politbüros bei den Entscheidungsprozessen innerhalb der Hamas eine wesentliche Rolle spielen und erheblichen Einfluss auf die Handlungen der Hamas, einschließlich ihrer Gewalttaten, ausüben. Somit tragen sie die Gesamtverantwortung für diese Taten.

(4)

Um die Gewalttaten der Hamas einzudämmen, hält es der Rat für angemessen, restriktive Maßnahmen in Form von Reisebeschränkungen und Einfrieren aller Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen vorzusehen, die sich im Besitz oder im Eigentum oder unter Kontrolle von Mitgliedern des Politbüros befinden oder von diesen gehalten werden. Für Mitglieder des Politbüros sollten jedoch keine solchen restriktiven Maßnahmen gelten, wenn ausreichende Informationen darüber vorliegen, dass sie keinen Einfluss auf die Gewalttaten der Hamas ausüben.

(5)

Es ist angezeigt, den Titel des Beschlusses (GASP) 2024/385 zu ändern.

(6)

Es ist weiter angezeigt, zehn Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen aufzunehmen.

(7)

Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2024/385 wird wie folgt geändert:

1.

Der Titel erhält folgende Fassung:

„Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad sowie gegen diejenigen, die deren Gewalttaten unterstützen, erleichtern oder ermöglichen“

2.

In Artikel 1 werden folgende Absätze eingefügt:

„(1a)   Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die Mitglied des Politbüros der Hamas (im Folgenden ‚Politbüro‘) sind, in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen.

(1b)   Die Mitglieder des Politbüros werden nicht in die im Anhang enthaltene Liste der Personen und Organisationen aufgenommen oder auf dieser Liste belassen, wenn ausreichende Informationen vorliegen, die zeigen, dass sie keinen Einfluss auf die von der Hamas verübten Gewalttaten ausüben.“

3.

Artikel 2 wird wie Folgt geändert:

a)

In Absatz 1 erhält die Einleitung folgende Fassung:

„(1)   Sämtliche Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen, die sich unmittelbar oder mittelbar im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter Kontrolle von natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen befinden, die“

b)

Die folgende Absätze werden eingefügt:

„(1a)   Sämtliche Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen, die sich unmittelbar oder mittelbar im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter Kontrolle von im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die Mitglieder des Politbüros sind, befinden, werden eingefroren.

(1b)   Die Mitglieder des Politbüros werden nicht in die im Anhang enthaltene Liste der Personen und Organisationen aufgenommen oder werden nicht auf dieser Liste belassen, wenn ausreichende Informationen vorliegen die zeigen, dass sie keinen Einfluss auf die von der Hamas verübten Gewalttaten ausüben.“

Artikel 2

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2026.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. DAMIANOS


(1)  Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen (ABl. L, 2024/385, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/385/oj).


ANHANG

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 werden in Unterabschnitt „A. Natürliche Personen“ folgende Einträge aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„13.

Nizar Mohammed AWADALLAH

alias

Nizar Bin Mohammed AWADALLAH;

Nazar Muhammad Mahmud AWADALLAH

Geburtsdatum: 11.12.1957

Geburtsort: Gaza-Stadt, Gazastreifen

Staatsangehörigkeit: palästinensisch

Geschlecht: männlich

Palästinensische Personalausweis-Nr.: 931005433

Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘)

Nizar Mohammed Awadallah ist seit 2009 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026

14.

Mohammad NAZZAL

alias

Muhammad Essam Rizk Abdul RAHMAN

Geburtsdatum: 1963

Geburtsort: Amman, Jordanien

Staatsangehörigkeit: jordanisch

Geschlecht: männlich

Jordanische Personalausweis-Nr.: 9631022654

Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘)

Mohammad Nazzal ist seit 1996 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026

15.

Husam BADRAN

alias

Hossam BADRAN;

Husam Ataf Ali BADRAN;

Husam Atif All BADRAN;

Hussam BADRAN

Geburtsdatum: 11.1.1966

Geburtsort: Nablus (Westjordanland)

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘)

Husam Badran ist seit 2017 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026

16.

Khaled MASHAL

(خالد مشعل)

Geburtsdatum: 28.5.1956

Geburtsort: Silwad, Ramallah (Westjordanland)

Staatsangehörigkeit: palästinensisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘), Mitglied des Vorläufigen Führungskomitees der Hamas

Khaled Mashal ist Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026

17.

Khalil AL-HAYYA

(خليل الحية)

Geburtsdatum: 1960

Geburtsort: Gazastreifen

Geschlecht: männlich

Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘), Mitglied des Vorläufigen Führungskomitees der Hamas, stellvertretender Leiter des Regionalbüros der Hamas im Gazastreifen

Khalil Al-Hayya ist seit 2016 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026

18.

Muhammad Ismail DARWISH

alias

Abu Omar Hassan

(أبو عمر حسن,)

Geburtsort: Libanon

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘), Mitglied des Vorläufigen Führungskomitees der Hamas, Leiter des Schura-Rates, des Ratgebergremiums der Hamas

Muhammad Ismail Darwish ist Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026

19.

Zaher JABARIN

(زاهر جبارين)

alias

Zaher JABAREEN

(زاهر جبارين)

Geburtsdatum: 18.9.1968

Geburtsort: Salfit (Westjordanland)

Geschlecht: männlich

Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘), Mitglied des Vorläufigen Führungskomitees der Hamas, Leiter des Regionalbüros der Hamas im Westjordanland

Zaher Jabarin ist seit 2021 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026

20.

Abu Khalil AL-QUDS

أبو خليل القدس

Geschlecht: männlich

Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘)

Abu Khalil al-Quds ist seit 2021 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026

21.

Fathi HAMAD

فتحي حماد

alias

Fathi Ahmad HAMMAD, Fathy Ahmed HAMAD

Geburtsdatum: 1961

Geburtsort: Jabaliya, Gazastreifen

Geschlecht: männlich

Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘)

Fathi Hamad ist seit 2017 Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026

22.

Moussa ABU MARZOUK

موسى أبو مرزوق

alias

Mousa Mohammed ABU MARZOOK, Musa Abu MARZUK, Sa’id ABU-MARZUQ

Geburtsdatum: 9.2.1951

Geburtsort: Gazastreifen

Geschlecht: männlich

Funktion: Funktion: Mitglied des Politbüros der Hamas (‚Politbüro‘)

Moussa Abu Marzouk ist Mitglied des Politbüros. Als Mitglied dieses Entscheidungsgremiums ist er für die Gewalttaten der Hamas verantwortlich.

28.5.2026“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1173/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)