2003D0500 — DE — 31.07.2003 — 001.001


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BESCHLUSS DRK/1/2003 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 1. Juli 2003

über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo

(2003/500/GASP)

(ABl. L 170, 9.7.2003, p.19)

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►M1

BESCHLUSS DRK/3/2003 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 31. Juli 2003

  L 206

32

15.8.2003




▼B

BESCHLUSS DRK/1/2003 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 1. Juli 2003

über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo

(2003/500/GASP)



DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2003/423/GASP des Rates vom 5. Juni 2003 über die militärische Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo ( 1 ), insbesondere auf Artikel 10 Absätze 2 und 3 betreffend die Beteiligung von Drittstaaten,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Auf Ersuchen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und im Auftrag des Militärausschusses der EU (EUMC) haben der Operation Commander und der EU-Force Commander am 10. bzw. am 11. Juni 2003 die Streitkräfte- und Personalplanungskonferenzen durchgeführt.

(2)

Aufgrund der Empfehlung des Operation Commanders zu den Beiträgen von Drittstaaten ist der EUMC am 25. Juni 2003 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, diese Beiträge von Drittstaaten anzunehmen —

BESCHLIESST:



▼M1

Artikel 1

Beiträge von Drittstaaten

Im Anschluss an die Streitkräfte- und Personalplanungskonferenzen werden Beiträge der nachstehenden Drittstaaten zur militärischen Operation der EU in der Demokratischen Republik Kongo angenommen:

Brasilien

Kanada

Südafrika

Ungarn

Zypern.

▼B

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.



( 1 ) ABl. L 143 vom 11.6.2003, S. 50.