2003D0500 — DE — 31.07.2003 — 001.001
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BESCHLUSS DRK/1/2003 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 1. Juli 2003 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. L 170, 9.7.2003, p.19) |
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BESCHLUSS DRK/3/2003 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 31. Juli 2003 |
L 206 |
32 |
15.8.2003 |
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BESCHLUSS DRK/1/2003 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 1. Juli 2003
über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo
(2003/500/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2003/423/GASP des Rates vom 5. Juni 2003 über die militärische Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo ( 1 ), insbesondere auf Artikel 10 Absätze 2 und 3 betreffend die Beteiligung von Drittstaaten,
in Erwägung nachstehender Gründe:|
(1) |
Auf Ersuchen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und im Auftrag des Militärausschusses der EU (EUMC) haben der Operation Commander und der EU-Force Commander am 10. bzw. am 11. Juni 2003 die Streitkräfte- und Personalplanungskonferenzen durchgeführt. |
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(2) |
Aufgrund der Empfehlung des Operation Commanders zu den Beiträgen von Drittstaaten ist der EUMC am 25. Juni 2003 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, diese Beiträge von Drittstaaten anzunehmen — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Beiträge von Drittstaaten
Im Anschluss an die Streitkräfte- und Personalplanungskonferenzen werden Beiträge der nachstehenden Drittstaaten zur militärischen Operation der EU in der Demokratischen Republik Kongo angenommen:
Brasilien
Kanada
Südafrika
Ungarn
Zypern.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
( 1 ) ABl. L 143 vom 11.6.2003, S. 50.