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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/1552

8.7.2026

BESCHLUSS (EU) 2026/1552 DES RATES

vom 29. Juni 2026

zur Ernennung eines von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der estnischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 24. Februar 2026 hat der Rat den Beschluss (EU) 2026/494 (2) zur Ernennung von zwei von der Republik Estland vorgeschlagenen Mitgliedern und von vier von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen angenommen.

(3)

Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Frau Katrin KRAUSE zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Die estnische Regierung hat Frau Katrin KRAUSE, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, Harku Vallavolikogu liige (Mitglied des Gemeinderates der Landgemeinde Harku), auf der Grundlage eines anderen nationalen Mandats erneut als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Katrin KRAUSE, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat, Harku Vallavolikogu liige (Mitglied des Gemeinderates der Landgemeinde Harku), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, auf der Grundlage eines anderen nationalen Mandats erneut zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 29. Juni 2026.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. MOUSHOUTTAS


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.

(2)  Beschluss (EU) 2026/494 des Rates vom 24. Februar 2026 zur Ernennung von zwei von der Republik Estland vorgeschlagenen Mitgliedern und von vier von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen (ABl. L, 2026/494, 3.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/494/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1552/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)