|
Amtsblatt |
DE Reihe L |
|
2026/1538 |
2.7.2026 |
BESCHLUSS (EU) 2026/1538 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 23. Juni 2026
zur Übertragung der Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB (EZB/2026/13)
DAS DIREKTORIUM DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK —
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Geschäftsordnung des Direktoriums der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist für die Aufnahme von Kunden in das TARGET-EZB-Komponenten-System der EZB (TARGET-EZB) und für den Abschluss sowie gegebenenfalls die Änderung von Vereinbarungen mit diesen Kunden verantwortlich, insbesondere um diese an Änderungen der im Beschluss (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/22) (1) festgelegten TARGET-EZB-Bedingungen anzupassen. |
|
(2) |
Zur Gewährleistung der wirksamen Steuerung und operationellen Effizienz sollte das Direktorium seine Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Änderung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB an ein Mitglied des Direktoriums übertragen und die Weiterübertragung solcher Entscheidungsbefugnisse an die höhere Führungsebene ermöglichen. |
|
(3) |
Aus denselben Gründen ist es angemessen, dass das Direktorium seine Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Beendigung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB an ein Mitglied des Direktoriums überträgt und die Weiterübertragung dieser Entscheidungsbefugnisse an die höhere Führungsebene ermöglicht, wenn solche Vereinbarungen aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Sinne von Anhang I Artikel 24 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) fristlos und mit sofortiger Wirkung beendet werden müssen und/oder der TARGET-Teilnehmer die in Anhang I Artikel 4 des genannten Beschlusses festgelegten Zugangskriterien nicht mehr erfüllt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Übertragung und Weiterübertragung von Entscheidungsbefugnissen
(1) Das Direktorium überträgt hiermit dem für die Abteilung Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr zuständigen Mitglied des Direktoriums die Entscheidungsbefugnisse zur Genehmigung der Beendigung und Änderung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB im Namen der EZB gemäß Artikel 2.
(2) Das Direktorium ermächtigt hiermit das für die Abteilung Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr zuständige Mitglied des Direktoriums zur Weiterübertragung der in Absatz 1 genannten Entscheidungsbefugnisse an den Generaldirektor oder, in dessen Abwesenheit, an den Stellvertretenden Generaldirektor der Abteilung Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr.
Artikel 2
Kriterien für Beschlüsse im Zusammenhang mit TARGET-EZB-Kundenvereinbarungen
(1) Die Übertragung und Weiterübertragung von Entscheidungsbefugnissen zur Genehmigung der Änderung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB ist auf Änderungen dieser Vereinbarungen beschränkt, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
|
a) |
sie stehen im Einklang mit den Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22); |
|
b) |
sie sind rein technischer Art, wie beispielsweise Aktualisierungen des Benutzerhandbuchs, und sie haben keine negativen finanziellen Auswirkungen auf die EZB. |
(2) Die Übertragung und Weiterübertragung von Entscheidungsbefugnissen zur Genehmigung der Beendigung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB ist auf Beendigungen gemäß Anhang I Artikel 24 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) beschränkt.
Artikel 3
Meldepflicht
Die Personen, denen die in Artikel 1 genannten Entscheidungsbefugnisse übertragen oder weiterübertragen wurden, unterrichten das Direktorium jährlich über die aufgrund der gemäß diesem Beschluss erfolgten Übertragung oder Weiterübertragung gefassten Beschlüsse.
Artikel 4
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 31. Juli 2026 in Kraft.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 23. Juni 2026.
Die Präsidentin der EZB
Christine LAGARDE
(1) Beschluss (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2022 zu den TARGET-EZB-Bedingungen und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 (EZB/2022/22) (ABl. L 163 vom 17.6.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/911/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1538/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)