01998D0481 — DE — 28.03.2025 — 004.001
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BESCHLUSS DES RATES vom 20. Juli 1998 zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (ABl. L 216 vom 4.8.1998, S. 7) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
Seite |
Datum |
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L 183 |
34 |
11.7.2008 |
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L 175 |
54 |
27.6.2013 |
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C 275 |
19 |
4.8.2023 |
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L 642 |
1 |
28.3.2025 |
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Berichtigt durch:
BESCHLUSS DES RATES
vom 20. Juli 1998
zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank
(98/481/EG)
Artikel 1
Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wird als der externe Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 anerkannt.
Artikel 2
Dieser Beschluß wird der EZB mitgeteilt.
Artikel 3
Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenveröffentlicht.