DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, ERKLAERUNG DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UEBER DIE BESTIMMUNG DES BEGRIFFS " STAATSANGEHOERIGE "
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0484
++++ Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Bestimmung des Begriffs " Staatsangehörige " Soweit in der Beitrittsakte und ihren Anhängen von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten die Rede ist , bedeutet dies für die Bundesrepublik Deutschland " Deutsche im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland " .