2002/174/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates) (Sache Nr. COMP/M.1693 — Alcoa/Reynolds) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1176)
Amtsblatt Nr. L 058 vom 28/02/2002 S. 0025 - 0055
Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates) (Sache Nr. COMP/M.1693 - Alcoa/Reynolds) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1176) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/174/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1310/97 des Rates(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1999 zur Einleitung des Verfahrens in dieser Sache, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission zu äußern, nach Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 18. November 1999 ging bei der Kommission die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens ein, wonach die Alcoa Inc. ("Alcoa") die Kontrolle über das Unternehmen Reynolds Metals Company ("Reynolds") erwerben wird. Beide Unternehmen werden ihre Tätigkeiten weltweit verschmelzen. (2) Mit Entscheidung vom 20. Dezember 1999 stellte die Kommission fest, dass der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen gibt. Die Kommission leitete dementsprechend das Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") ein. I. DIE PARTEIEN UND DAS VORHABEN (3) Das US-Unternehmen Alcoa ist der Welt größter Aluminiumproduzent und in allen Bereichen der Aluminiumindustrie (Bauxitabbau, Aluminiumoxidraffination, Aluminiumverhüttung, Aluminiumverarbeitung und -recycling, Forschung und Entwicklung) tätig; es verfügt über Standorte u. a. in Nordamerika, Brasilien, Australien, Japan, China und der Europäischen Gemeinschaft. (4) Auch das gleichfalls in den USA ansässige Unternehmen Reynolds ist in allen Bereichen der Aluminiumindustrie vom Bauxitabbau über die Aluminiumoxidraffination, Aluminiumverhüttung, Aluminiumverarbeitung und -recycling sowie Verpackungen bis hin zu Forschung und Entwicklung tätig und in mehreren Regionen der Welt vertreten. (5) Am 18. August 1999 vereinbarten Alcoa und Reynolds in einem "Agreement and plan of merger" die Fusion in Form eines Aktientauschs, wonach die ausstehenden stimmberechtigten Aktien von Reynolds gegen stimmberechtigte Aktien von Alcoa getauscht werden. Alcoa hat eigens für die Fusion eine Tochtergesellschaft gegründet, die sich mit Reynolds zusammenschließen wird. Alcoa wird für jede Stammaktie von Reynolds 1,06 eigene Stammaktien ausgeben. Reynolds wird auf diese Weise zu einer 100%igen Tochtergesellschaft von Alcoa, so dass Letztere die alleinige Kontrolle über Reynolds erlangen wird. Die Vorstände (Boards of Directors) von Alcoa und Reynolds haben den auf 4,8 Mrd. USD bezifferten Zusammenschluss gebilligt. Daher stellt das angemeldete Vorhaben einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar. II. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (6) Die beteiligten Unternehmen weisen gemeinsam einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR(4) aus. Der gemeinschaftsweite Umsatz sowohl von Alcoa und auch von Reynolds übersteigt 250 Mio. EUR (Alcoa: 2,482 Mrd. EUR; Reynolds: 527 Mio. EUR), doch erzielen die beiden Unternehmen nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschluss hat daher im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung gemeinschaftsweite Bedeutung und ist im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb des EWR zu behandeln. III. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG (7) Auf der Grundlage der Anmeldung und ihrer Marktuntersuchung ist die Kommission zu der vorläufigen Schlussfolgerung gelangt, dass der geplante Zusammenschluss beherrschende Stellungen auf folgenden Märkten begründen wird: Schmelz-Aluminiumoxid, Aluminiumhydroxid und hochreines P0404-Aluminium. (8) Bei den fusionierenden Parteien handelt es sich um vertikal integrierte Unternehmen, die auf allen Stufen der Aluminiumherstellung und -verarbeitung tätig sind: Sie produzieren und verkaufen Bauxit, Hydrat, Schmelz-Aluminiumoxid sowie Aluminium, das durch Flachwalzen, Extrusion, Guss oder Schmieden weiter- oder endverarbeitet wurde. In allen Marktsegmenten für halbfertige und Fertigprodukte werden die Erzeugnisse oft von den Herstellern auf die spezifischen Bedürfnisse der Endnutzer mit Bezug auf Dicke, Form, Bruchfestigkeit und Oberflächenbeschaffenheit zugeschnitten. Halbfertige und fertige Aluminiumerzeugnisse werden in einer Reihe von Endanwendungen z. B. in der Verkehrsindustrie, dem Baugewerbe, der Behälter- und Verpackungsindustrie und der Elektroindustrie verwendet. A. SCHMELZ-ALUMINIUMOXID Definition des sachlich relevanten Marktes (9) In früheren Entscheidungen(5) war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Aluminiumoxid einen relevanten Produktmarkt bildet. Aluminiumoxyd ist ein weißfarbiges Pulver, das vor allem in Aluminiumhütten verwendet wird. Es wird aus Bauxiterz durch Raffinieren in so genannten Bayer-Verfahren gewonnen. Die Raffinieren von Aluminiumoxid erfolgt in vier Stufen: Aufschluss, Klarfiltration, Ausfällen und Kalzinierung. Beim Ausfällen handelt es sich um einen Trocknungsprozess (Beseitigung des Wassers von der Oberfläche der Aluminiumoxidkristalle), wonach das Erzeugnis entnommen und als Aluminiumhydroxid oder Aluminiumoxidhydrat verkauft werden kann. Aluminiumoxidhydrat wird in chemischen Anwendungen genutzt. In diesem Zustand verkauftes Aluminiumoxidhydrat wird auch als chemisch reines Aluminiumoxid (CGA) oder in weiterverarbeitetem Zustand als Spezialhydrat bezeichnet. Ein Großteil des Aluminiumhydroxids (in der Regel über 90 %) wird jedoch durch Kalzinierung (d. h. Beseitigung des Wassers innerhalb der Kristalle) weitergetrocknet. Das aus diesem Verfahren gewonnene Aluminiumoxid wird als kalziniertes Aluminiumoxid bezeichnet. Mehr als 90 % des kalzinierten Aluminiumoxids wird in der Verhüttung von Aluminium verwendet, weswegen es auch als metallurgisches oder Schmelz-Aluminiumoxid (SGA) bezeichnet wird. Das verbleibende Aluminiumoxid wird weiterverarbeitet und für chemische Anwendungen genutzt. Auf SGA entfielen 1998 91,2 % der gesamten weltweiten Aluminiumoxidproduktion, auf CGA die verbleibenden 8,8 %. Daher kann Aluminiumoxid in zwei unterschiedliche Sorten unterteilt werden, Schmelz-Aluminiumoxid (SGA) und reines Aluminiumoxid (CGA). Wie nachstehend ausgeführt wird, bilden diese beiden Aluminiumoxidsorten getrennte Produktmärkte. Substituierbarkeit auf der Angebotsseite (10) CGA und SGA werden im gleichen Produktionsverfahren gewonnen. Chemisches Aluminiumoxidhydrat (CGA) ist ein Zwischenprodukt bei der Gewinnung von SGA. Sämtliche SGA-Hersteller produzieren auch chemisch reines Aluminiumoxid(hydrat). Um aber den Anteil der SGA-Produktion auf Kosten des CGA-Anteils zu erhöhen, müssten die Raffinerien zusätzliche Kalzinierungsanlagen anschaffen, da sie in der Regel aus Kostengründen ihre Kapazitäten voll auslasten. CGA ist als Ausgangsmaterial generell von einem höheren Reinheitsgrad als SGA. Es wird zur Herstellung von aluminiumhaltigen Chemikalien (Katalysatoren, Zusatzstoffen für Zahnpasta und Zement, Wasserbehandlung) und als Refraktor in der Stahlherstellung und für andere Spezialprodukte genutzt. Die Preise beider Sorten unterscheiden sich erheblich: CGA kann so doppelt so teuer sein wie SGA. Die Umstellung der Produktion auf SGA kann daher wirtschaftlich nachteilig sein. Die Kommission hat keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass CGA-Kapazitäten jemals in nennenswertem Umfang auf die Produktion von SGA umgestellt worden wären. Diese Feststellung wird auch durch den Umstand bestätigt, dass die Produkte nicht für dieselben Endanwendungen in Frage kommen. (11) Auch kein anderes Produktionsverfahren könnte leicht und schnell auf die SGA-Erzeugung umgestellt werden, so dass CGA und SGA nach Auffassung der Kommission auf der Angebotsseite nicht substituierbar sind. Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite (12) Die SGA-Nachfrage hängt vollständig von der Primäraluminiumproduktion ab, die wiederum vom SGA-Angebot abhängt. Weder gibt es für SGA Ersatzprodukte, noch kann SGA für andere Zwecke als die Produktion von Primäraluminium verwendet werden. Zwar könnte dies auf ein gewisses Ausmaß an gegenseitiger Abhängigkeit von Anbietern und Abnehmern von SGA hindeuten, aber in Wirklichkeit besteht zwischen beiden Seiten ein erhebliches Ungleichgewicht, da die Nichtauslastung von Schmelzkapazitäten teurer ist als die von Raffineriekapazitäten. (13) 1999 wurden weltweit rund 45 Mio. t Schmelz-Aluminiumoxid produziert. Ein Großteil dieser Menge wurde jedoch innerhalb integrierter Unternehmen verbraucht, die auch über Schmelzanlagen verfügen. Wegen der Existenz integrierter Aluminiumraffinerien stimmen die meisten befragten Wettbewerber und Abnehmer überein, dass zwischen innerhalb eines Konzerns verwendetem und im freien Handel angebotenem Aluminiumoxid unterschieden werden muss. Bei Letzterem handelt es sich um über den internen Bedarf integrierter Hersteller hinaus produziertes Aluminiumoxid, das dritten Unternehmen, d. h. unabhängigen Hütten wie Hoogovens, Southwire oder Dubal, zum Verkauf angeboten wird. Etwa zwei Drittel der weltweiten SGA-Produktion werden innerhalb integrierter Unternehmen wie Alcoa, Reynolds, Kaiser und Alcan verwendet und bleiben vom freien Handel ausgeschlossen. Diese Mengen sollten daher nach Meinung vieler befragter Unternehmen nicht dem relevanten Produktmarkt zugerechnet werden, da sie selbst dann nicht dem freien Handel zur Verfügung gestellt würden, wenn der SGA-Preis erheblich ansteigen würde. Integrierte Unternehmen wären nicht bereit, ihre SGA-Produktion dem eigenen Konzern vorzuenthalten, da ihre Schmelzanlagen in diesem Fall nicht ausgelastet wären. Die damit verbundenen Zusatzkosten würden selbst im Fall eines substantiellen Anstiegs des SGA-Preises nicht ausgeglichen, da Primäraluminium etwa achtmal teurer ist als SGA. Nach der Marktuntersuchung der Kommission ist der entgangene Gewinn - wegen zusätzlichen Verkaufs von zur internen Verwendung bestimmtem Aluminiumoxid auf dem freien Markt anstelle der Herstellung von Aluminium - immer höher als der Gewinn aus dem zusätzlichen Aluminiumoxidverkauf, und zwar auch im Fall eines starken Anstiegs des Kassamarktpreises für SGA, da die Differenzkosten (Kosten, die bei einer zeitweisen Reduzierung der Aluminiumproduktion nicht entstehen würden, wie Energie, Rohmaterial und Arbeitskosten) den mit Beendigung und Wiederaufnahme des Produktionsverfahrens verbundenen Kosten gegenüberzustellen wären. Keines der Unternehmen, die auf die Umfrage der Kommission geantwortet haben, konnte sich an Fälle erinnern, in denen bei knappem SGA-Angebot integrierte Produzenten dem eigenen Unternehmen Schmelz-Aluminiumoxid entzogen und auf dem freien Markt angeboten hätten. Aus diesem Grund berücksichtigt die Kommission das innerhalb eines Konzerns weiterverwendete Schmelz-Aluminiumoxid bei ihrer Würdigung nicht. (14) Der weltweite Handelsmarkt für (überzähliges) SGA beträgt zurzeit ungefähr 33 % der Gesamtproduktion (diese betrug 1999 14,5 Mio. t und soll laut CRU bis 2003 auf 16,4 Mio. t wachsen). Zu diesem Handelsmarkt zählen mittel- und langfristige Lieferverträge sowie der Kassamarkt; ausgeschlossen ist hingegen das innerhalb eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe verwendete Aluminiumoxid. Mittelfristige Verträge werden in der Regel für zwei bis fünf Jahre geschlossen, langfristige für fünf bis zehn und in manchen Fällen gar für bis zu 20 Jahren. Berechnet werden die Vertragspreise in Form eines Prozentsatzes des LME-Preises(6) für Primäraluminium. Bei dem Prozentsatz handelt es sich entweder um einen festen Satz, z. B. 12,5 %, oder eine Bandbreite von z. B. 11 %-14 %, die als Stellageklausel (put/call clause) bezeichnet wird. Dabei zahlt der Abnehmer nicht mehr als den festgelegten Hoechstpreis, wohingegen der Verkäufer lediglich zur Lieferung der vertraglich vereinbarten Mindestmenge verpflichtet ist. Bei einer solchen Stellageklausel ist der Aluminiumoxidkäufer somit verpflichtet, den niedrigsten Preis der festgelegten Spanne zu zahlen, kann aber die Abnahme verweigern, wenn der Verkäufer den Preis in Richtung auf die vereinbarte Preisobergrenze erhöht. In langfristigen Verträgen mit einer solchen Stellageklausel werden üblicherweise regelmäßige, für gewöhnlich jährliche Preisverhandlungen vereinbart, die nach Ablauf einer bestimmten Frist einsetzen, innerhalb derer ein vereinbarter Festpreis gilt. Die Parteien eines langfristigen Vertrags mit einer solchen Klausel können somit auf die Marktentwicklung (Angebot, Nachfrage und LME-Preis) reagieren. (15) Unter den Kassamarkt fallen alle Lieferverträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr; gelegentlich werden sie über lediglich eine einzige oder einige wenige Ladungen zum gerade gültigen Kassamarktpreis geschlossen. Auf dem Kassamarkt werden Variationen bei der Raffinerieproduktion oberhalb oder unterhalb der fest vereinbarten Mengen sowie Schwankungen bei den von den Kunden im Rahmen langfristiger Verträge abgenommenen Mengen absorbiert. Angeblich wird er vor allem von russischen und chinesischen Hütten genutzt. Sein Anteil am Handelsmarkt beträgt lediglich 5 bis 10 %. Die Preisentwicklung am Kassamarkt hat jedoch Folgen für die Preise in langfristigen Lieferverträgen, da sie als Indikator des allgemeinen Marktgleichgewichts dienen. Hohe Kassamarktpreise verleiten die Marktteilnehmer zu dem Eindruck, dass sie auf einen Verkäufermarkt tätig sind. (16) Die Parteien sind der Auffassung, dass langfristige Verträge aus dem Produktmarkt ausgeschlossen werden sollten, da sie große Mengen von Aluminiumoxid für Drittunternehmen unzugänglich machen. Sie schlagen daher vor, die wettbewerbliche Prüfung auf einen Markt für "verfügbares Aluminiumoxid" zu begrenzen. Auf dieser Grundlage errechnen sie für sich Marktanteile von [25 %-35 %]*(7) im Jahr 2000 und [30 % -40 %]* im Jahr 2003. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die "langfristigen" Aluminiumoxid-Lieferverträge die Abnehmer und Verkäufer nicht von den Preisentwicklungen isolieren. Hinsichtlich der Preise weisen diese Verträge ganz im Gegenteil eine große Flexibilität auf. In der Regel sind die Vertragspreise an Marktpreise wie den LME-Preis für Aluminium angebunden. Eine Änderung des Aluminiumpreises würde daher auch den Preis verändern, den die Verhütter für Aluminiumoxid zahlen. Es hat sich herausgestellt, dass Ankündigungen eines Kapazitätsabbaus in der Aluminiumproduktion in der Vergangenheit in stärkerem Ausmaß Erhöhungen des Aluminiumpreises nach sich zogen, als dass neue Kapazitäten seine Verringerung bewirkt hätten. Die Parteien könnten daher ohne weiteres Kapazitätsschnitte ankündigen, die nicht durch gleich hohe Kapazitätsaufstockungen anderer Unternehmen der Aluminiumbranche aufgehoben werden könnten, und damit den LME-Preis beeinflussen. Außerdem enthalten - wie unter Erwägungsgrund 14 erwähnt - mittel- und langfristige Verträge nicht immer eine Festpreisklausel mit LME-Bindung, sondern eine Optionsbandbreite sowie eine Klausel über die jährliche Neuverhandlung des Preises. Der Preis kann daher während der Vertragslaufzeit schwanken und damit die Angebotsbedingungen auf dem Handelsmarkt widerspiegeln. Eine Stellageklausel ist in schätzungsweise 40 % sämtlicher Verträge enthalten. Schlussfolgerung (17) Aufgrund der obigen Erwägungen und ihrer Marktuntersuchung ist die Kommission zu der vorläufigen Schlussfolgerung gelangt, dass es sich beim relevanten Markt für Aluminiumoxid um den "Handelsmarkt" (englisch: "merchant market") oder Markt für überschüssiges Aluminiumoxid handelt, der sowohl mittel- und langfristige Lieferverträge als auch Kassamarkt-Verkäufe umfasst. Räumlich relevanter Markt (18) Schmelz-Aluminiumoxid (SGA) wird weltweit gehandelt. Zwischen den verschiedenen geographischen Regionen der Welt sind die Handelsströme beträchtlich. Die meisten Aluminiumoxidraffinerien werden nahe an Bauxitgruben gebaut, so dass der unwirtschaftliche Transport von Bauxiterz über lange Strecken vermieden wird. Das Aluminiumoxid wird anschließend zu den Aluminiumhütten in den verschiedenen Teilen der Welt weiterverfrachtet. Der Markt für den Verkauf von Aluminiumoxid an konzernfremde Unternehmen (Handelsmarkt) der westlichen Welt umfasst auch die Verkäufe an östliche Länder. Westliche Aluminiumoxidproduzenten liefern 10,8 Mio. t auf den westlichen Handelsmarkt und 4 Mio. t nach Osteuropa, in die GUS und nach China(8). (19) Das überschüssige Aluminiumoxid von Raffinerien in Osteuropa, der GUS und China hingegen wird ausschließlich vor Ort verkauft. Nach Schätzungen des Metallsachverständigen James F. King weist der Handelsmarkt in Osteuropa und China ein Volumen von 2,3 Mio. t auf. Ausfuhren zu westlichen Aluminiumhütten finden nicht statt. Es gibt also einen Aluminiumhandelsstrom von West nach Ost, nicht aber von Ost nach West, was vor allem am unzureichenden Aluminiumoxidangebot in den östlichen Ländern, aber auch an der geringeren Qualität des dort produzierten Aluminiumoxids liegt. Überschüssiges Aluminiumoxid aus den dortigen Raffinerien ist damit für westliche Schmelzunternehmen nicht verfügbar. Bei der wettbewerblichen Analyse des SGA-Handelsmarkts wird die Kommission daher nur das von westlichen Raffinerien produzierte überschüssige SGA berücksichtigen. Wettbewerbsrechtliche Würdigung Marktlage (20) Die SGA-Raffinerien beliefern die Aluminiumproduzenten. Überschüssiges Aluminiumoxid ist solches, das an nicht integrierte Unternehmen, integrierte Unternehmen mit nicht aus eigener Produktion gedecktem Aluminiumbedarf oder an Handelsorganisationen abgegeben wird, die aktiv SGA kaufen und verkaufen. Die Marktlage des Jahres 1999 wird in nachstehender Tabelle wiedergegeben: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (21) Wie dieser Tabelle zu entnehmen ist, wäre das fusionierte Unternehmen auf dem Handelsmarkt für Aluminiumoxid mit einem Marktanteil von [45 %-55 %]* der bei weitem größte Marktteilnehmer. Nächstgrößter Konkurrent wäre Kaiser mit [5 %-15 %]*, also einem [...]* der Größe der Parteien. Schon diese Zahl an sich bietet einen Hinweis auf die Marktmacht, die das fusionierte Unternehmen durch den Zusammenschluss haben wird. Weitere Konkurrenten wären Glencore mit [weniger als 10 %]*, Alusuisse mit [weniger als 10 %]* und die Regierungen von Guinea und Jamaika mit jeweils [weniger als 10 %]*. Während die Angebotsseite einen hohen Konzentrationsgrad aufweist (65 % für die drei größten Anbieter), ist dies auf der Nachfrageseite nicht der Fall. Kein nicht integrierter Aluminiumproduzent kommt auf einen Marktanteil von mehr als 5 %. Bei den Aluminiumverhüttern ist somit keine nachfrageseitige Gegenmacht auszumachen. Wettbewerb nach dem Zusammenschluss (22) Die Preiselastizität der Nachfrage ist äußerst gering und wurde auf - 0,146 geschätzt(9). Die Abnehmer von Aluminiumoxid können dieses Material bei der Herstellung von Aluminium nicht durch einen anderen Einsatzstoff ersetzen. Außerdem können sie nicht kurzfristig auf andere Anbieter umsteigen. Da die Umstellung von Schmelzanlagen für Aluminium auf andere Verwendungszwecke unrealistisch ist, hat der Verhütter nur die Wahl, ein Werk zu schließen oder eine Erhöhung zu akzeptieren. Solange der Aluminiumpreis den Verhüttungsbetrieb nicht zu einem Verlustgeschäft macht, hat der Verhütter keine andere Wahl, als das Aluminiumoxid weiter zu beziehen. Da die Kosten für das Aluminiumoxid lediglich 25 % der Gesamtkosten bei der Verhüttung ausmachen, wird die Rentabilitätsspanne der Verhütter durch einen Preisanstieg bei Aluminiumoxid nicht extrem beeinflusst. In der nachstehenden Tabelle werden die Kosten zur Produktion von 1 t Aluminium (westliche Welt - Durchschnitt) aufgeschlüsselt(10): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: James King. (23) Da Aluminium etwa 25 % der Gesamtkosten der Hütten ausmachen(11), würde ein Anstieg des Aluminiumoxidpreises um 10 % zu einem Anstieg der Gesamtkosten von lediglich 2,5 % führen. Solange die Gewinnspanne der Verhütter vor einer solchen Preiserhöhung mehr als 2,5 % beträgt, würde der Verhütter auch danach noch Gewinne erzielen. Es ist daher höchst unwahrscheinlich, dass ein Anstieg des Aluminiumoxidpreises um 5-10 % Verhüttungsunternehmen aus dem Markt treiben würde. (24) Kurzfristig kann ein Verhütter Aluminiumoxid nur auf dem Kassamarkt beschaffen. Obwohl die dort gehandelten Mengen relativ gering sind, dient dieser Markt als wichtiger Indikator bei Preisverhandlungen sowohl über den Abschluss langfristiger Verträge als auch bei den alljährlichen Preisneufestsetzungen während langfristiger Verträge. Bei knappem Angebot können die Anbieter höhere Preise durchsetzen, indem sie entweder den Preis an der vereinbarten Obergrenze festsetzen ("call price") oder gleich höhere Preise aushandeln. Die Explosion der Produktionsfabrik von Kaiser in Gramercy im Juli 1999 kann hierfür als Beispiel dienen. Durch diesen Betriebsunfall wurde das SGA-Angebot um 1 Mio. t reduziert. Dies entspricht 2 % der weltweiten Aluminiumproduktion oder 7 % der von westlichen Herstellern an Drittunternehmen verkauften Mengen. Unmittelbar nach der Explosion stieg der Kassamarktpreis von durchschnittlich 160 USD/t auf 205 USD/t. Dies entspricht einem Preisanstieg von 34 %. Anschließend stiegen die Preise weiter und erreichten im Dezember 1999 360 bis 370 USD/t. Diese Kassamarktentwicklung hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Verhandlung von langfristigen Lieferverträgen. Der vor kurzem beschlossene Vertrag zwischen dem brasilianischen Aluminiumoxidanbieter Alunorte einerseits und Pechiney und Glencore andererseits wurde beispielsweise zu einem Tarif von 15 % des LME-Preises abgeschlossen, wohingegen er zuvor bei 11 %-12,5 % gelegen hatte. Ein anderer Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren wurde laut CRU vor kurzem zu einem Preis von 14,2 % geschlossen. Selbst wenn die Verträge mit den längsten Laufzeiten eine Preisspanne von lediglich 1 Prozentpunkt aufweisen, würde ein Anstieg von z. B. 12,5 % auf 13,5 % des LME-Preises im Zuge der jährlichen Neuverhandlungen zu einem Aluminiumoxidpreisanstieg von 8 % führen. (25) Aus diesem Beispiel geht hervor, dass ein Rückgang der SGA-Produktionsüberschüsse von 7 % am Kassamarkt zu einem wesentlich höheren Preisanstieg führt. Ein großer Anbieter könnte daher mit relativ geringem Produktionsrückbau die Kassamarktpreise beträchtlich in die Höhe treiben. Höhere Kassamarktpreise stellen zwar angesichts der relativ geringen Größe dieses Segments noch keinen großen Gewinn dar, machen sich aber mit Blick auf die langfristigen Lieferverträge bezahlt. Das fusionierte Unternehmen wäre nach dem Zusammenschluss am besten in der Lage, durch Schließung bestehender SGA-Kapazitäten einen solchen Preisanstieg zu provozieren. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, würde das fusionierte Unternehmen die Raffinerien mit den niedrigsten Betriebskosten kontrollieren(12). Zu den Betriebskosten zählen die Materialkosten (Bauxit) sowie die Kosten für die Umwandlung von Bauxit in Aluminiumoxid. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Durchschnittspreis für Aluminiumoxid auf dem Handelsmarkt 1999 (FOB) 175 USD/t bei langfristigen Verträgen und 189 USD/t auf dem Kassamarkt betrug. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: CRU (26) Gramercy musste seine Produktion im Juli 1999 wegen einer Explosion einstellen. Ob das Werk Ende 2000 wieder mit der Produktion beginnen und im Jahr 2001 voll betriebsfähig sein wird, wie Kaiser vorgibt, ist angesichts der zahlreichen aktuellen Probleme des Unternehmens fraglich(13). Gardanne produziert bereits größtenteils reines Aluminiumoxid und könnte die SGA-Produktion ganz einstellen. Daher würde das fusionierte Unternehmen Produktionskapazitäten von 2200 kt(14) in Raffinerien mit hohen Betriebskosten kontrollieren, die leicht zur Produktionsumstellung benutzt werden könnten. Alcoa könnte z. B. St. Croix zu diesem Zweck nutzen und die Produktion zurückschrauben, wenn die Preise niedrig sind. Tatsächlich erzeugte St. Croix zwischen 1995 und 1997 überhaupt kein SGA. Das Werk verfügt mit einer Kapazität von 600 kt über etwa zwei Drittel der Gramercy-Kapazitäten, die mit Sicherheit ausreichen würden, um die Kassamarktpreise und damit indirekt die Preise für langfristige Verträge zu beeinflussen, wie das Gramercy-Beispiel gezeigt hat. Eine solche Strategie wird für einen Anbieter immer dann rentabel, wenn die Gewinneinbußen der Raffinerie, in der die Produktion zurückgeschraubt wird, niedriger sind als die zusätzlichen Gewinne der übrigen mit durchschnittlich niedrigeren Kosten betriebenen Raffinerien. Da Alcoa über die meisten kostengünstigen Raffinerien verfügt, würde es aus einer solchen Strategie Gewinn erzielen. Alcoa würde durch den Verkauf des in den kostengünstigen Produktionsanlagen hergestellten Aluminiumoxids seine Gewinnspannen erhöhen können. (27) Eine solche Strategie würde auch einem zweiten Zweck dienen: sie könnte sowohl gegenüber Marktzutritten als auch gegenüber Kapazitätsausweitungen vorhandener Anbieter abschreckend wirken. Für eine Kapazitätsausweitung wären mindestens 18 Monate Vorlaufzeit erforderlich. Diese Zeit würde ausreichen, die vorübergehend stillgelegten Kapazitäten wieder anlaufen zu lassen, die Preise nach unten zu treiben und eine solche Ausweitung des Konkurrenten unrentabel zu machen. Genau diese Strategie wird in internen Unterlagen von Alcoa mit Blick auf die beiden teuren Raffinerien St. Croix und Point Comfort ins Auge gefasst. (28) Schließlich würden Alcoa/Reynolds von dieser Strategie auch gegenüber ihren nachgelagerten Konkurrenten in der Aluminiumverhüttung Nutzen ziehen. Eine Preiserhöhung bei Schmelz-Aluminiumoxid würde die Kosten ihrer nicht vertikal integrierten Konkurrenten in die Höhe treiben. Auch wenn die Aluminiumpreise infolge des knappen Aluminiumoxidangebots ebenfalls steigen würden, wären die Gesamtgewinne der integrierten Konzerne wie des fusionierten Unternehmens relativ höher als die nicht integrierten Aluminiumanbieter, so dass integrierte Unternehmen einen großen Wettbewerbsvorteil genießen. Mit anderen Worten: Wenn sich die höheren Aluminiumoxidpreise in höheren Aluminiumpreisen niederschlagen würden, wäre dies für integrierte Unternehmen wie die Parteien im Verhältnis zur Konkurrenz von Vorteil. (29) Nach der Fusion würden die Parteien nicht nur das obere Ende der Kostenspanne in der Branche kontrollieren, sondern auch die vier Raffinerien mit den niedrigsten Betriebskosten. Mit anderen Worten: Sie würden sowohl die Raffinerien mit den niedrigsten als auch die mit den höchsten Produktionskosten kontrollieren. Noch anders ausgedrückt: Sie würden sowohl die immer ausgelasteten als auch die nur gelegentlich zum Einsatz kommenden Produktionsanlagen kontrollieren. Nach der von der Kommission 1999 durchgeführten Marktuntersuchung betrugen die Durchschnittsbetriebskosten einer Aluminiumoxid-Produktionsanlage zwischen 160 und 170 USD/t. Die durchschnittlichen Betriebskosten von Alcoa beliefen sich auf rund [...]* USD/t. Diese Kostendifferenz ist auf die australischen Aluminiumraffinerien von Alcoa und Reynolds insbesondere am Standort Darling Range zurückzuführen, bei denen es sich um die Raffinerien mit den weltweit niedrigsten Betriebskosten handelt. Der Kostenvorteil dieser Raffinerien wiederum beruht vor allem auf den Bauxitreserven(15) in Westaustralien, die zu den billigsten der Welt zählen(16). Bereits jetzt ist Alcoa am Standort Darling Range das größte Unternehmen vor Ort: Es kontrolliert die Raffinerien von Wagerup, Pinjarra und Kwinana und damit 14,9 % der weltweiten Gesamtkapazitäten. Mit der Übernahme von Reynolds würde auch das vierte Werk in der Region von Darling, Worsley, unter die Kontrolle von Alcoa gelangen. Auf Worsley entfallen 4 % der weltweiten Kapazitäten. Insgesamt entfallen auf den Standort Darling Range zur Zeit 19 % der weltweiten Gesamtproduktion. 17,1 % davon wären in den Händen von Alcoa/Reynolds(17), die übrigen in den Händen der Joint Venture-Partner der Parteien in diesen Raffinerien. Marktzutritte und Expansion bestehender Anbieter (30) In der Vergangenheit sind Kapazität und Erzeugung von Aluminiumoxid ständig gewachsen; mit Wachstum ist auch für die Zukunft zu rechnen, da die Aluminiumoxidproduktion mit der Aluminiumproduktion Schritt halten muss. Der weltweite Aluminiumverbrauch wird voraussichtlich von 19000 kt im Jahr 1999 auf 21915 kt im Jahr 2003 steigen; dies entspricht einem Anstieg um 2907 kt. Um dieses Wachstum zu verwirklichen, ist ein Anstieg der SGA-Produktion um 5500 kt erforderlich, d. h. um rund 1500 kt pro Jahr. Kapazitätsausweitungen können auf dreierlei Art und Weise vorgenommen werden: Beseitigung von Engpässen, Ausweitung bestehender Anlagen oder neue Produktionsanlagen "auf der grünen Wiese". (31) Neubauten "auf der grünen Wiese" sind sehr selten. Bei Neubauprojekten handelt es sich um Raffinerien mit einer Anfangskapazität von mindestens 1 Mio. t. Die Investitionskosten für ein neues Werk betragen zwischen 800 und 1000 USD/t, was Kapitalkosten von fast 1 Mrd. USD gleichkommt. Vom Baubeschluss bis zur ersten Auslieferung von Aluminiumoxid sind Vorlaufzeiten von mindestens 5 Jahren zu veranschlagen. Seit Inbetriebnahme der Alunorte-Raffinerie in Brasilien im Jahr 1995 wurden keine neuen Fabriken mehr errichtet. Angeblich sind zur Zeit zwei Neubauprojekte geplant; eines davon ist das Utkal-Projekt in Orissa (Indien). Zum Eigentümerkonsortium gehören Alcan, Norsk Hydro und Indal. Nach Auskunft der Parteien soll der Bau im Jahr 2001 beginnen. Einer der Partner des Konsortiums hat der Kommission jedoch mitgeteilt, dass eine abschließende Entscheidung noch nicht gefällt wurde. Bestimmte Fragen im Hinblick auf Finanzierung sowie sozialpolitische und umweltpolitische Probleme seien noch nicht geklärt. Unter anderem macht sich wachsender Widerstand unter den Einheimischen bemerkbar. Die Produktion wird daher frühestens im Jahr 2005 aufgenommen und damit eindeutig außerhalb des Zeitrahmens, den die Kommission bei der Würdigung der Folgen des geplanten Zusammenschlusses auf den potentiellen Wettbewerb zugrunde legt. (32) Das zweite Projekt ist die neue Raffinerie von Comalco. Diese Tochtergesellschaft der Londoner Rio Tinto (RTZ) ist mehrheitlich (67 %) an den Bauxitvorkommen im australischen Weipa beteiligt, die zu den besten und billigsten der Welt zählen. Allerdings handelt es sich bei Weipa um ein äußerst entlegenes Gebiet mit unzureichender Infrastruktur. Daher wird das Bauxit bis heute nicht vor Ort raffiniert, sondern in die Raffinerie von Gladstone verfrachtet. Comalco plant den Bau einer neuen Raffinerie entweder in Gladstone oder in Malaysia, hat jedoch noch nicht endgültig über den Standort entschieden. Außerdem garantiert auch die Entscheidung über den Standort noch nicht die Verwirklichung des Projekts. Dieses Vorhaben ist zwar bereits seit vielen Jahren im Gespräch, wurde aber bisher noch nicht konkretisiert. Anscheinend befindet sich Comalco bei der Standortentscheidung in einem Dilemma: Entscheidet sich das Unternehmen für Malaysia, muss das Bauxit unter hohem Kostenaufwand über lange Entfernungen befördert werden. Erfolgt der Bau in Gladstone, ist zusätzliche Infrastruktur erforderlich, um strukturelle Probleme in Bezug auf die Energiezufuhr zu bewältigen, und auch hier muss das Bauxit erst einmal aus Weipa angeliefert werden. Eine Aufnahme der Produktion Mitte 2002 ist daher ziemlich unwahrscheinlich. (33) Aus im Besitz der Kommission befindlichen Unterlagen geht hervor, dass die Parteien selbst diese Projekte nicht für rentabel halten. In einem seiner Dokumente bekundet Reynolds die Absicht, den Ausbau eigener Anlagen zu prüfen, um kostenträchtige Expansionsprojekte auf der grünen Wiese wie Comalco zu stoppen. Nach Ansicht von Alcoa sind für Investitionen auf der grünen Wiese langfristige Aluminiumoxidpreise von rund [...]* USD/t erforderlich, um einen normalen Kapitalertrag von [... %]* zu gewährleisten. Alcoa selbst hält jedoch einen Tonnenpreis von [...]* nicht für langfristig haltbar. Außerdem können nach Ansicht von Alcoa an zahlreichen Standorten der Welt zu Investitionskosten von 500-600 USD/t Kapazitäten in Höhe von vielen Millionen Tonnen zu deutlich günstigeren Konditionen geschaffen werden. Aus diesen Aussagen geht eindeutig hervor, dass für einen Neubau auf der grünen Wiese erst Anreize gegeben sind, wenn der SGA-Preis [...]* USD/t erreicht. Hält man die Preise unterhalb dieser Schwelle, würde dies die Investoren vor Projekten auf der grünen Wiesen und insbesondere den beiden Vorhaben in Indien und Australien/Malaysia (Comalco) zurückschrecken lassen. Wie oben ausgeführt, verfügt Alcoa mit der Substitutionsstrategie über geeignete Mittel, den Preis unterhalb dieser Schwelle zu halten. (34) Die Kommission kommt deswegen zu dem Schluss, dass die Projekte auf der grünen Wiese wegen ihrer unsicheren Realisierungsaussichten die Marktmacht des fusionierten Unternehmens nicht ernsthaft bedrohen. (35) Eine Expansion kann außerdem durch die Ausweitung vorhandener Standorte und die Hinzufügung von neuen Kapazitäten zwischen 100000 und 1 Mio. t zu Kosten unterhalb von 800 USD/t vorgenommen werden. Die Vorlaufzeit beträgt in der Regel zwischen zwei und drei Jahren. Die Erfahrung hat mit Ausnahme von Alcoa gezeigt, dass die treibende Kraft für solche Expansionsbemühungen die Integration mit vorgelagerten Industriezweigen war. Die Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass die meisten zurzeit vorgenommenen Ausweitungen bestehender Anlagen zur Deckung des internen Bedarfs der großen integrierten Hersteller vorgenommen werden. Dies wird zusätzliche Verkäufe von Aluminiumoxid durch Drittunternehmen in der westlichen Welt verhindern und vermutlich den Anteil des Handelsmarkts an der Aluminiumoxidproduktion (der wie in Erwägungsgrund 13 erwähnt zurzeit ein Drittel beträgt) verringern. Die großen westlichen integrierten Aluminiumunternehmen werden daher künftig in geringerem Ausmaß von Lieferungen dritter Unternehmen abhängig sein. (36) Nach Ansicht der Parteien werden die Kapazitätsausweitungen der nächsten fünf Jahre mehrheitlich von anderen Unternehmen vorgenommen. Sie haben die nachstehende Tabelle vorgelegt, aus der der derzeitige Status aller Ausbauprojekte in der westlichen Welt hervorgeht: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (37) Diese Vorhaben entsprechen 7,2 Mio. t zusätzlichen SGA-Kapazitäten, von denen auf die Parteien lediglich [15 %-25 %]* entfallen würden. Die Ausweitungsprojekte der Parteien sind jedoch sämtlich bereits in Angriff genommen und werden termingerecht abgeschlossen. Das Fertigstellungsdatum der meisten anderen aufgeführten Projekte ist jedoch eher willkürlich gewählt, und außerdem können Projekte mit einer für 2004 vorgesehenen Fertigstellung (Indal, Ewarton) von der Kommission für die Analyse des Fusionsvorhabens nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem sind viele der großen Expansionsvorhaben von integrierten Unternehmen geplant worden, um den wachsenden Eigenbedarf zu decken. Solche Unternehmen, u. a. Alcan, sind ebenso wie die Parteien geneigt, den SGA-Preis nach oben zu treiben, da sie damit auch die Kosten der nicht integrierten Konkurrenz in die Höhe treiben würden. (38) Außerdem sind die Eigentümer der Raffinerien nicht in allen Fällen wirklich entschlossen oder in der Lage, diese Ausbauprojekte auch zu Ende zu führen. Die finanzielle Überlebensfähigkeit von Kaiser muss beispielsweise bezweifelt werden. Nach Auskunft von Ormet dient der Ausbau der unternehmenseigenen Raffinerie am Standort Burnside um weniger als 100000 t ausschließlich dem Zweck, derzeitige Käufe auf dem Handelsmarkt durch Eigenproduktion zu ersetzen. Was Brasilien betrifft, so wurden bisher weder das Projekt von Alunorte noch das von Sao Luis endgültig beschlossen. Im Fall von Sao Luis verfügt Alcoa außerdem als Mehrheitseigner der Raffinerie über bestimmte Verfahrensrechte, die [...]* können. Das Expansionsvorhaben von Alcan in Ewarton befindet sich noch in einem embryonalen Stadium. Außerdem soll die dortige Ausweitung um 1 Mio. t in mehreren Stufen stattfinden und auf einen Zeitraum von sieben Jahren verteilt werden. Berücksichtigt man diese Umstände, steigt der Anteil der Parteien an den Kapazitätsausweitungen innerhalb bestehender Werke erheblich. Außerdem verleiht die Ungewissheit der Vorhaben anderer Unternehmen den Parteien die Möglichkeit, einseitig durch Ankündigung neuer Expansionsvorhaben in ihren eigenen Raffinerien zu reagieren. (39) Andere Unternehmen haben sogar den Parteien die besten Möglichkeiten einer weiteren Kapazitätsausweitung zugemessen, da Letztere die Werke im Gebiet von Darling (Pinjarra, Kwinana, Wagerup und Worsley) kontrollieren. Diese dritten Unternehmen sind der Auffassung, dass diese Region weltweit der beste Standort für Kapazitätsausweitungen ist, da er die niedrigsten Betriebskosten und geringe Kapitalkosten aufweist und sich in einer politisch stabilen Umgebung befindet. Die Parteien leugnen jedoch, in den kommenden Jahren Kapazitätsausweitungen in nennenswertem Umfang vorzuhaben. Alcoa war vielmehr bestrebt gewesen, durch die Übernahme von Reynolds das untere Ende der Kostenspanne in der Branche zu kontrollieren, anstatt wirtschaftlich weniger rentable eigene Kapazitätsausweitungen vorzunehmen. (40) Aber selbst wenn die Parteien zurzeit keine Kapazitätsausweitungspläne hegen, sind sie zweifellos zu einem raschen und flexiblen Ausbau in der Lage, falls strategische Überlegungen das nahe legen sollten. Es trifft zwar zu, dass Kwinana nicht weiter ausgeweitet werden kann, da es inzwischen auf allen Seiten unmittelbar von der Stadt Perth umgeben ist und weitere Grundstücke nicht verfügbar sind; die anderen drei in der Region gelegenen Raffinerien könnten jedoch ohne weiteres ausgebaut werden. Wagerup verfügt derzeit über eine Kapazität von [...]* Mio. t und über eine staatliche Genehmigung zur Ausweitung um weitere [...]* Mio. t auf [...]* Mio. t. Eine Ausweitung um [...]* Mio. t wurde bereits in Angriff genommen. Angesichts von Kapitalkosten von [...]* USD/t und äußerst niedrigen Betriebskosten ist diese Raffinerie für Ausbauvorhaben bestens geeignet. Die Parteien prüfen eine solche Ausweitung derzeit aktiv. Pinjarra könnte um weitere [...]* Mio. t ausgeweitet werden. Die Parteien geben an, diese Option zu prüfen, bezeichnen ihre Verwirklichung aber angesichts [...]* als unwahrscheinlich. Die Kapitalkosten von [...]* USD/t summieren sich in der Tat auf [...]*. Außerdem zählen die Betriebskosten zu den niedrigsten der Welt. Daraus ergibt sich bei Anwendung der Kapitalwertmethode ein positiver Kapitalwert. Die Worsley-Raffinerie von Reynolds könnte nach Abschluss der derzeitigen Ausbauarbeiten von 1,9 auf 3,1 Mio. t noch weiter bis 4 Mio. t erweitert werden; oberhalb dieses Schwellenwerts gelten Raffinerien derzeit als nicht mehr betriebsfähig. Folglich könnten die Parteien ihre Kapazitäten in der Region Darling binnen zwei Jahren um weitere [...]* Mio. t ausweiten. Allein diese erstklassigen Expansionsmöglichkeiten würden bereits ausreichen, um fast die Hälfte der durch das Wachstum der Aluminiumproduktion bedingten Zusatznachfrage nach SGA zu decken, und dürfte darüber hinaus jedem anderen Unternehmen, das eine umfangreichere Ausweitung bestehender Kapazitäten ins Auge fasst, als Warnung dienen. Mit anderen Worten: Jedwede Ankündigung einer Ausweitung von Kapazitäten in der Region Darling wird die Konkurrenten, die mit höheren Betriebskosten arbeiten müssen und deren Standorte in politisch weniger stabilen Gebieten gelegen sind, von einer eigenen Kapazitätsausweitung abschrecken. (41) Auch wenn Pinjarra nicht die umweltrechtliche Genehmigung für die Kapazitätsausweitung erhalten oder die Ausweitung in Worsley ein teures neues Förderband erfordern würde, um das Bauxit in die Raffinerie zu transportieren, verfügen die Parteien über weitere äußerst attraktive Expansionsmöglichkeiten. Eine solche Option wäre Sao Luis in Brasilien, wo sowohl die Kapitalkosten je t ([...]* USD/t) als auch die Betriebskosten niedrig sind. (42) Außerdem sind die Parteien an zahlreichen Gemeinschaftsraffinerien beteiligt, bei denen sie Ausweitungen durch ihre GU-Partner entweder blockieren oder erschweren können. (43) Alcoa ist derzeit an zehn Raffinerien beteiligt. In neun Fällen handelt es sich um eine Mehrheitsbeteiligung oder eine Alleineigentümerschaft. Nur in Jamalco beträgt der Anteil von Alcoa 50 %. Die an vier Raffinerien (Worsley, Friguia, Sherwin und Stade) beteiligte Reynolds ist in einer ähnlichen Lage. Ausnahme ist die Friguia-Raffinerie in Guinea, an der das Unternehmen nur eine Minderheitsbeteiligung hält. Mit Blick auf Kapazitätsausweitungen durch die GU-Partner von Alcoa und Reynolds ist somit festzuhalten, dass Reynolds über Vetorechte bei [...]*, Alcoa über Optionsrechte bei [...]* und Vetorechte bei [...]* verfügen. Außerdem darf die Beteiligung von Alcoa in Suralco/Surinam, wo Alcoa [... %]* und Billiton [... %]* der Anteile halten, nicht durch Ausbauten auf unter [... %]* reduziert werden; zudem verfügt Alcoa über Optionsrechte für [...]*. (44) Da Alcoa und Reynolds gemeinsam sowohl die Raffinerien mit den niedrigsten als auch die mit den höchsten Betriebskosten einschließlich der dortigen Expansionsmöglichkeiten kontrollieren und in anderen Fällen über Vetorechte verfügen, könnten sie mit folgender Strategie erfolgreich sein: Das fusionierte Unternehmen könnte die Ausweitung bestehender Produktionsanlagen verzögern und gleichzeitig ihre teuersten Kapazitäten teilweise zurückschrauben, um das Angebot am Markt knapp zu halten, was zu SGA-Preisen weit über dem Wettbewerbsniveau führen würde. Das fusionierte Unternehmen könnte dann diese überhöhten Preise aufrecht halten, da es glaubwürdig vor einem etwaigen Neuzutritt abschrecken könnte, falls ein solcher aufgrund der künstlich aufgeblähten Preise in Betracht gezogen würde. Die bloße Ankündigung des Ausbaus eines Werks des fusionierten Unternehmens würde bereits die Marktpreise für Aluminiumbauxit beeinflussen, so dass Konkurrenten eigene Expansionspläne im Licht der künftig zu erwartenden Aluminiumbauxitpreise überprüfen müssten. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn eine solche Ausweitung durch Konkurrenten wegen der künftig niedrigeren Preise nicht den erforderlichen Ertrag erbringen würde. (45) Die nachstehende Tabelle gibt die Marktanteilsprognosen für Alcoa, Reynolds und die übrigen großen Anbieter unter Berücksichtigung sämtlicher Ausweitungen vorhandener Kapazitäten durch Ausbau oder Beseitigung von Engpässen wieder, wie sie die Kommission ermittelt hat: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (46) In dieser Tabelle wird unterstellt, dass Kaiser sein Werk in Gramercy (USA) wieder aufbaut. In der Branche bestehen allerdings gewisse Zweifel daran, da Kaiser sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet (s. o. Erwägungsgrund 26). Würden die Parteien sämtliche vorhandenen Expansionsmöglichkeiten in der Region von Darling (Wagerup, Pinjarra und Worsley) nutzen, würden sie [65 %-75 %]* der Nachfrage dritter Unternehmen nach SGA im Jahr 2003 decken. Selbst im wahrscheinlicheren Fall des ersten Szenarios würden die Parteien in den künftigen Jahren einen sehr hohen Marktanteil behalten. Das weist nachdrücklich darauf hin, dass die Parteien durch den Zusammenschluss in eine beherrschende Stellung auf dem Handelsmarkt für Schmelz-Aluminiumoxid gelangen werden. Länderspezifische Risiken von Expansionsprojekten (47) Der theoretisch beste Standort für wettbewerbsfähige Aluminiumoxidkapazitäten wäre, ginge es nach der Attraktivität des Rohstoffs, Guinea, da das dortige Bauxit als das beste in der Welt gilt. Die Lage der einzigen Raffinerie in diesem Land, Friguia-Kimbo, entwickelte sich jedoch so, dass sich Pechiney, Alcan und Hydro aus diesem Unternehmen zurückzogen. Die Raffinerie wurde von [...]* übernommen und wird mit technischer Hilfe von [...]* umstrukturiert. [...]* erhielt als Gegenleistung eine [...]*%ige Beteiligung. (48) In der Branche gelten daher Australien, Jamaika, Indien und Brasilien als die günstigsten Standorte für Kapazitätsausweitungen. Das bei weitem niedrigste länderspezifische Risiko bietet Australien. Ein geringes länderspezifisches Risiko schlägt sich in geringeren Zinsen nieder. Gegenüber einer US-Obligation mit zehnjähriger Laufzeit liegt z. B. der Zins für eine gleichwertige indische Obligation um 50 % höher. Daraus entsteht den Parteien ein weiterer Wettbewerbsvorteil, da ihr Hauptstandort, die Darling-Region in Australien, politische Stabilität genießt. Know-how und Technologie (49) Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass zahlreiche Unternehmen wegen der Folgen der Fusion im Hinblick auf Raffinerietechnologie und -Know-how (mit Ausnahme von Bautechnik) besorgt sind. Sowohl Alcoa als auch Reynolds verfügen beispielsweise über Technologie, um den Ertrag von Aluminiumoxid zu verbessern. [...]* Alcoa Know-how dieser Art grundsätzlich nicht in Lizenz an Konkurrenten weiter vergibt, hat Reynolds z. B. [...]*. (50) Besondere Sorgen erweckt das Fusionsvorhaben im Hinblick auf die neu entwickelte Technologie für unreines Bauxit. In den vergangenen drei Jahren wurden im Gemeinschaftsunternehmen von Worsley [...]* neue Methoden entwickelt, [...]*, für die auch Patentanträge gestellt wurden. Eine dieser Methoden wurde bereits erfolgreich im Werk getestet. [...]*. [...]*. Mit dieser Technologie wird die Aluminiumbauxitproduktion in Worsley erheblich (mindestens zwischen [... %]* und [... %]*) gegenüber anderen möglichen [...]* gesteigert. (51) Diese Technologie [...]* kann auch auf andere Standorte weltweit angewandt werden. In Darling ist sie jedoch besonders wirksam, da [...]*. Mit dieser Technologie wäre Reynolds in der Lage gewesen, die beherrschende Stellung von Alcoa anzugreifen. Durch die Fusion würde Alcoa nicht nur diese Wettbewerbsdrohung beseitigen, sondern auch selbst Zugang zu dieser neuen Technologie gewinnen und dabei die Kostenvorteile seiner dann [...]* kontrollierten Raffinerien weiter verstärken. Auch die Fähigkeit des Unternehmens zur Abwehr von Neueintritten würden zunehmen. Der Zugang zu dieser neuen Technologie wird somit die Stellung von Alcoa weiter stärken. Bietverfahren (52) Die Parteien geben an, dass bei den relativ wenigen innerhalb eines Jahres vergebenen Aufträgen zahlreiche Bieter auf den Plan treten. Nach Angaben der Parteien zogen die jüngsten Ausschreibungen von Lieferverträgen mit Drittunternehmen zwischen vier und sieben Bieter an, so dass ein wettbewerbsgerechtes Ergebnis gewährleistet war. Das gleichzeitig zwischen vier und sieben Bieter auftreten, heißt aber noch nicht, dass diese auch die gleichen Chancen auf den tatsächlichen Zuschlag haben. Wäre dies der Fall, hätte der Marktanteil von Alcoa in den vergangenen Jahren zwischen 14 % und 25 % betragen müssen; in Wirklichkeit lag er jedoch ständig deutlich höher, in den letzten Jahren sogar merklich über 40 %. (53) In einer normalen Marktkonstellation, in der jeder Bieter über Kapazitäten zur Deckung der gesamten Nachfrage verfügt, würde das Unternehmen mit den niedrigsten Durchschnittskosten den Zuschlag erhalten. Das Unternehmen mit den niedrigsten Durchschnittskosten würde sein Angebot knapp unter den Durchschnittskosten des nächststärksten Rivalen festsetzen. In einer solchen Konstellation würde die Übernahme des nächststärksten Rivalen zu einem beträchtlichen Verlust an Wettbewerbsdruck führen, da in jeder neuen Runde das fusionierte Unternehmen seine Preise knapp unterhalb der Preise des drittstärksten Bieters festsetzen würde. (54) Laut Alcoa unterscheidet sich der SGA-Markt allerdings von dieser Standardkonstellation dadurch, dass die Kapazitäten der Anbieter beschränkt sind. Der Markt sei ausgewogen, und sämtliche Anbieter könnten und würden ihre Produktion tatsächlich verkaufen. Infolge dieser Marktsituation liege der Preis bei jeder Auftragsvergabe in der Nähe der Durchschnittskosten des Bieters mit den höchsten Kosten. Kein Billiganbieter würde jemals seine höhere Gewinnspanne opfern, indem er ein Angebot in der Nähe der Durchschnittskosten seines nächststärksten Rivalen einreicht. Die Kommission räumt ein, dass unter den von Alcoa beschriebenen Marktbedingungen bei allen drei bis vier jedes Jahr stattfindenden Ausschreibungen die Bieter die wahrscheinlichen Angebote ihrer Konkurrenten zu berücksichtigen hätten. Würden die Raffinerien der Region Darling (Wagerup und Pinjarra im Fall von Alcoa, Worsley im Fall von Reynolds), die zu etwa gleichen Kosten produzieren, an der Auftragsvergabe beteiligt, würde das Preisniveau von mehr Wettbewerb geprägt. In solchen Ausschreibungen werden höchstwahrscheinlich sämtliche Unternehmen ihre Preise auf einem niedrigeren Niveau ansetzen als in Fällen, in denen sich nur Unternehmen mit hohen Durchschnittskosten an einer Ausschreibung beteiligen. Dies liegt daran, dass Reynolds vor dem Zusammenschluss keine Sanktionen befürchten musste, da es über ausreichend Kapazitäten zur Gegenwehr verfügte; Kapazitätsengpässe hingegen beeinträchtigen den Wettbewerb in zweierlei Weise. Ein Unternehmen mit Kapazitätsengpässen verspürt nur wenig Anreize, vom vorgegebenen Preisniveau abzuweichen (ein Wettbewerber mit nur wenig zusätzlichen Kapazitäten kann durch Unterbieten seiner Konkurrenten nicht viel gewinnen, da es nicht in der Lage wäre, bei mehreren späteren Aufträgen mitzubieten), und würde mit Sanktionsdrohungen gegenüber anderen potentiellen Preisabweichlern nur wenig Eindruck erwecken. Das unmittelbare Ergebnis der Beseitigung eines der effizientesten aktiven potentiellen Bieter durch den Zusammenschluss wäre dann ein Anstieg des Gleichgewichtspreises in jenen Ausschreibungsrunden, an denen die Raffinerien des Darling-Gebiets beteiligt werden. Die letztendliche Folge wäre ein Anstieg des durchschnittlichen Auftragspreises. (55) Vor dem Zusammenschluss stellte Reynolds dem Handelsmarkt [...]* Mio. t zur Verfügung. Diese kamen ausschließlich aus der Raffinerie von [...]* ([...]*). Reynolds standen somit [...]* t für Neuausschreibungen zur Verfügung (das entspricht [... %]* des Handelsmarkts). Nach Auffassung der Parteien hatte Reynolds nur sehr beschränkten Einfluss. Sobald diese Menge vergeben wäre, würde sie künftige Aufträge nicht mehr beeinflussen. Allerdings ist keineswegs gewiss, dass Reynolds die gesamte Menge bereits beim ersten Vergabeverfahren absetzen kann. Viel wahrscheinlicher ist der Verkauf erst in der zweiten, dritten oder gar vierten Auftragsrunde. Wäre dies der Fall, könnte Reynolds die Preise niedrig halten, da das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, den Konkurrenten Reynolds bei der eigenen Preisgestaltung berücksichtigen müsste. (56) Außerdem kann Worsley mit dem Ausbau vorhandener Anlagen um weitere mindestens 400000 t expandieren. Dieses Volumen kann bei der Auftragszuteilung schon eingebracht werden, solange es noch nicht einem bestimmten Abnehmer fest zugesagt wurde. In Wirklichkeit werden die meisten, wenn nicht gar alle Ausweitungen vergeben, bevor überhaupt die Arbeiten beginnen. Ein anschauliches Beispiel ist das Angebot von Billiton für den Vertrag mit Alouette im Jahr 1997. Billiton bot 430000 t aus einem Ausweitungsprojekt in Worsley an und gewann den Auftrag gegen Alcoa zu einem Preis von 12,75 % (Kosten, Versicherung, Fracht). Dieser Preis liegt knapp über 12 % (frei Schiff) und daher unter dem durchschnittlichen Marktpreis von 12,5 % (frei Schiff). Nach eigener Angabe konnte Billiton den Zuschlag gegen Alcoa nur erhalten, weil diese Ausweitung in Worsley vorgenommen wurde, bei einer der Raffinerien mit den niedrigsten Betriebskosten weltweit. Aus diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig die Beteiligung von Raffinerien des Darling-Gebiets an solchen Ausschreibungen ist. Der Wegfall von Reynolds als Wettbewerber wird somit höhere Preise für langfristige Lieferverträge zur Folge haben. Mögliche langfristige Lieferanten (57) Die Marktteilnehmer zeigten sich besorgt über die Verringerung der Zahl möglicher Lieferanten von ausreichend großen SGA-Mengen im Rahmen langfristiger Lieferverträge. Die SGA-Abnehmer, die Verhütter, beziehen Aluminiumoxid lieber aus einer einzigen als aus mehreren Quellen. Ein Aluminiumoxidlieferant, der einen langfristigen Vertrag eingeht, sollte daher in der Lage sein, mindestens 500000 t im Jahr liefern zu können. Nach Angaben der Parteien werden mindestens sieben SGA-Produzenten Überschüsse von mehr als 500000 t erzeugen: Neben dem fusionierten Unternehmen wären dies Kaiser, Glencore, CVG, Nalco, die Regierung von Guinea und die Regierung von Jamaika. Die Kommission hat im Rahmen ihrer Marktuntersuchung allerdings ermittelt, dass nicht alle diese Anbieter als verlässliche langfristige Lieferanten in Betracht kommen. (58) Nach Auffassung der meisten Abnehmer wäre abgesehen von den Parteien Kaiser der verlässlichste langfristige Lieferant. Der Wiederaufbau der Raffinerie in Gramercy ist allerdings immer noch nicht sicher. Glencore ist zwar in erster Hinsicht ein Handelsunternehmen, wurde aber ebenfalls als verlässlicher Lieferant eingestuft. Allerdings bezieht Glencore einen Teil der weiterverkauften Mengen von Alcoa und kann daher nicht als vollständig unabhängiges Unternehmen eingestuft werden. Der indische Lieferant Nalco wiederum schließt angeblich vor allem mittelfristige Verträge mit Laufzeiten zwischen drei und fünf Jahren vornehmlich mit indischen und chinesischen Aluminiumhütten ab. Auch die jamaikanische Regierung kann als verlässlicher Lieferant gelten, zieht aber ebenfalls mittelfristige Verträge wie einen Dreijahresvertrag mit Glencore vor. Außerdem verfügt Alcoa über Vorkaufsrechte für sämtliches im Rahmen einer Expansion am Standort [...]* produziertes Aluminiumoxid; die Raffinerie produziert etwa [... %]* der [...]* Überschüsse. Außerdem kann die Gesamtkapazität von [...]* [...]* Mio. t/Jahr nicht überschreiten, solange [...]*. CVG (Venezuela) verfügt nur über sehr geringe Mengen Aluminiumoxid, und das Land wird von den meisten Unternehmen gegenüber der Kommission als politisch riskant eingestuft. Auch die Regierung von Guinea wurde wegen der politischen Instabilität von vielen als nicht verlässlicher Lieferant eingestuft. Durch den geplanten Zusammenschluss wird daher die Zahl der verlässlichen langfristigen Lieferanten für Mengen von mindestens 500000 t von vier auf drei reduziert. Zwar gibt es mit Billiton und Pechiney andere langfristige Lieferanten, die selbst kein überschüssiges Aluminiumoxid produzieren, aber auf diesem Markt als Händler tätig sind. Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass sie hierfür ihrerseits in hohem Ausmaß auf die Lieferung durch Alcoa und Reynolds angewiesen sind. Schlussfolgerung (59) Auf der Grundlage aller dieser Faktoren kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der geplante Zusammenschluss eine beherrschende Stellung auf dem Handelsmarkt für Schmelz-Aluminiumoxid (SGA) begründen wird. B. ALUMINIUMHYDROXID Definition des sachlich relevanten Marktes (60) Wie unter Erwägungsgrund 9 erläutert, erfolgt die Raffinierung von Aluminiumoxid in vier Stufen: Aufschluss, Klarfiltration, Ausfällung und Kalzinierung. Das Bauxit wird bei hoher Temperatur und Hochdruck in einem Druckgarer mit Natronlauge behandelt. Dann werden durch Schmelz- und Filterverfahren alle Verunreinigungen und Rückstände herausgetrennt und die Flüssigkeit ("Lösung") in einem Wärmeaustauscher gekühlt. Das Aluminiumoxid wird dann in Form von Aluminiumoxidhydrat-Kristallen aus der Lösung herausgefällt. Die Lösung wird mit geringen Mengen von zuvor gefälltem Aluminiumoxidhydrat vermischt; bei der anschließenden Kühlung trennt sich festes Aluminiumoxidhydrat (ein Zwischenprodukt mit etwa 40 % chemisch gebundenem Wasser) von der Lösung ab. Das auf diese Weise erhaltene Aluminiumhydroxid kann in diesem Zustand verwendet oder durch Kalzinierung zu Aluminiumoxid weiterverarbeitet werden. Dieses Aluminiumhydroxid wird auch als Rohhydrat bezeichnet. (61) Der Großteil des Aluminiumhydroxids (90 %) wird weiter getrocknet (Beseitigung der Feuchtigkeit von der Kristalloberfläche) und kalziniert (Beseitigung des Wasseranteils innerhalb der Kristalle). Das aus diesem Verfahren gewonnene Aluminiumoxid wird als kalziniertes Aluminiumoxid bezeichnet. 90 % davon werden in der Verhüttung von Aluminiummetall verwendet, weshalb der Stoff als metallisches oder Schmelz-Aluminiumoxid (SGA) bezeichnet wird. Die verbleibenden 10 % werden zur Produktion von Aluminiumoxiden für Tafelaluminiumoxid, Tonerdezement und Mullit verwendet. In diesen Anwendungen zeichnet sich Aluminiumoxid durch Unempfindlichkeit gegen hohe Temperaturen sowie chemische, mechanische und elektrische Resistenz aus. (62) Aluminiumhydrat, auch Aluminiumhydroxid, Rohhydrat, Aluminiumfeinhydroxid, ATH oder Aluminiumtrihydroxid genannt, das nicht kalziniert wird, wird als Zwischenprodukt aus dem SGA-Produktionsprozess in feuchter, kuchenähnlicher Form entnommen und als Nassfilterkuchen oder Nasshydrat bezeichnet. In der Regel wird dieses Material getrocknet, um daraus Rohhydrat herzustellen(18) (d. h. ein Standardprodukt, das nicht nach kundenspezifischen Vorgaben weiterverarbeitet wird). Bei Rohhydrat handelt es sich um ein chemisch reines Aluminiumoxid (CGA). Nasse und trockene Rohhydrate in diesem Stadium sind Massenprodukte und untereinander austauschbar. Nur in einem einzigen kleinen Nischensegment, nämlich Hydrat zur Glasproduktion, kann aus technischen Gründen nur trockenes Hydrat verwendet werden. Rohhydrat wird für zahlreiche Endanwendungen verkauft, u. a. als Rohstoff zur Produktion verschiedener Industriechemikalien wie Aluminiumsulfat (verwendet in der Wasserreinigung, der Papierproduktion, und für Titandioxid), Aluminiumchlorid (als Katalysator in der organischen Chemie), Aluminiumfluorid (wird in Hüttenwerken im Schmelzbad verwendet), Zement oder für künstliches Zeolyd (in der Petrochemie und in Reinigungsmitteln verwendete Molekularsiebe). (63) Außerdem wird Rohhydrat als Grundstoff zur Produktion von Spezialhydrat verwendet. Spezialhydrate werden in kleineren Mengen als Rohhydrate hergestellt und erfordern zusätzliche Herstellungsschritte und -Know-how. Sie werden in Weiterarbeitungsprozessen wie Zerkleinerung (mechanische Zerstückelung hin auf Grobkorngröße), Wiederzersetzung und Wiederfällung (Auflösung des Hydrats in einer kaustischen Lösung und anschließend Wiederausführung als Hydrat) oder Beschichtung (Mischung des Roh- oder des gefällten Hydrats mit anderen Chemikalien, um eine bestimmte chemische Beschichtung zu erhalten) hergestellt. Spezialhydrate werden für zahlreiche Endanwendungen genutzt, die sich von denen für Rohhydrat unterscheiden. Spezialhydrate werden eingesetzt in Flammschutzmitteln, als Füller in der Kunststoffindustrie, als Füll- und Beschichtungsstoff in der Papierindustrie, als Absorptionsmittel oder Katalysator sowie in Weichpolieranwendungen. (64) Aufgrund ihrer Marktuntersuchung ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gelangt, dass als Rohstoff zur Produktion verschiedener Industriechemikalien wie Aluminiumsulfat, Aluminiumchlorid, Aluminiumfluorid, Zement und für synthetische Zeolyten verwendetes Rohhydrat (ATH) einen von anderen Aluminiumoxid-Abstufungen und -Sorten getrennten Produktmarkt darstellt. Angebotsseitige Substituierbarkeit (65) Da nur wenige Aluminiumoxid-Raffinerien in der Lage sind, Rohhydrat anzubieten, ist die angebotsseitige Substituierbarkeit äußerst niedrig. Die meisten Raffinerien konzentrieren sich auf metallurgisches Aluminiumoxid und verfügen daher nicht über die zur Aussonderung des Rohhydrats zwischen Filter und Kalzinieranlage erforderlichen mechanischen Anlagen oder können höchstens Rohhydrat mit einem hohen Gehalt von organischem Bauxitbestandteilen produzieren, das den Stoff für zahlreiche chemische Anwendungen unbrauchbar macht. Obwohl es nach rein technischen Gesichtspunkten machbar ist, die Produktion umzustellen, indem das Hydrat nicht weiter in Aluminiumoxid kalziniert wird, würde dies in der Regel zu ganz erheblichen logistischen Problemen führen, da Aluminium in Silos gelagert wird, wohingegen Rohhydrat wegen des hohen Feuchtigkeitsgehalts besondere Lager- und Logistiksysteme benötigt. Außerdem würde zur Produktion von Trockenhydrat ein Trockner benötigt. Die größten Anbieter von Rohhydrat im EWR sind Alcoa, Reynolds, VAW und Pechiney. (66) Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass ein Preisanstieg von 5 bis 10 % wegen der hohen Opportunitätskosten und Investitionen nicht unmittelbar zu einem Marktzutritt neuer Anbieter führen würde. Ein geringer Preisanstieg reichte, selbst wenn er von Dauer wäre, für sich genommen auch nicht aus, um einen vorhandenen Anbieter zu einem Kapazitätsausbau zu veranlassen, da dieser schwerfällig und teuer wäre. (67) Einem Anstieg des Aluminiumhydroxidpreises könnte auch nicht durch die Umstellung von SGA-Produktion auf Hydrate entgegengewirkt werden. Erstens müssten die Verhütter dann unausgelastete Kapazitäten in Kauf nehmen, was für die Aluminiumproduzenten mit erheblichen Kostennachteilen(19) verbunden wäre. Zweitens würde die Umleitung von SGA-Kapazitäten in Reaktion auf eine Preiserhöhung bei Aluminiumhydroxid bei integrierten Aluminiumproduzenten Absatzeinbußen bei Primäraluminium nach sich ziehen, das zu deutlich höheren Preisen verkauft werden kann als die beiden Aluminiumoxidsorten, und Schmelzanlagen ungenutzt lassen, bei denen die Festkosten beträchtlich sind. Daher würde auch ein über dem Wettbewerbsniveau liegender Aluminiumhydroxidpreis keine Umstellung von SGA-Produktion auf Aluminiumhydroxid nach sich ziehen. Die einzige Alternative wäre die Ausweitung der Kapazitäten der Aluminiumoxidraffinerien, die ebenfalls mit erheblichen Investitionskosten verbunden ist. (68) Somit wäre kurz- und mittelfristig eine Preiserhöhung für Aluminiumhydroxid rentabel. Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite (69) Wie in Erwägungsgrund 62 erwähnt wird Rohhydrat zur Produktion zahlreicher Industriechemikalien verwendet und an deren Hersteller als Standardprodukt verkauft, das nicht nach besonderen Spezifikationen weiterverarbeitet wurde. (70) Es gibt jedoch unterschiedliche Sorten Aluminiumhydroxids, die sich nach Partikelgröße, Morphologie, Bleiche, Feuchtigkeitsgehalt, α-Aluminiumoxidgehalt(20) und Verunreinigungen unterscheiden, aber grundsätzlich handelt es sich um das gleiche Produkt. (71) Aluminiumoxid wird u. a. zur Produktion von Aluminiumsulfat verwendet, wo es in einem Reaktor mit Schwefelsäure vermischt und entweder zwecks Herstellung von festem Aluminiumsulfat getrocknet oder zur Produktion von Aluminiumsulfatlösung in entmineralisiertem Wasser aufgelöst wird. Aluminiumsulfat wird u. a. von der Trinkwasserindustrie verwendet, wo ein niedriger Schwermetallgehlt von entscheidender Bedeutung ist, zur Abwasserklärung, und in der Papierindustrie, wo der niedrige Eisengehalt den entsprechenden Bleichegrad gewährleistet. Wegen immer schärferer Umweltvorschriften ist die Nachfrage nach Aluminiumsulfat in den vergangenen 20 Jahren ständig angestiegen. (72) Zur Herstellung von Aluminiumfluorid wird Rohhydrat entweder mit Kieselfluorwasserstoffsäure oder mit Flussspat im Trockenverfahren oder mit fluessigem Flussspat im Nassverfahren behandelt. Aluminiumfluorid wird vor allem als make-up-Bestandteil im Flussschmelzbad verwendet, das zur elektrolytischen Reduktion von Aluminiumoxid zu Aluminiummetall im Hall-Héroult-Verfahren dient. Die Nachfrage nach Aluminiumfluorid stieg seit 1995 konstant um 2-4 % pro Jahr. (73) Aluminiumchlorid wird durch Anwendung von Chlor auf geschmolzenes Aluminium oder die Trockendestillation von Rohhydrat gewonnen und als Katalysator in der organischen Chemie, der Flugzeugtreibstoffisomerisierung, der Herstellung von Ethylchlorid, Butylkautschuk, Farblösungs-Vorläufersubstanz, Reinigungsmittel, Polymere usw. sowie für die Pigment-, Woll- und Papierherstellung verwendet. (74) Aluminiumtrihydroxid (Rohhydrat) wird auch zur Zeolydproduktion verwendet. Dieser Stoff dient der Reinigungsmittelindustrie als Beimischung. Zur Herstellung wird das Aluminiumhydroxid in Natronlauge aufgelöst und mit fluessigem Silicat vermischt. Durch Kristallisierung, Filtern und Trocknen wird das Zeolyd aus dieser Mischung in mehreren Schritten herauskristallisiert. In den vergangenen 20 Jahren wurde die Verwendung von Phosphaten in Reinigungsmitteln eingeschränkt, wodurch die Nachfrage nach Zeolyd als nichtphosphathaltigem Zusatz auf fast 1 Mio. t anstieg. (75) Die Hersteller der oben genannten Produkte haben der Kommission geantwortet, dass Roh-Aluminiumhydroxid aus technischen Gründen in keinem der oben genannten Produktionsprozesse durch ein anderes Produkt ersetzt werde könnte. Schlussfolgerungen zur Produktmarktdefinition (76) Aus diesen Gründen ist die Kommission zu der Schlussfolgerung gelangt, dass für Roh-Aluminiumhydroxid zur Produktion von Industriechemikalien ein gesonderter Markt besteht. Definition des geographisch relevanten Marktes (77) Im Gegensatz zum weltweiten SGA-Markt weist der Rohhydratmarkt einen geringeren geographischen Umfang auf. (78) Handhabung und Logistik von ATH unterscheiden sich erheblich von denen von SGA. Die Abnehmer von Aluminiumhydroxid in der Chemie- und Kunststoffindustrie verlangen nach zeitgerechter Lieferung selbst geringer Mengen, deren Transport über große Entfernungen nicht wirtschaftlich wäre. Roh-Aluminiumhydroxid besteht zu 40 % aus Wasser, was die Beförderung über größere Entfernungen erschwert und verteuert. Außerdem wird auf ATH-Einfuhren in den EWR ein Zollsatz von 5,5 % erhoben, sofern die Lieferungen nicht aus Ländern stammen, die in Vorbereitung ihres EU-Beitritts ein Europaabkommen mit der EU geschlossen haben. Eine Rohhydrat-Raffinerie ist jedoch nur in Ungarn vorhanden. Der einzige Hersteller, Ajka, exportiert zwar geringe Mengen in die EU, aber sein Standort verfügt über keine Wasserverbindung, was den Transport seines Aluminiumhydroxids über große Entfernungen beträchtlich verteuert. Nach Angaben der Parteien machen die weltweiten Beförderungskosten für in den EWR ein- oder aus dem EWR ausgeführtes Aluminiumhydroxid 15 % des Endverkaufspreises aus. Daher werden derzeit nur geringe Mengen in den EWR eingeführt, die etwa 9,5 % des hiesigen Gesamtverbrauchs ausmachen. Der geographische Markt für Aluminiumhydroxid dürfte daher nicht größer sein als der EWR. (79) Zwar wird Aluminiumhydroxid in der gesamten Welt gehandelt, allerdings in einem geringeren Ausmaß als SGA. Nach der Auffassung anderer Unternehmen sind demnach der amerikanische und europäische Markt durch Logistikkosten und Zölle voneinander getrennt. Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass im EWR ansässige Abnehmer ihr ATH in der Regel von Produktionsanlagen innerhalb des EWR beziehen. Allerdings hat Alcoa bis 1997 Rohhydrat aus [...]* in den EWR befördert, um es an dort ansässige Kunden zu verkaufen. Diese Einfuhren wurden aber allmählich eingestellt, nachdem Alcoa die Aluminiumoxidproduktionsanlage in San Ciprian (Inespal Spanien) übernommen hatte. Seither verkauft Alcoa nur noch das dort hergestellte Aluminiumhydroxid. Zudem beschloss Kaiser im Jahr 1996, die Aluminiumhydroxidexporte nach Europa wegen der hohen Logistikkosten einzustellen. (80) Aus diesen Gründen dürfte der geographische Markt für Aluminiumhydroxid nicht größer sein als der EWR. Wettbewerbsrechtliche Würdigung (81) Die Kommission hat mehrere Beschwerden von ATH-Abnehmern aus der Chemieindustrie erhalten. Diese zeigen sich besorgt, dass die Fusion in Wirklichkeit die Zahl der Anbieter auf einen einzigen reduzieren würde, der Preise und Mengen diktieren könnte. Ein anderer Lieferant käme nicht in Frage, da kein anderer Hersteller die Nachfrage der chemischen Industrie nach Aluminiumhydroxid für die Produktion verschiedener Industriechemikalien decken könnte. (82) Der Anteil der Parteien auf dem Markt für Aluminiumhydroxid beträgt [40 %-50 %]* weltweit und [45 %-55 %]* im EWR. Der nächststärkste Konkurrent im EWR, Pechiney, kommt auf einen Marktanteil von [5 %-15 %]*, gefolgt von Alusuisse [5 %-15 %]*, VAW [1 %-10 %]* und Alcan [1 %-10 %]*. Weltweit sind die nächstgrößten Wettbewerber Kaiser [5 %-15 %]*, Alcan [1 %-10 %]*, NLM [1 %-10 %]*, Pechiney [1 %-10 %]* und Sumitomo [1 %-10 %]*. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (83) Auf dem EWR-Markt sind nicht allzu viele Aluminiumhydroxidanbieter tätig: Alcoa, Reynolds, Pechiney, Alusuisse, VAW und Alcan. Mit Ausnahme von Alcoa und Reynolds verfügen die Anbieter nur über einen unbedeutenden Anteil am europäischen Rohhydrat-Markt, und insbesondere in Nordeuropa ansässige Abnehmer konnten keine anderen ATH-Lieferanten angeben als Alcoa, Reynolds, Pechiney, VAW und Alcan. Der Konzentrationsgrad auf dem Rohhydratmarkt nimmt infolge des Zusammenschlusses von Alcan/Alusuisse(21) mit einem Marktanteil von 13 % zu. Die meisten von der Kommission befragten Marktteilnehmer haben geantwortet, dass außerhalb des EWR ansässige AHT-Anbieter mit größter Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage wären, das Produkt im EWR anzubieten. Produzenten in den USA oder Japan sind zu weit entfernt, um dem EWR Aluminiumhydroxid zu wirtschaftlich interessanten Konditionen anbieten zu können. In Osteuropa ansässige Produzenten wie die ungarische Ajka leiden unter hohen Logistikkosten und unzureichenden Lagerkapazitäten am Zielort. Außerdem betrachten die EWR-Abnehmer die Qualität des in Osteuropa produzierten Aluminiumhydroxids als nicht angemessen. (84) Bereits der hohe Marktanteil der fusionierenden Parteien deutet auf eine große Marktmacht auf dem Markt hin. Daher ist zu prüfen, ob infolge des Zusammenschlusses andere relevante Faktoren als der hohe kombinierte Marktanteil die Schaffung einer beherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss bestätigen. (85) In der vorstehenden Produktanalyse wurde erörtert, ob einer Preiserhöhung für Aluminiumhydroxid durch die Reaktion anderer Anbieter von Aluminiumoxid oder die Substituierung von ATH durch andere Produkte begegnet werden könnte. Dabei wurde festgestellt, dass Aluminiumhydroxid kurz- bis mittelfristig weder auf der Angebotsseite noch auf der Nachfrageseite ersetzbar ist. (86) Die Parteien haben erwähnt, dass die Fabrik von Kaiser in Gramercy (USA) wahrscheinlich noch dieses Jahr die Produktion wieder aufnehmen würde und daher potentiell Aluminiumhydroxid in den EWR liefern könnte. Unternehmen, die auf die Marktuntersuchung geantwortet haben, hegen jedoch ernstliche Zweifel hinsichtlich des Termins der Wiedereröffnung von Gramercy und der Möglichkeit einer Ausfuhr von Aluminiumhydroxid in den EWR. Diese Zweifel scheinen wohlbegründet, da Kaiser 1996 ein unabhängiges Beratungsunternehmen beauftragte, die wirtschaftlichen Folgen einer Vermarktung von Aluminiumhydroxid in Europa für Kaiser zu prüfen. Wegen der Schlussfolgerungen der Studie zur Marktlage und zu den Logistikkosten kam Kaiser zu dem Ergebnis, dass für eine langfristige Präsenz in Europa keine ausreichend starke Basis besteht, und hat deswegen auf dieses Projekt verzichtet. (87) Wegen der Marktstruktur und der hohen Investitionskosten ist der Einstieg eines neuen Anbieters in den Markt für Aluminiumhydroxid im EWR unwahrscheinlich. Auch die Einfuhrzölle von 5,5 % und die hohen Logistikkosten bilden eine Marktzutrittsschranke. Die Kommission hat festgestellt, dass die Einfuhr aus Ost- und Mitteleuropa in den EWR höchst unwahrscheinlich ist. Dies liegt an den erheblichen Logistikkosten einer Beförderung von Aluminiumhydroxid, den Kapazitätsengpässen der ost- und mitteleuropäischen Produktionsstätten und der nach Einschätzung für Abnehmer mangelnden Qualität des dort hergestellten Aluminiumhydroxids. (88) Die Marktmacht des fusionierten Unternehmens wird ferner durch den Umstand gestärkt, dass auf der Nachfrageseite viele kleine Abnehmer vertreten sind. Die Parteien selbst haben angegeben, dass der größte Abnehmer weniger als [...]* (Stand 1999) erwirbt, wohingegen der Gesamtverbrauch im EWR 1,13 Mio. t beträgt. Andere Abnehmer erwerben erheblich geringere Mengen. Wie unter Ziffern 69-75 erläutert, kann Aluminiumhydroxid bei der Herstellung vieler Industriechemikalien nicht durch einen anderen Stoff ersetzt werden. Die Abnehmer verfügen daher nicht über eine ausgleichende Gegenmacht und werden sich einer monopolistischen Struktur gegenüber sehen, in der Alcoa/Reynolds Mengen und Preise für Aluminiumhydroxid diktieren könnten. Schlussfolgerung (89) Auf der Grundlage obiger Erwägungen kommt die Kommission zum Ergebnis, dass der angemeldete Zusammenschluss auf dem EWR-Markt für Aluminiumhydroxid eine beherrschende Stellung begründen wird. C. ALUMINIUM MIT HOHEM REINHEITSGRAD (P0404) Sachlich relevanter Markt (90) Primäraluminium wird in verschiedenen Reinheitsgraden hergestellt. Grundsätzlich können drei Kategorien unterschieden werden, hoher, normaler und niedriger Reinheitsgrad. Der Reinheitsgrad von Primäraluminiummasseln wird durch das Ausmaß der Verunreinigungen, d. h. vornehmlich des Silikon- und Eisengehalts, in seinem Gesamtmetallgehalt bestimmt. Primäraluminium mit mehr als 99,7 % Aluminium und weniger als 0,1 % Silikon und 0,2 % Eisen wird als hochreines Aluminium bezeichnet. Hochreines Aluminium der Güteklasse P0404 hat einen Silikongehalt von weniger als 0,04 % und einen Eisengehalt von ebenfalls weniger als 0,04 %, was einem reinen Aluminiumanteil von ungefähr 99,92 % entspricht(22). Das hochreine Aluminium wird für Anwendungen in der Luft- und Raumfahrtindustrie und der Rüstungsindustrie verwendet. (91) Die Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass P0404-Aluminium einen von anderen Aluminiumsorten und Reinheitsgraden unterscheidbaren, gesonderten Produktmarkt bildet. (92) Die Abnehmer verwenden P0404 als Rohmaterial zur Herstellung von besonders reinen Aluminiumlegierungen, für die bestimmte mechanische Eigenschaften (wie geringes Gewicht, Haltbarkeit, Bruchresistenz usw.) erforderlich sind. Diese Legierungen werden in der Luft- und Raumfahrtindustrie verwendet. Aluminium-Lithium-Legierungen und andere Hochreinaluminiumlegierungen (z. B. der Serien 2000 und 7000) werden vor allem bei der Produktion von Trennwänden, Maschinenteilen und am Rumpf angebrachten Treibstofftanks für Flugzeuge und Raumschiffe verwendet. Die Nachfrage nach P0404 weist eine äußerst hohe Beständigkeit auf, da das Metall wegen seiner physikalischen und mechanischen Merkmale in den Endanwendungen in der Luft- und Raumfahrt nicht durch anderes Aluminium mit höherem oder niedrigerem Reinheitsgrad ersetzbar ist. Noch reineres Aluminium ist teurer und für Anwendungen mit höherem Mehrwert wie Elektronik, CD's, Kondensatoren usw. besonders geeignet; weniger reines Aluminium ist eben wegen der enthaltenen Verunreinigungen für Luft- und Raumfahrtlegierungen ungeeignet. Die in der Luft- und Raumfahrtindustrie tätigen P0404-Abnehmer haben angegeben, dass sie bei einem kleinen, aber nennenswerten dauerhaften Preisanstieg von 5 bis 10 % nicht auf Aluminium mit einem höheren Reinheitsgrad oder ein anderes Metall umsteigen könnten. In der Produktion von Legierungen für die Luft- und Raumfahrt (Aluminium-Lithium oder andere) ist nach Auffassung der Kommission P0404 daher aus Nachfragesicht nicht substituierbar und bildet einen von Aluminium mit anderen Reinheitsgraden oder sonstigen Metallen getrennten Produktmarkt. (93) Nach Auffassung der Parteien ist Aluminium generell auf der Angebotsseite hochgradig substituierbar, und jedes Verhüttungsunternehmen in der ganzen Welt könnte P0404 oder andere hochreine Aluminiumsorten herstellen. Diese Auffassung wurde in der Marktuntersuchung jedoch nicht bestätigt. Aluminiumhütten, die Aluminium mit niedrigerem Reinheitsgrad produzieren, können nicht ohne weiteres schnell auf P0404 umsteigen und auf diesem Markt zu auch langfristig verlässlichen Anbietern werden. Hierfür ist vielmehr eine Vorlaufzeit von zwei Jahren erforderlich. Neben den erforderlichen Umstellungen bei Anlagen und Arbeitsmethoden muss die Qualität des Ausstoßes über einen langen Zeitraum hinweg ständig verfeinert werden, um große Mengen P0404 mit der erforderlichen Zuverlässigkeit herstellen zu können. Die Kommission hat nicht in der Produktion von P0404 tätige Aluminiumhütten befragt, ob es wahrscheinlich wäre, dass sie bei einem geringfügigen, aber nennenswerten dauerhaften Anstieg des P0404-Preises auf diesem Markt tätig würden, jedoch keine einzige bejahende Antwort erhalten. Die Produzenten von Standard-P1020-Aluminium können daher nicht dem gleichen Markt zugerechnet werden wie die Produzenten von P0404. (94) Auch Verhütter, die derzeit andere hochreine Aluminiumsorten (d. h. mit etwas höherem oder niedrigerem Reinheitsgrad) produzieren, würden bei einem Preisanstieg der genannten Größenordnung nicht auf die Produktion von P0404 umstellen. Sie wären dazu zwar technisch in der Lage, würden aber keine wirtschaftlichen Anreize verspüren. Aluminium mit höherem Reinheitsgrad als P0404 wirft größere Gewinnspannen ab, die bei einer Umstellung auf P0404 preisgegeben würden. Auch wenn die Umstellungskosten an sich nicht erheblich wären, da diese Verhüttungsunternehmen bereits über die erforderlichen Anlagen zur Produktion von hochreinem Aluminium (Punktdosierer und Computersteuerung) verfügen, würden die Betriebskosten der Umstellung die Nettoeinnahmen selbst bei einem signifikanten Preisanstieg von P0404 übersteigen. Aus einem CRU-Bericht über hochreines Aluminium geht hervor, dass die Kapitalkosten einer Umstellung von Produktionskapazitäten auf hochreines Aluminium ganz erheblich variieren können, je nachdem welche Technik und Anlagen in der Hütte bereits genutzt werden. Außerdem wäre ein Umstieg mit einer Zunahme der Betriebskosten um etwa 53 USD/t verbunden. Selbst wenn die Aluminiumhütte bereits über Punktdosierer und Computersteuerung verfügt, würden die zusätzlichen Kapitalkosten für Leitungen 20-50 USD/t und - während der Umstellung - 15 USD/t für entgangene Produktionsgewinne betragen. Angesichts der zusätzlichen Betriebskosten und der zu erwartenden Gewinnspanne wäre eine Umstellung auf P0404 somit unrentabel, da der zusätzliche Ertrag aus der Umstellung bei 24-49 USD/t und damit unterhalb der zusätzlichen Betriebskosten von 53 USD/t liegen würde. Aus diesem Grund haben die Aluminiumhütten, die technisch zur Umstellung auf P0404 in der Lage wären, keinen wirtschaftlichen Anreiz dazu, selbst wenn die Preise in nennenswertem Umfang ansteigen. Einige Unternehmen haben CRU gegenüber angegeben, dass sie nach einer Kosten-Nutzen-Analyse ganz bewusst auf den Versuch zur Produktion von hochreinem Aluminium verzichtet haben. Aus diesem Grunde ist es in den vergangenen Jahren auch zu keinerlei Umstellungen auf P0404 gekommen. Die Kommission hat Aluminiumhütten, die zurzeit Aluminium mit hohem Reinheitsgrad (nicht notwendigerweise P0404) entweder ständig und in großen Mengen oder nebenher in geringen Mengen herstellen, befragt. Diese antworteten, dass sie bei einem kleinen, aber nennenswerten dauerhaften Preisanstieg bei P0404 ihre Kapazitäten zur Produktion von hochreinem Aluminium nicht auf P0404 umstellen würden. Selbst Unternehmen, die gelegentlich P0404 als Nebenprodukt im Rahmen ertragreicherer Produktion (z. B. P0202) herstellen, würden ihren P0404-Ausstoß nicht erhöhen oder bündeln, u. a. weil die Nachfrage im Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen an Geld, Zeit, Humanressourcen und Arbeitsaufwand sowie den hohen Betriebskosten zu gering sei. Bei US-Herstellern spricht gegen eine kurzfristige Erhöhung des P0404-Ausstoßes außerdem auch die derzeitige Umweltgesetzgebung(23). Aluminium mit einem höheren Reinheitsgrad ist daher nicht dem P0404-Markt zuzurechnen. (95) Aus diesen Gründen ist Aluminium mit dem Reinheitsgrad P0404 weder dem Markt für Standardaluminium noch einem Gesamtmarkt für Aluminium mit hohem Reinheitsgrad zuzurechnen, sondern bildet einen eigenständigen und gesonderten sachlich relevanten Markt. Geographisch relevanter Markt (96) Wie Standard-Primäraluminium wird Aluminium mit hohem Reinheitsgrad weltweit gehandelt. Da die Endabnehmer jedoch hauptsächlich Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie sind, fließt der Handel mit P0404 vor allem in Richtung EG und Nordamerika, wo die größeren Hersteller von Luft- und Raumfahrtlegierungen sowie deren Kunden angesiedelt sind. Der geographische Markt könnte daher kleiner sein. CRU beschreibt in einem Bericht den Markt für hochreines Aluminium (nicht unbedingt nur P0404) als einen typisch regionalen Markt, der jedoch in hohem Maße von den Verbrauchsschwankungen und der regionalen Angebots- und Nachfragesituation abhängig sei und daher zu bestimmten Zeiten überregionale oder teilweise globale Ausmaße annehme. Nach Auffassung von CRU werden die Unternehmen hochreines Aluminium in der Regel bei möglichst nahegelegenen Aluminiumhütten beschaffen, um Beförderungskosten zu sparen. In Abhängigkeit von der lokalen Nachfrage und regional bedingten Preisunterschieden könnten sich die Kunden jedoch auch gezwungen sehen, Aluminium bei einem Lieferanten zu erwerben, der nicht in ihrem normalen Wirtschaftsgebiet angesiedelt ist. Außerdem können Verkäufer und Käufer von hochreinem Aluminium auch so genannte Metall-Swaps vereinbaren, um Beförderungskosten zu sparen (der Käufer erwirbt das Metall von einem Verkäufer in Australien, erhält aber in seiner Region (USA oder EG) produziertes Aluminium). Obwohl die Marktbeteiligten die Beförderung über große Entfernungen zu vermeiden trachten, hat die Marktuntersuchung weltweite Handelsströme ergeben, so dass die Kommission den Weltmarkt als den geographisch relevanten Markt für P0404-Aluminium einstuft. Wettbewerbsrechtliche Würdigung (97) Die Kommission hat bei ihrer Untersuchung eine Beschwerde von McCook Metals L.L.C. (nachstehend "McCook") berücksichtigt. Bei McCook handelt es sich um ein in McCook (Illinois) ansässiges früher zum Reynoldskonzern gehöriges Werk, das von der Muttergesellschaft 1998 verkauft wurde. Zurzeit produziert McCook Aluminiumlegierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie und kauft regelmäßig P0404 zur Produktion von Aluminium-Lithium-Legierungen. Auf dem nachgelagerten Markt für Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie konkurriert McCook mit Alcoa und in einem geringeren Ausmaß mit der (vor kurzem von Pechiney aufgekauften) Century Aluminium. Vor dem Zusammenschluss bezog McCook sein P0404 von Reynolds. McCook befürchtet, dass das fusionierte Unternehmen nach dem Zusammenschluss sowohl über die Möglichkeit als auch ein wirtschaftliches Interesse daran verfügt, die P0404-Produktion einzuschränken und die Preise gegenüber McCook zu erhöhen, um das Unternehmen als Konkurrenten von Alcoa beim Verkauf von Aluminium-Lithium-Blech und anderen hochreinen Legierungen an die Luft- und Raumfahrt- sowie die Rüstungsindustrie zu benachteiligen oder gar zu eliminieren. (98) Durch den Zusammenschluss kommt es zu einer vertikalen Integration, da Alcoa mit Reynolds den P0404-Lieferanten von McCook übernimmt, selbst aber auf dem nachgelagerten Markt für Aluminium-Lithium-Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie tätig ist. Deswegen ist der Zusammenschluss auf etwaige nachteilige Folgen für den Wettbewerb zu prüfen. Zur Beurteilung der Folgen des Zusammenschlusses für den P0404-Markt und den nachgelagerten Markt der Aluminium-Lithium-Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie sind vor allem zwei Fragen zu prüfen. Zum einen ist festzustellen, ob das fusionierte Unternehmen dank seiner Marktmacht auf dem vorgelagerten P0404-Markt in der Lage wäre, eine beherrschende Stellung zu erlangen oder auszubauen. Zweitens wäre zu prüfen, ob das fusionierte Unternehmen dank seiner Stellung auf dem nachgelagerten Markt der Aluminium-Lithium-Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie in der Lage wäre, einen wesentlichen Teil dieses Marktes gegenüber konkurrierenden unabhängigen Anbietern von solchen Legierungen wie McCook abzuschotten. (99) Obwohl es sich bei den Parteien und bei McCook um US-Unternehmen handelt, die P0404 sowie die in Rede stehenden Legierungen in den USA produzieren, sind die Folgen des Zusammenschlusses für den P0404-Markt und das Angebot von Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie von der Kommission auf der Grundlage ihrer Fallpraxis in der Fusionskontrolle zu würdigen. Bei P0404-Aluminium und Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie handelt es sich um weltweite Märkte, deren integraler Bestandteil auch die Gemeinschaft ist. Im Hinblick auf die Folgen des Zusammenschlusses im Hoheitsgebiet der EG ist darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Verteidigungsministerien der Mitgliedstaaten als auch einzelne Luft- und Raumfahrtunternehmen, Konzerne und Programme in der EU (d. h. Airbus und seine Partner, Fokker Aerostrukturs, Eurofighter, die Europäische Raumfahrtagentur und das Ariane-V-Programm, SONACE usw.) Legierungen, die P0404 enthalten, bei McCook oder Alcoa beziehen. Wie nachstehend aufgeführt wird, wären die Folgen des geplanten Zusammenschlusses für die Endabnehmer und Verbraucher in der Gemeinschaft wegen der aus ihm entstehenden beherrschenden Marktstellung erheblich, vorhersehbar und unmittelbar. Tatsächlicher Wettbewerb auf dem P0404-Markt (100) In ihrer Marktuntersuchung gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass Kapazitäts- oder Produktionsanteile bei P0404 nur schwer zu berechnen sind. Die wichtigsten Aluminiumanalysten (CRU, James F. King) berechnen die Marktanteile auf der Grundlage der Schmelzkapazitäten für Standardaluminium und können die Produktionskapazitäten für hochreines Aluminium insgesamt (sämtliche Reinheitsgrade) schätzen. Für einzelne Reinheitsgrade einschließlich P0404 sind jedoch keine Zahlen erhältlich. Um die Marktstellung der fusionierenden Parteien bei Produktion und Angebot von P0404 ermessen zu können, sind daher Ersatzindikatoren zu verwenden. (101) De facto liefern nur wenige Unternehmen regelmäßig große Mengen von P0404 an Hersteller von Aluminium-Lithium-Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie. Älteren Statistiken ist zu entnehmen, dass nur zwei Unternehmen P0404 an solche Hersteller geliefert haben, nämlich die in den USA ansässigen Reynolds und Southwire. Nur diese beiden Unternehmen haben auf P0404-Ausschreibungen von McCook im August und Oktober 1999 hin Angebote eingereicht. Legt man die Aufträge von McCook als Ersatzindikatoren zugrunde, erreicht Reynolds auf dem P0404-Markt einen Anteil von ungefähr 50 %, da mit Southwire lediglich ein einziges anderes Unternehmen bereit war, eine langfristige Belieferung mit P0404 verbindlich zuzusagen. (102) Die Parteien haben jedoch neben Reynolds acht weitere potentielle P0404-Anbieter ausgemacht: Southwire (USA), Ormet (USA), Noranda (USA), Dubal (Dubai), Comalco (Australien), Pechiney (Frankreich), Asahan (Indonesien) und Kaiser über seine 90%ige Beteiligung an Valco (eine in Ghana (Afrika) gelegene Aluminiumhütte). Aus den nachstehenden Gründen kann die Kommission jedoch nicht alle diese Unternehmen als echte, verlässliche und langfristige P0404-Lieferanten anerkennen. (103) Wie in Erwägungsgrund 101 erwähnt, schrieb McCook zwei langfristige Lieferaufträge für P0404 aus (nachstehend "McCook-Ausschreibungen"). Lediglich Reynolds und Southwire waren jedoch in der Lage, ein Angebot für einen solchen langfristigen Vertrag einzureichen. Sämtliche anderen angesprochenen Unternehmen waren nicht in der Lage oder willens, den Bedarf von McCook zu decken. Alcan sah sich zu einer Lieferung von P0404 mit der Begründung außerstande, die produzierten Mengen würden innerhalb des eigenen Konzerns verbraucht. Auch Alouette (ein Gemeinschaftsunternehmen von Hoogovens und VAW) verwies darauf, dass die Produktion konzernintern verwendet würde. Die regierungseigene Bharat Aluminium (Indien) antwortete, dass die USA (Standort von McCook) außerhalb des eigenen Exportbereichs liegen. Billiton gab an, seine geringe P0404-Produktion bereits vertraglich anderweitig zugesichert zu haben. Comalco sah sich nur zu gelegentlichen Verkäufen von P0404 in der Lage, nicht jedoch zur Erfuellung eines langfristigen Liefervertrags. Dubal begründete seine Ablehnung mit Kapazitätsengpässen und einem anders gearteten Produktmix. Das Metallhandelsunternehmen Glencore reichte ebenso wie die anderen Handelsunternehmen Barclays Capital, Sumitomo oder Novarco kein Angebot ein. Kaiser gab an, sein P0404 werde von Valco (Ghana) hergestellt und (wegen der Einfuhrvergünstigungen) vorzugsweise in die Gemeinschaft geliefert. Noranda zeigte sich lediglich an gelegentlichen Verkäufen von P0404 interessiert. Ormet reichte kein Angebot ein. Pechiney World Trade USA gab an, in den kommenden Jahren kein P0404 produzieren zu wollen. VAW und Tomago (über sein Aluminium-Joint-Venture Gore) teilten mit, sie würden kein P0404 produzieren. Die Parteien haben die Glaubwürdigkeit der Ausschreibung und ihrer Ergebnisse bestritten, weil sie nach Abschluss eines P0404-Liefervertrags zwischen McCook und Reynolds erfolgt sei und daher keiner der von McCook angesprochenen Lieferanten die Ausschreibung ernst genommen habe. Die Kommission teilt diese Ansicht nicht. Erstens unterstellen die Parteien, dass die angesprochenen Lieferanten von dem Vertrag zwischen Reynolds und McCook gewusst hätten. Allerdings haben der Kommission weder das anmeldende Unternehmen noch die eigene Marktuntersuchung Anhaltspunkte hierfür erbracht. Selbst wenn die Lieferanten von dem Vertrag gewusst hätten, wären sie im Ungewissen geblieben, ob dieser den gesamten Bedarf von McCook gedeckt hätte oder die Ausschreibung zusätzlichen Mengen galt. Bestätigt wird die Auffassung der Kommission durch den Umstand, dass die meisten angesprochenen Lieferanten auf die Ausschreibung entweder mit einer Absage oder einem entsprechenden Angebot geantwortet haben. Außerdem war der Vertrag mit Reynolds auf zwei Jahre befristet, so dass die Aussicht auf eine Lieferbeziehung mit McCook nach Ablauf dieser Frist auch jene Lieferanten, die vielleicht von dem Vertrag wussten, zur Einreichung eines Angebots für P0404-Lieferungen bewogen hätte. Deswegen wertet die Kommission die McCook-Ausschreibung durchaus als Anhaltspunkt für den Konzentrationsgrad auf dem P0404-Markt. (104) In ihrer Untersuchung hat die Kommission die meisten der o. g. Angaben bestätigt gefunden, auch wenn einige tatsächliche Anbieter von P0404 (Southwire und Noranda) ihr Auskunftsersuchen unbeantwortet ließen(24). (105) Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass die wenigen tatsächlichen Hersteller von P0404 nicht in der Lage sind, dieses Metall langfristig zu produzieren und auszuliefern. Die russischen Aluminiumhütten und der indonesische Hersteller Asahan verfügen weder über Anreize noch die technischen Möglichkeiten, P0404 regelmäßig zu produzieren. Alouette verbraucht das hochreine Aluminium innerhalb des eigenen Konzerns und produziert im Übrigen kein P0404. Ormet gab an, sein P0404 je nach Verfügbarkeit anzubieten und zeigte sich somit nicht gewillt, sich auf eine langfristige Produktion von P0404 festzulegen. Außerdem hat das Unternehmen keine Absicht zur Ausweitung seiner derzeitigen P0404-Produktion und steht überdies - wie dritte Unternehmen angaben - in vertraglichen Beziehungen mit Alcoa. Valco kann hochreines Aluminium bis zu den Graden P0610 herstellen. Billiton erzeugt lediglich geringe Mengen, die bereits anderweitig vergeben sind. (106) Dubal verfügt über die größte Kapazität zur Produktion von Aluminium mit hohem Reinheitsgrad, stellt aber andere hochwertige Materialien her, nämlich P0202 für die japanische Elektronikindustrie (CD's, Kondensatoren etc.), nicht aber P0404. Das von Alcan und Pechiney produzierte P0404 wird konzernintern verwendet, und beide Unternehmen wollen sich darüber hinaus nicht langfristig auf eine zusätzliche Produktion von P0404 festlegen. Corus zählt nicht zu den Erzeugern von P0404. (107) Keines der von den Parteien als zur Herstellung von P0404 als Haupt- oder Nebenprodukt in der Lage identifizierten Unternehmen hat demnach angegeben, dass es in ausreichender Qualität und Regelmäßigkeit dieses Metall herstellen würde, um eine langfristige Lieferbeziehung eingehen zu können. (108) Southwire ist das einzige Unternehmen, dass zur Zeit P0404 produzieren und ausliefern kann. Das Unternehmen bezieht hochreines Aluminiumoxid aus der Raffinerie von Kaiser im US-amerikanischen Gramercy. Seit der Explosion dieses Werks hat Southwire jedoch Probleme bei der Beschaffung dieses Vormaterials und muss erst alternative Lieferquellen finden; möglicherweise wird es zum Bezug seines Bedarfs an hochreinem Aluminiumoxid künftig auf Alcoa angewiesen sein. (109) Die Parteien haben angegeben, selbst in der Vergangenheit P0404 von anderen Aluminiumhütten und insbesondere den von ihnen genannten acht Unternehmen bezogen zu haben. Reynolds hat z. B. gelegentlich P0404 bezogen, um McCook bei Engpässen auszuhelfen. Daraus leiten die Parteien ab, dass ihre Fusion nicht zur Begründung einer beherrschenden Stellung führen und McCook nicht vom Markt verdrängt wird, da es seinen Bedarf bei den gleichen Unternehmen wird decken können wie vorher. (110) Die Kommission ist nicht der Auffassung, dass die gelegentlichen Käufe der fusionierenden Unternehmen aus der Sicht eines Herstellers von Aluminiumlegierungen, der bei Aufträgen der Luft- und Raumfahrtindustrie mitbietet, als Ersatz für einen langfristigen Lieferanten angesehen werden können. Die fusionierenden Unternehmen haben gelegentlich geringe Mengen von P0404 erworben, um entweder befristete Engpässe in der eigenen P0404-Produktion auszugleichen oder den internen Bedarf zu decken, vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, eine Händlerspanne zu nutzen oder Beförderungskosten zu sparen(25). Ganz im Gegenteil: Ein auf den nachgelagerten Märkten für Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie konkurrierendes Unternehmen kann es sich voraussichtlich gar nicht leisten, die höheren Kassamarktpreise zu zahlen oder gelegentlich kleine Einzellieferungen von P0404 zu erhalten. Seine Position als Auftragnehmer im Rahmen von Luft- und Raumfahrtgroßaufträgen wäre allein schon durch die etwaigen Qualitätsunterschiede bei Einzelbeschaffungen von unterschiedlichen Lieferanten und die damit verbundene Ungewissheit der Belieferung beschädigt. (111) Die Kommission zählt Aluminiumhütten, die P0404 lediglich als Nebenprodukt in der Erzeugung von Standardaluminium produzieren, nicht zu den tatsächlichen Wettbewerbern auf dem P0404-Markt, da sie nur mit massiven Investitionen in der Lage wären, die langfristige und regelmäßige Belieferung mit ausreichenden Mengen von P0404 zu garantieren. Ohne immense Investitionen wären sie nicht in der Lage, regelmäßig große Mengen von P0404 herzustellen, da Nebenprodukte dieser Art generell in einem festen Verhältnis zum gesamten in der jeweiligen Hütte produzierten Primäraluminium festgelegt werden. Als Nebenprodukt anfallendes P0404 kann nur dann vermehrt produziert werden, wenn auch der Ausstoß jener Aluminiumsorten erhöht wird, bei deren Erzeugung es als Nebenprodukt anfällt. Auch eine Zunahme des P0404-Preises würde diese Unternehmen nicht zu einer Erweiterung ihrer Aluminiumproduktion insgesamt veranlassen, da der Anteil des Nebenprodukts hierfür zu gering ist (generell weniger als 5 %). Da die Nachfrage für sämtliche Aluminiumsorten nicht die gleiche ist, wäre es wirtschaftlich nicht durchführbar, den Ausstoß anderer Aluminiumsorten mit dem Zweck zu erhöhen, mehr P0404 zu erzeugen. (112) Die wahrscheinlichste Antwort der Konkurrenz auf eine Preiserhöhung durch das fusionierte Unternehmen oder seine Weigerung, an McCook zu verkaufen, wäre eine Gegenmaßnahme von Southwire. Southwire war neben Reynolds das einzige Unternehmen, dass auf die Ausschreibung langfristiger P0404-Lieferverträge von McCook hin ein Angebot einreichte. Im Fall einer Preiserhöhung über das Wettbewerbsniveau hinaus oder einer Weigerung des fusionierten Unternehmens, McCook zu beliefern, würde Southwire aber wahrscheinlich seine Preise ebenfalls über das Wettbewerbsniveau hinaus erhöhen, da ein alternativer dritter Anbieter nicht zur Verfügung steht. Außerdem ist das Interesse von Southwire an einer langfristigen Lieferbeziehung mit McCook fraglich, da dem Unternehmen nicht daran gelegen sein kann, durch Belieferung von McCook mit P0404, einem direkten Konkurrenten von Alcoa auf dem Markt für Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie, seine eigenen Lieferbeziehungen mit diesem Unternehmen zu gefährden, da Alcoa derzeit für Southwire der größte Lieferant von Aluminiumoxid ist. (113) Aus den vorgenannten Gründen können nur Reynolds und Southwire als Wettbewerber angesehen werden, die zur Zeit tatsächlich in der Lage sind, im Rahmen von langfristigen Lieferverträgen regelmäßig ausreichend große Mengen von P0404 zu produzieren und auszuliefern. Potentieller Wettbewerb und Marktzutrittschancen (114) Die Parteien haben angegeben, dass im Fall eines Preisanstiegs über das Wettbewerbsniveau hinaus zahlreiche Aluminiumproduzenten als potentielle Anbieter von P0404 in Frage kämen. Die Marktuntersuchung der Kommission hat jedoch ergeben, dass ein solcher Neueintritt auf den P0404-Markt wegen hoher Zutrittsschranken äußerst unwahrscheinlich ist. Dies gilt sowohl für Aluminiumhütten, die zur Zeit Aluminium mit anderen Reinheitsgraden (oder geringe Mengen von P0404) produzieren, als auch für Aluminiumhütten, die zur Zeit weder P0404 noch ein anderes Aluminium mit hohem Reinheitsgrad produzieren. (115) Die Kommission hat insbesondere die Marktzutrittsaussichten von Aluminiumproduzenten gewürdigt, die entweder P0404 für internen Bedarf oder Aluminium mit anderen hohen Reinheitsgraden herstellen. Dabei hat sich ergeben, dass keines dieser Unternehmen erwägen würde, regelmäßig große Mengen von P0404 zu produzieren und an Dritte auszuliefern. Dubal gab der Kommission gegenüber an, eine Umstellung auf P0404 und eine Ausweitung des Verkaufs dieses Metalls an Dritte in Erwägung zu ziehen, falls der Preis um 6 bis 7 % ansteigen würde. Billiton, das zur Zeit kein P0404 produziert, sieht sich ohne weiteres in der Lage, ohne zusätzliche Investitionen P0404 zu produzieren und zu verkaufen. Es würde jedoch nur einen geringen Teil seiner Aluminiumproduktion auf P0404 umstellen, und auch nur dann, wenn die Preise für dieses Produkt deutlich über 5 % ansteigen würden. Ormet, das P0404 als Nebenprodukt erzeugt und in geringen Mengen am Kassamarkt anbietet, schloss zusätzliche Verkäufe an Dritte unabhängig vom Umfang des Preiswachstums kategorisch aus. Kaiser gab an, dass in Valco (Ghana) produzierte P0404 nur dann außerhalb der EU verkaufen zu wollen, wenn die Preise in ausreichend hohem Umfang stiegen, um die dank der Zollvergünstigungen bei der Ausfuhr in die Gemeinschaft anfallenden Gewinne auszugleichen (allgemeines Präferenzsystem). Ein solcher Preisanstieg müsste nahe bei 9 % liegen. Alcan schließlich gab der Kommission gegenüber an, zwar P0404 zu produzieren, derzeit aber nicht an andere Unternehmen zu verkaufen. Es wäre jedoch schon bei einem Preisanstieg von 1,3 % dazu bereit, da es in Alma (Quebec) eine neue Aluminiumhütte in Betrieb nimmt, die ausreichende Mengen hochreinen Metalls bereits 2001 bereitstellen könnte. (116) Die Kommission stuft diese Aluminiumproduzenten nicht als glaubwürdige, potentielle Wettbewerbsbedrohung für die Marktstellung der Unternehmen auf dem Markt für P0404 ein. Mit Ausnahme von Alcan würden diese Unternehmen erst dann eine Produktion und Auslieferung von P0404 in Erwägung ziehen, wenn der Preisanstieg über 5 % beträgt. Auf einem Rohmaterialmarkt wie P0404-Aluminium, auf dem zwei große Anbieter durch ihre Produktionsbeschlüsse die Preise beeinflussen können, kann bereits ein Preisanstieg von über 5 % als ein Anstieg über das Wettbewerbsniveau hinaus gelten. Darüber hinaus wirft der geplante Zusammenschluss vertikale Wettbewerbsprobleme auf, da das fusionierte Unternehmen sowohl auf dem P0404-Markt als auch auf dem diesem nachgelagerten Markt der Aluminiumlegierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie tätig ist. In einem solchen Falle werden auch die Aussichten eines potentiellen Wettbewerbs bei einer Preiserhöhung über das Wettbewerbsniveau hinaus keine Sanktionswirkungen auf die Preis- und Ausstoßentscheidungen des fusionierten Unternehmens ausüben. Anders als bei klassischen horizontalen Marktanteilsüberschneidungen würden die Parteien nicht befürchten, McCook als Abnehmer zu verlieren, wenn ihre Preiserhöhung oder Lieferverweigerung an Gegenmaßnahmen anderer Konkurrenten scheitern würde. Sie würden es statt dessen vorziehen, dass McCook entweder einem potentiellen Wettbewerber höhere Preise zahlt oder nicht mit P0404 beliefert wird, da in beiden Fällen McCook auf dem nachgelagerten Markt der Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie als Konkurrent geschwächt würde. Letztendlich wird der Marktpreis nach dem Zusammenschluss daher gegenüber der Lage vor dem Zusammenschluss weit über dem Wettbewerbsniveau liegen. (117) Alcan wäre zwar schon bei einem Preisanstieg von 1,3 % zur Produktion von P0404 für dritte Unternehmen bereit, kann aber trotzdem nicht als wirklicher potentieller Wettbewerber gelten, Alcans Pläne einer vertikalen Integration in den nachgelagerten Markt der Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie zielt darauf ab, etablierten Anbietern wie Alcoa und McCook Marktanteile abzunehmen. Es ist somit äußerst unwahrscheinlich, dass Alcan zur langfristigen Belieferung von McCook bereit wäre. (118) Ansonsten kämen nur solche Unternehmen als potentielle Konkurrenten in Frage, die derzeit Standardaluminium produzieren. Diese Unternehmen wären jedoch nicht in der Lage, kurzfristig regelmäßige große Mengen von P0404 zu erzeugen. Ein wirtschaftlicher Anreiz für die Aufnahme der P0404-Produktion bestuende angesichts der Umstellungsinvestitionen erst bei einem Preisanstieg von deutlich über 10 %. Selbst eine moderne Aluminiumhütte könnte im ersten Jahr der Umstellung lediglich 40 bis 75 % hochreines Aluminium produzieren. Der mit dem Verkauf von P0404 verbundene Ertrag würde, wie weiter oben schon ausgeführt, auch im günstigsten Fall die zusätzlichen Betriebskosten nicht ausgleichen. Zusätzlich würden der mit einer Umstellung verbundene Arbeitsaufwand und die Umschulung des Personals abschreckend wirken. Die Parteien haben erwidert, dass für die Umstellung auf P0404 lediglich die Feineinstellung des Produktionsprozesses (wie die frühere Entfernung der Kathoden vom Kessel, damit die Eisenstäbe nicht in Kontakt mit dem Bad gelangen und damit Verunreinigungen in den Kessel kommen, wie dies bei der Produktion von Standardaluminium der Fall ist, oder mit ähnlichen Maßnahmen). Die Aluminiumhersteller, die der Kommission geantwortet haben, haben die Investitionen jedoch sowohl in finanzieller Hinsicht als auch mit Blick auf den Arbeitsaufwand deutlich höher angesetzt. Die immateriellen Investitionen in Umschulung und Umorganisation wurden von den meisten potentiellen Anbietern als höchste Marktzutrittsschranke bezeichnet. (119) Alcoa hat in seiner Aluminiumhütte in Maryland (Eastalco) ein Experiment durchgeführt. Obwohl dieses Werk in den letzten Jahren kein P0404 produziert hatte, konnten drei Elektrolyseöfen innerhalb von zwei Monaten von Standardaluminium auf P0404 umgestellt werden. Die Parteien führen dieses Experiment als Beleg dafür an, dass die Umstellung einer Hütte auf die Produktion von P0404 leicht und schnell vollzogen werden kann. Die Kommission hält das Eastalco-Experiment jedoch nicht für repräsentativ für die Realität in der Branche. Zum einen hat die fragliche Aluminiumhütte in den vergangenen Jahren P0404 produziert, was die Umstellung erheblich erleichterte, da die benötigten Anlagen, Arbeitsmethoden und vor allem die Erfahrung der Belegschaft dieser Hütte bereits zur Verfügung standen. Außerdem wurde P0404 nur in drei der mehr als hundert damals vorhandenen Elektrolyseöfen produziert. Die Produktion nennenswerter Mengen über die Kapazität der drei umgewandelten Elektrolyseöfen hinaus würde eine Aluminiumhütte erheblich mehr Zeit als nur zwei Monate kosten, insbesondere wenn im Werk noch nie P0404 produziert wurde. Drittens ist die Fähigkeit zur Produktion geringer Mengen von P0404 in einigen wenigen Elektrolyseöfen nicht gleichbedeutend mit der Fähigkeit, große Mengen von P0404 langfristig zuverlässig zu liefern. Wie schon in früheren Abschnitten ausgeführt, können geringe oder versuchsweise produzierte Mengen, die für den Kassamarkt bestimmt sind, von den auf dem nachgelagerten Luft- und Raumfahrtmärkten tätigen Abnehmern nicht als verlässliche Lieferquelle betrachtet werden. (120) Aus diesen Gründen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Aussichten potentiellen Wettbewerbs auf dem P0404-Markt gering sind und sich nicht disziplinierend auf die Marktmacht auswirken können, die die Parteien durch ihre Fusion erlangen werden. Überschüssige Produktionskapazitäten (121) Auch die überschüssigen Kapazitäten der fusionierenden Unternehmen können auf potentielle Neuanbieter abschreckend wirken. CRU schätzt die Überschusskapazitäten der weltweit tätigen Unternehmen, die hochreines Aluminium erzeugen können (sämtliche Reinheitsgrade), wie folgt ein (alle Aluminiumsorten zusammengenommen): Das fusionierte Unternehmen wird über 44,6 % der überschüssigen Kapazitäten verfügen, Alcan über 17,1 %, Asahan über 11,3 % und Kaiser über 10,8 %. Die übrigen Anbieter erreichen zwischen 0,1 und 4,5 % Überschusskapazitäten. Wegen der unverhältnismäßig geringen Mengen an Überschusskapazitäten sind die Konkurrenten des fusionierten Unternehmens weniger als letzteres in der Lage, bei Preiserhöhungen über das Wettbewerbsniveau hinaus ihren eigenen Ausstoß zu erhöhen. Diese Feststellung stützt auch die Befürchtung, dass die Parteien ihre Überschusskapazitäten als strategische Marktzutrittsschranke nutzen können, da sie mit einer Erhöhung ihrer eigenen Produktion Marktzutritte unrentabel machen können. Sonstige Marktzutrittsschranken (122) Das fusionierte Unternehmen kann auch die Kontrolle über das Aluminiumoxidangebot verwenden, um konkurrierende Aluminiumhütten davon abzuhalten, auf dem P0404-Markt Fuß zu fassen. Die Analyse des SGA-Marktes hat ergeben, dass das fusionierte Unternehmen zu einem marktbeherrschenden Produzenten und Anbieter von Aluminiumoxid auf dem Handelsmarkt werden wird. Da Aluminiumoxid das Hauptvorprodukt für die Aluminiumhütten darstellt, kann die Kontrolle hierüber durch die Parteien Aluminiumproduzenten vor dem Tätigwerden auf dem P0404-Markt zurückschrecken lassen. In dieser Hinsicht ist das Beispiel von Dubal bezeichnend: Dubal bezieht seinen Aluminiumoxidbedarf zu 90 % von Alcoa. Das Unternehmen wäre bereit, bei einem Anstieg des P0404-Preises über 12 % Produktionskapazitäten auf P0404 umzustellen, würde es aber auch dann vorziehen, für Verkäufe in den USA auf Alcoa als Vertriebshändler zurückzugreifen. Aus dieser Auskunft wird der mutmaßliche Widerwillen von Dubal deutlich, einen Konkurrenten von Alcoa auf dem Markt für Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie mit P0404 zu beliefern. (123) Die Parteien haben angegeben, dass Abnehmer auch Aluminium mit höherem und geringerem Reinheitsgrad (z. B. P0303 und P1020) mischen könnten, um hierdurch P0404 zu gewinnen, anstatt dieses Material direkt zu beschaffen. Die Kommission betrachtet dies als eine technisch mögliche, nicht aber wirtschaftlich tragfähige Alternative. Ein Unternehmen, das durch Mischen P0404 gewinnen wollte, würde Kostennachteile erleiden, da es wesentlich mehr P0303 als P1020 beimischen müsste, um den Reinheitsgrad P0404 zu erzielen (16 Maßeinheiten P0303 pro Maßeinheit P1020)(26). Der Kostennachteil beträgt hierbei 2 bis 3 %. Außerdem erhöht das Mischen von Metallen unterschiedlicher Reinheitsgrade die Logistikkosten des Unternehmens (zusätzliche Kosten für Transport, Bewirtschaftung und Lagerung) sowie die Betriebskosten (mehr Energie und Arbeitskraft für das Wiedereinschmelzen und Mischen des Metalls). Besonders wichtig ist schließlich die Gefahr, dass durch das Mischen die Wettbewerbsfähigkeit eines Herstellers von Aluminiumlegierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie als verlässlicher Anbieter sinkt, da er auf unterschiedliche Bezugsquellen zurückgreifen muss, was seine Zulassung als Lieferant bei den Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie erschwert. Der Umstand, dass Aluminiumwalzwerke, die Standardprodukte (wie Getränkedosenvormaterial oder Lithobleche) herstellen, Aluminium verschiedener Reinheitsgrade mischen können, ist für einen Hersteller von Luft- und Raumfahrtlegierungen nicht relevant. Die erforderliche Verlässlichkeit im Hinblick auf Herkunft und Qualität der Vorprodukte für Luftfahrzeuge schließt das Vermischen von Metallen als Alternative aus. Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem P0404-Markt (124) Aufgrund der obigen Analyse vertritt die Kommission die Auffassung, dass sich durch das Zusammenschlussvorhaben die Produktionsanreize des einen der beiden einzigen gegenwärtigen P0404-Anbieter, nämlich Reynolds, verändern werden. Das fusionierte Unternehmen kann gegenüber seinem Wettbewerber Southwire bzw. seinem Abnehmer McCook ungehindert die P0404-Preise heraufsetzen bzw. den Verkauf verweigern. Auf jeden Fall werden die P0404-Preise über ein wettbewerblich zulässiges Niveau steigen. Falls das fusionierte Unternehmen die Preise heraufsetzt, dürfte Southwire (das hinsichtlich seiner Aluminiumbezüge von dem neuen Unternehmen abhängt) wohl kaum einen aggressiven Preiswettbewerb mit dem fusionierten Unternehmen aufnehmen, sondern eher der Preissteigerung folgen. Falls das neue Unternehmen den Verkauf verweigert, wäre Southwire in der Lage, die Preise über ein wettbewerblich zulässiges Niveau anzuheben. Demnach wird das Unternehmen, ob am Markt präsent oder nicht, in der Lage sein, die Lieferbedingungen für P0404 zu kontrollieren. Aus diesem Grund vertritt die Kommission die Auffassung, dass durch den Zusammenschluss eine beherrschende Stellung der fusionierenden Unternehmen begründet wird und infolgedessen wirksamer Wettbewerb in diesem Markt erheblich behindert würde. Vertikale Wirkungen am Markt der Aluminiumlegierungen für die Luft- und Raumfahrt (125) Die am P0404-Markt begründete beherrschende Stellung ist angesichts der Tatsache, dass auf dem nachgelagerten Markt der Aluminiumlegierungen für die Luft- und Raumfahrt Alcoa und McCook miteinander konkurrieren, von Bedeutung. Alcoa und McCook sind Subunternehmer des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums und die Hauptlieferanten von Legierungen für Luft- und Raumfahrtunternehmen. Infolge des Zusammenschlusses wird Alcoa Reynolds aufgrund der vertikalen Integration einen Anstieg der Kosten bei McCook bewirken oder McCook aus dem relevanten Markt verdrängen und im nachgelagerten Markt der Luft- und Raumfahrtlegierungen Monopolvorteile gewinnen. (126) Bei dem vorerwähnten Markt handelt es sich um einen Ausschreibungsmarkt. Auftraggeber sind entweder die Regierung oder Privatunternehmen. Dank der Zuverlässigkeit und des wettbewerbsfähigen Preises seiner P0404-Bezüge von Reynolds war McCook bisher ein erfolgreicher Bieter. Nach dem Zusammenschluss wird das fusionierte Unternehmen in der Lage sein, bei McCook einen Anstieg der Inputkosten zu bewirken und demnach seiner Preise für die vorerwähnten Legierungen. Am Ende werden die Preise für Luft- und Raumfahrtaluminiumlegierungen insgesamt steigen. Selbst wenn man annimmt, dass der durch die Weiterverarbeitung von P0404 zu Aluminiumlegierungen für die Luft- und Raumfahrt von McCook erzielte Mehrwert so groß ist, dass McCook einen P0404-Preis akzeptieren könnte, der über dem wettbewerblich zulässigen Niveau liegt, und dass McCook bei Ausschreibungen weiterhin erfolgreich wäre, würden die Käufer von Luft- und Raumfahrtlegierungen höhere Preise zahlen. Falls aber das fusionierte Unternehmen beschließen würde, McCook kein P0404 zu liefern, würde sich McCook möglicherweise aus dem relevanten Markt zurückziehen, und in diesem Fall bliebe das fusionierte Unternehmen der einzige Anbieter auf diesem nachgelagerten Markt und wäre in der Lage, monopolähnliche Preise zu verlangen. Auch in diesem Fall wären die Abnehmer von Aluminiumlegierungen für die Luft- und Raumfahrt schlechter gestellt, da sie höhere (Monopol-)Preise zahlen müssten. (127) Die beteiligten Unternehmen können das Argument vorbringen, dass im Fall eines Ausschlusses von McCook aus dem nachgelagerten Markt aufgrund höherer oder aufgrund von Monopolpreisen für die betreffenden Aluminiumlegierungen Neuzugänge zu diesem Markt gefördert werden. Höhere Preise in diesem Sektor werden aber, insbesondere wegen der signifikanten Zutrittsschranken, wahrscheinlich keinen Anlass hierzu geben. Die größte Schranke für potentielle Neuteilnehmer wird in der begrenzten Verfügbarkeit von P0404-Lieferungen bestehen, die sich aus der Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem P0404-Markt ergibt. Selbst in der Annahme, dass die potentiellen Neuzugänge Aluminiumhersteller sind, die möglicherweise auf einer vorgelagerten Stufe zur Integration bereit sind und ihr eigenes P0404 herstellen, müssen doch die bedeutenden technologischen Schranken auf dem relevanten Markt erwähnt werden, die ihren Eintritt in den Markt unwahrscheinlich erscheinen lassen. Durchaus bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass sogar Alcoa, ein etablierter Aluminiumlegierungshersteller, auf die technische Hilfe von Flugzeugherstellern wie Lockheed Martin angewiesen war, um bestimmte technische Schwierigkeiten zu überwinden. Andere potentielle Marktteilnehmer, die nicht über die Ressourcen und die Erfahrung von Alcoa verfügen, bräuchten noch weit größere Hilfe, um sich auf dem relevanten Markt zu etablieren. (128) Generell gesehen kann das fusionierte Unternehmen aufgrund seiner beherrschenden Stellung am P0404-Markt entweder die P0404-Lieferungen einschränken oder einen Anstieg der Kosten und Preise bei seinen Wettbewerbern im nachgelagerten Markt der Aluminiumlegierungen für die Luft- und Raumfahrt bewirken. In beiden Fällen wird das fusionierte Unternehmen in der Lage sein, seine Wettbewerber vom nachgelagerten Markt fernzuhalten und sich zum Hauptlieferanten von Aluminiumlegierungen zu entwickeln. Die Abschottungseffekte der vertikalen Integration werden dem neuen Unternehmen zugute kommen und dem nichtintegrierten Unternehmen McCook schaden. Auch bei unveränderter Produktivität würde die Lage der Verbraucher beeinträchtigt. Schlussfolgerung (129) Aufgrund dieser Analyse vertritt die Kommission die Auffassung, dass das Zusammenschlussvorhaben zur Begründung einer beherrschenden Stellung der beteiligten Unternehmen am P0404-Markt führen wird. Außerdem werden der Ausschluss von Reynolds vom P0404-Markt und die Entwicklung von Southwire zu einem beherrschenden Lieferanten zur Folge haben, dass Wettbewerber wie McCook vom nachgelagerten Markt der Aluminiumlegierungen für die Luft- und Raumfahrt ferngehalten werden. IV. VERPFLICHTUNGSZUSAGEN DES ANMELDENDEN UNTERNEHMENS (130) Das anmeldende Unternehmen hat am 29. März 2000 angeboten, mehrere Verpflichtungen einzugehen, um die von der Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 9. März 2000 genannten wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen. Nach Gesprächen mit Vertretern der Kommission im Anschluss an den Markttest wurde die Verpflichtungserklärung nachgebessert und am 12. April 2000 der Kommission erneut vorgelegt. Die neuen Zusagen lösen die Wettbewerbsprobleme in einer derart eindeutigen Weise, dass ein weiterer Markttest nicht erforderlich ist. Daher wurde die Konsultation mit den Mitgliedstaaten in äußerst kurzer Zeit abgeschlossen. In diesen Fällen ist die Kommission der Auffassung, dass die anmeldenden Parteien ihren Pflichten gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 447/98 der Kommission(27) nachgekommen sind. Die Zusagen werden nachstehend in der gleichen Reihenfolge behandelt, in der auch die rechtliche Würdigung vorgenommen wurde. Die Verpflichtungserklärung ist im Anhang beigefügt und Bestandteil dieser Entscheidung. A. SCHMELZ-ALUMINIUMOXYD (131) Binnen [...]* ab dem Datum dieser Entscheidung veräußert Alcoa die Beteiligung von Reynolds von 56 % an der Worsley-Raffinerie in dem australischen Gebiet "Darling Range". Binnen [...]* ab dem Datum dieser Entscheidung veräußert Alcoa die Beteiligung von Reynolds von 50 % an der Raffinerie in Stade (Bundesrepublik Deutschland). Hat die Kommission nicht binnen dieser Fristen einem Vorschlag über einen Käufer zugestimmt, beauftragt Alcoa einen Treuhänder unwiderruflich mit dem Verkauf binnen einer Zusatzfrist von [...]*. Worsley wird derzeit auf [...]* Mio. t Kapazität ausgebaut; Reynolds hat damit einen Anspruch auf Entnahme von [...]* Mio. t SGA. Die 50%ige Beteiligung an der Raffinerie in Stade entspricht einem Zugriff auf weitere [...]* t SGA. Demnach beläuft sich die geplante Veräußerung auf [...]* Mio. t SGA. Reynolds kann also im Jahr 2000 [...]*Mio. t SGA am Handelsmarkt verkaufen. Würdigung (132) Durch die vorgeschlagenen Zusagen wird insbesondere die Verbindung der Aluminiumoxidraffinerien mit den niedrigsten Produktionskosten verhindert; die Wettbewerbsbedenken der Kommission hinsichtlich des Handelsmarkts für Aluminiumoxid sind damit beseitigt. Die veräußerte Kapazität liegt weit über dem derzeitigen Absatz von Reynolds auf dem Handelsmarkt. Durch die Veräußerung der Beteiligung von Reynolds an Worsley entledigt sich Alcoa einer der weltweit kostengünstigsten Raffinerien mit ausgezeichneten Expansionsmöglichkeiten von mindestens 400000, wenn nicht gar 900000 t, die zudem in einem Land mit äußerst geringem Standortrisiko gelegen ist. Diese beiden Zusagen reichen aus, um die Wettbewerbslage vor dem Zusammenschluss wiederherzustellen. B. ALUMINIUM-HYDROXID (133) Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, haben die beteiligten Unternehmen am 3. März 2000 die förmliche Zusage unterbreitet, die 50%ige Beteiligung von Reynolds an der Aluminium Oxid Stade GmbH zu veräußern. Miteigentümerin dieser Raffinerie ist die deutsche VAW, die über ein Vorkaufsrecht für diese Beteiligung verfügt. (134) Alcoa wird die Beteiligung von Reynolds an Stade zusammen mit dem zugehörigen Liefervertrag mit unbedingter Zahlungsverpflichtung an Newco übertragen, ein Unternehmen, dass zur Verwaltung dieser Beteiligung gegründet wurde. Alcoa wird seine 55%ige Beteiligung an Newco sowie das europäische Aluminium-Hydroxidgeschäft von Reynolds einschließlich der Abnehmerlisten und Lieferverträge und der zugehörigen Rechte an ein unabhängiges Unternehmen veräußern; die Kommission muss der Person des Käufers zustimmen. Der Käufer erhält das Recht zur (kostenpflichtigen) Weiterverarbeitung ausreichender Mengen Bauxit im Werk von Stade, um jährlich etwa [...]* t Aluminium-Hydroxid herstellen zu können. (135) Außerdem wird Alcoa mit diesen Käufern Verträge über die Belieferung mit Bauxit schließen. Diese Mengen müssen für die (kostenpflichtige) Weiterverarbeitung in Stade ausreichend bemessen sein und zu dem Preis geliefert werden, den Alcoa gemäß seinem derzeitigen Vertrag an die Compagnie de Bauxite de Guinée entrichtet, so dass der Käufer das für Stade bestimmte Bauxit zum gleichen Preis erwirbt wie zur Zeit Reynolds, ohne dafür einen Liefervertrag mit unbedingter Zahlungsverpflichtung eingehen zu müssen. (136) Mit diesen Zusagen werden die festgestellten Überschneidungen beseitigt und die Bedenken ausgeräumt, die dritte Unternehmen im Rahmen der Untersuchung gegenüber der Kommission geäußert hatten. C. P0404 (137) Alcoa veräußert eine Beteiligung von 25 % an der Aluminiumhütte in Longview (Washington) an einen von der Kommission akzeptierten Käufer. Alcoa und der Käufer werden Longview gemeinsam als eigenständiges Gemeinschaftsunternehmen auf Kosten- und Produktionsteilungsbasis betreiben, bei dem jede Seite ihren Teil der Aluminiumproduktion getrennt und unabhängig vermarktet. Überdies gewährt Alcoa dem Käufer Vorzugsrechte zur Entnahme von P0404 in der Höhe seines Anteils an der Aluminiumproduktion in Longview. Schließlich überträgt Alcoa dem Käufer die bestehenden Verträge von Reynolds mit McCook Metals LLC über die Belieferung mit unlegiertem Aluminiummassel der Reinheitsgrade P1020/A7E, P1015A, P0610A, P0506A und P0404B. Würdigung (138) Bei der Hütte von Longview handelt es sich um den P0404-Produktionsstandort von Reynolds. Der Großteil des für McCook bestimmten P0404 wird dort produziert. Die Zusage reicht aus, um das Wettbewerbsproblem auf dem Markt für hochwertiges Aluminium mit dem Reinheitsgrad P0404 zu beseitigen. Die veräußerte Beteiligung entspricht einer produzierten Menge von rund [...]* t (bei einer Gesamtproduktion von [...]* t im Jahr 1999). Diese Menge übertrifft den derzeitigen Jahresbedarf von McCook an P0404, der sich auf [...]* t beläuft. Sie liegt auch über der Hoechstmenge, die im Liefervertrag zwischen McCook und Reynolds festgelegt wurde. Die Übertragung des Anrechts auf eine Aluminiumproduktion in Höhe von [...]* t auf den Käufer wird die Wettbewerbslage auf dem P0404-Markt vor dem Zusammenschluss wiederherstellen. Außerdem wird eine Abschottung des nachgelagerten Marktes der Legierungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie verhindert, da die veräußerte Kapazität auch für den Fall eines Nachfragewachstums auf dem nachgelagerten Markt ausreicht. Somit gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die vorgelegte Verpflichtungserklärung ausreicht, um die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 9. März 2000 festgestellten Wettbewerbsprobleme zu beseitigen. Schlussfolgerung betreffend die vorgeschlagenen Verpflichtungen (139) Die von den beteiligten Unternehmen unterbreiteten Zusagen sind geeignet, die von der Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 9. März 2000 festgestellten Wettbewerbsprobleme zu beseitigen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Zusammenschluss, durch den Alcoa Inc. die Kontrolle über das Unternehmen Reynolds Metals Company im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung erwirbt, wird für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt. Artikel 2 Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung der unter den Erwägungsgründen 130 bis 138 beschriebenen und in der nachstehend als Anhang beigefügten förmlichen Erklärung enthaltenen Verpflichtungen durch Alcoa Inc. Artikel 3 Diese Entscheidung ist gerichtet an: Alcoa Inc. 201 Isabella Street Pittsburgh, PA 15212, USA Herrn Kurt R. Waldo, Esq. Assistant General Counsel Brüssel, den 3. Mai 2000 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; Berichtigung im ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. (2) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1. (3) ABl. C 342 vom 5.12.2001. (4) Berechnung des Umsatzes nach Maßgabe von Artikel 5 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung und der Mitteilung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S. 25). Soweit sich die Zahlen auf Umsätze vor dem 1. Januar 1999 beziehen, wurden sie auf der Grundlage der durchschnittlichen ECU-Wechselkurse ermittelt und im Verhältnis 1:1 in Euro umgerechnet. (5) Sachen IV/M.470 - Gencor/Shell, Entscheidung vom 29. August 1994 (ABl. C 271 vom 29.9.1994, S. 3), und IV/M.1003 - Alcoa/Inespal, Entscheidung vom 24. Oktober 1997 (ABl. C 29 vom 27.1.1998, S. 7). (6) LME = London Metal Exchange, die Londoner Metallbörse. (7) Vertrauliche Angaben wurden entfernt; die entsprechenden Stellen sind mit eckigen Klammern und einem Stern gekennzeichnet. (8) Quelle: James King -The market for alumina - Current trends and future prospects October 1999, S.70. (9) Schätzung von Dr. Kahwaty, LECG, Februar 2000. (10) Quelle: Fußnote 7, S. 37. (11) Siehe James F. King, World Capacity and Market Report, Primary Aluminium, August 1999, S. 5. (12) Siehe CRU-Bericht "Aluminium Cost service 1999-2000, Alumina Refining Costs to 2002", S. 45. (13) Obwohl auf den Internetseiten von Kaiser Vorarbeiten zum Wiederaufbau des Werks gezeigt werden (z. B. Aushebungen), wurde in der Presse berichtet, dass die amerikanische Mine Safe and Health Administration (MSHA) eine kriminalpolizeiliche Untersuchung der Explosion einleiten könnte. Damit würde die Auszahlung der Versicherung, die zur Finanzierung des Wiederaufbaus benötigt wird, verzögert. Kaiser war jedoch in der Lage, von den Umweltbehörden des Bundesstaates Louisiana die erforderliche Genehmigung zu erhalten. (14) "kt" steht für Kilotonnen (tausend Tonnen), "MT" für metrische Tonnen (und nicht Million Tonnen). (15) Das natürliche Mineralerz Bauxit enthält zwischen 30 und 60 % Aluminiumoxid. Nach dem Abbau wird Oxid raffiniert, um ihm das Aluminiumoxid zu entziehen. (16) Am billigsten ist Bauxit nach Angaben von GAU gemessen am Preis in USD/t in Guinea (regierungseigene Friguia-Grube 2 USD/t), Australien (die im Besitz von Alusuisse befindliche Gove-Grube, 2,55 USD/t) und Indien (die Alcan und Indalco gehörende Belglaum-Grube mit 2,7 USD/t). Danach folgen die Darling Range-Gruben mit durchschnittlich 5 USD/t. Der Durchschnittspreis für Bauxit beträgt +/- 10 USD/t. Das teuerste Bauxit der Welt wird in Griechenland abgebaut (25 USD/t). (17) Alcoa ist zwar nur mit 60 % an seinen drei Raffinerien in Darling Range beteiligt, hat aber Anspruch auf 100 % des dort erzeugten Aluminiumoxids. (18) Rohhydrate und kalziniertes Aluminiumoxid, das nicht in SGA weiterverarbeitet wird, werden auch als nichtmetallurgisches Aluminiumoxid bezeichnet. (19) Sowohl Aluminiumoxidraffinerien als auch Verhüttungsbetriebe lasten ihre Kapazitäten normalerweise voll aus. (20) Angabe der thermodynamischen Stabilität. (21) Comp/M.1663. (22) Standardprimäraluminium, das auch als 99,7 % oder P1020 bezeichnet wird, enthält 0,10 % Silikon- und 0,20 % Eisen-Verunreinigungen. (23) Da zur Produktion von P0404 ein besonderes Verfahren benutzt wird, ist eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Umweltschäden gegeben (z. B. zu hohe Gasemissionen). (24) Da diese Unternehmen weder über Tochtergesellschaften noch Anlagewerte im Gebiet der Gemeinschaft verfügen, konnte die Kommission wegen fehlender rechtlicher Handhabe nicht gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung zur Beantwortung eines förmlichen Auskunftsverlangens verpflichten. (25) Es kann z. B. vorkommen, dass ein Schmelzunternehmen eine Bestellung von einem nahegelegenem Kunden erhält. Da die Aluminiumhütten die Beförderung finanzieren, wäre es für sie wirtschaftlich günstiger, ihr eigenes P0404 an den nahegelegenen Kunden auszuliefern und einen anderen Kunden mit P0404 zu beliefern, das in dessen Nähe produziert wird. Reynolds hat z. B. an McCook P0404 ausgeliefert, das in einer Aluminiumhütte von Southwire in Kentucky erzeugt worden war. (26) Da P1020 mehr Silikon als Eisen enthält, würde die Mischung weniger als 0,04 % Eisen enthalten, wenn P0303 und P1020 in einem Verhältnis gemischt würden, das weniger als 0,04 % Silikon ergibt. Das Verhältnis von P0303 und P1020, das respektiert werden muss, um mindestens P0404 zu erhalten, kann anhand der folgenden Formel berechnet werden, bei der x der zu errechnenden Anzahl der Maßeinheiten von P0303 entspricht, die einer Maßeinheit P1020 beigemischt werden müssten, um P0404 zu erhalten. Ein Silikonanteil von 0,04 % kommt zustande, wenn x folgende Gleichung löst: [0,04 = (0,2 * 1 + 0,03 * x)/(1 + x)]. Die Gleichung geht auf, wenn für x die Zahl 16 eingesetzt wird. (27) ABl. L 61 vom 2.3.1998, S. 1. ANHANG Der vollständige englische Text der Bedingungen und Auflagen gemäß Artikel 1 kann auf folgender Website der Kommission eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/competition/index_en.html