11985I227

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 227

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0090


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Artikel 227

Die Portugiesische Republik kann bis zum 31 . Dezember 1992 die Liberalisierung des in einem anderen Mitgliedstaat getätigten Immobilienerwerbs durch folgende Personen aufschieben :

- Deviseninländer , die nicht im Rahmen der Freizuegigkeit für Arbeitnehmer und Selbständige auswandern ;

- Deviseninländer , die Selbständige sind und auswandern , sofern der Immobilienerwerb nicht mit ihrer Niederlassung zusammenhängt .