DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 36
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0030
++++ Artikel 36 Die Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung im Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und Spanien werden am 1 . März 1986 abgeschafft .