18.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 58/3


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 17. Februar 2015

zur Änderung des Beschlusses C(2013) 8915 zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrates

(2015/C 58/04)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss C(2013) 8915 der Kommission vom 12. Dezember 2013 zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrates (2) hatte die Kommission für die Durchführung der Maßnahmen von Teil I „Wissenschaftsexzellenz“, die sich auf das in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2013/743/EU genannte Einzelziel „Europäischer Forschungsrat (ERC)“ beziehen, den Europäischen Forschungsrat („ERC“) für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 eingerichtet.

(2)

Gemäß Artikel 7 bzw. Artikel 8 des Beschlusses 2013/743/EU besteht der ERC aus einem unabhängigen Wissenschaftlichen Rat und einer eigenen Durchführungsstelle.

(3)

Der Wissenschaftliche Rat setzt sich aus dem Präsidenten des ERC („ERC-Präsident“) und 21 weiteren Mitgliedern zusammen. Die 21 in Anhang I des Beschlusses C(2013) 8915 genannten Personen werden für die darin festgelegte Amtszeit zu Mitgliedern des Wissenschaftlichen Rates ernannt.

(4)

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates werden für eine Dauer von höchstens vier Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist einmal möglich (3). Sie sollten in einer Art und Weise ernannt werden, die die Kontinuität der Arbeit des Wissenschaftlichen Rates gewährleistet.

(5)

Die Amtszeit von neun Mitgliedern des Wissenschaftlichen Rates endet am 31. Dezember 2014, weshalb neue Mitglieder für den Wissenschaftlichen Rat ernannt werden müssen.

(6)

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses 2013/743/EU werden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates von der Kommission nach einem unabhängigen und transparenten, mit dem Wissenschaftlichen Rat vereinbarten Benennungsverfahren benannt, das auch eine Konsultation der wissenschaftlichen Gemeinschaft und einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat umfasst. Für diesen Zweck wurde ein Ständiger Ausschuss für die Ermittlung künftiger Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates eingesetzt. Dieser Ausschuss hat der Kommission Empfehlungen für die Ersetzung und Wiederernennung von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Rates vorgelegt, die akzeptiert wurden.

(7)

Entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses für die Ermittlung künftiger Mitglieder wurden drei Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates wieder und drei neu ernannt. Die drei noch offenen Stellen werden so bald wie möglich besetzt.

(8)

Der Beschluss C(2013) 8915 sollte daher entsprechend geändert werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses C(2013) 8915 wird durch den Wortlaut im Anhang zu diesem Beschluss ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Brüssel, den 17. Februar 2015

Für die Kommission

Carlos MOEDAS

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965.

(2)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 23.

(3)  Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses C(2013) 8915.


ANHANG

„ANHANG I

Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates

Name und wissenschaftliche Einrichtung

Ende der Amtszeit

Klaus BOCK, Danish National Research Foundation

31. Dezember 2016

Nicholas CANNY, National University of Ireland, Galway

31. Dezember 2015

Sierd A.P.L. CLOETINGH, Universität Utrecht

31. Dezember 2015

Athene DONALD, University of Cambridge

31. Dezember 2016

Barbara ENSOLI, Istituto Superiore di Sanità, Rom

31. Dezember 2016

Nuria Sebastian GALLES, Universität Pompeu Fabra, Barcelona

31. Dezember 2016

Reinhard GENZEL, Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik

31. Dezember 2016

Timothy HUNT, Cancer Research UK, South Mimms

31. Dezember 2015

Tomas JUNGWIRTH, Tschechische Akademie der Wissenschaften

31. Dezember 2018

Matthias KLEINER, Technische Universität Dortmund

31. Dezember 2016

Éva KONDOROSI, Ungarische Akademie der Wissenschaften

31. Dezember 2016

Mart SAARMA, Universität Helsinki

31. Dezember 2016

Nils Christian STENSETH, Universität Oslo

31. Dezember 2017

Martin STOKHOF, Universität Amsterdam

31. Dezember 2017

Janet THORNTON, European Bioinformatics Institute (EMBL-EBI) European Molecular Biology Laboratory

31. Dezember 2018

Reinhilde VEUGELERS, Katholische Universität Löwen

31. Dezember 2016

Michel WIEVIORKA, Centre d’analyse et d’intervention sociologiques, Paris

31. Dezember 2017

Fabio ZWIRNER, Universität Padua

31. Dezember 2018“