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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/2783 |
29.10.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/2783 DES RATES
vom 29. Oktober 2024
zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP (1) angenommen. |
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(2) |
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 31. Januar 2023 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben und darin aufs Schärfste den Sturz der demokratisch gewählten Regierung Myanmars durch die Streitkräfte Myanmars unter eklatanter Verletzung des Willens der Bevölkerung, den diese in den allgemeinen Wahlen vom 8. November 2020 zum Ausdruck gebracht hatte, verurteilt. Durch diese unrechtmäßige Handlung wurde der Übergang des Landes zur Demokratie umgekehrt, mit katastrophalen humanitären, sozialen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Folgen. |
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(3) |
Die Union ist nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltende Eskalation der Gewalt in Myanmar/Birma und die Entwicklung hin zu einem lang anhaltenden Konflikt mit regionalen Auswirkungen. Die Union verurteilt die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streitkräfte Myanmars, einschließlich Folter, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die Verfolgung von Akteuren der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, einschließlich ethnischer und religiöser Minderheiten. |
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(4) |
Da keine raschen Fortschritte in Bezug auf die Lage in Myanmar/Birma erzielt wurden, hat die Union mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, weitere restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit und für die schweren Menschenrechtsverletzungen in diesem Land verantwortlich sind. |
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(5) |
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten drei Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
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(6) |
Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Oktober 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
BÓKA J.
(1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75).
ANHANG
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Folgende Einträge werden in die Liste in Abschnitt A (Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1) aufgenommen:
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2. |
Folgender Eintrag wird in die Liste in Abschnitt B (Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 1) aufgenommen:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2783/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)