31979D0195

79/195/EWG: Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1978 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, deren Mitgliedstaaten und der Internationalen Entwicklungsorganisation

Amtsblatt Nr. L 043 vom 20/02/1979 S. 0013 - 0019
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 8 S. 0042
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 13 S. 0191
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 8 S. 0042


BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 1978 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, deren Mitgliedstaaten und der Internationalen Entwicklungsorganisation (79/195/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

auf Vorschlag der Kommission,

in der Erwägung, daß das am 2. Mai 1978 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Internationalen Entwicklungsorganisation andererseits geschlossen werden muß -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, deren Mitgliedstaaten und der Internationalen Entwicklungsorganisation wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Die Notifikation über die Genehmigung des Abkommens erfolgt gemäß Artikel V Abschnitt 2 des genannten Abkommens (1).

Artikel 3

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1978.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Otto Graf LAMBSDORFF (1)Dieses Abkommen ist gemäß Artikel V Abschnitt 3 am 1. Januar 1979 in Kraft getreten.