27.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 108/28


BESCHLUSS (GASP) 2018/654 DES RATES

vom 26. April 2018

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1869 über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 16. Oktober 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1869 (1) über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (im Folgenden „EUAM Iraq“) angenommen.

(2)

Um den Bedarf der Mission an Sicherheitsdienstleistungen bis zum Ende des aktuellen Mandats zu decken, sollte der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag überprüft und der Beschluss (GASP) 2017/1869 entsprechend geändert werden.

(3)

EUAM Iraq wird in einer Situation durchgeführt, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die der Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1869

Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/1869 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Iraq vom 16. Oktober 2017 bis zum 17. Oktober 2018 beläuft sich auf 17 300 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für jeden darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. April 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. ZAHARIEVA


(1)  Beschluss (GASP) 2017/1869 des Rates vom 16. Oktober 2017 über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq) (ABl. L 266 vom 17.10.2017, S. 12).