4.11.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 330/149


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 21. April 2004

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 — Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

(2004/726/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2002 (I5-0034/2003 — C5-0088/2004),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2002, zusammen mit den Antworten der Organe (C5-0583/2003) (1),

in Kenntnis der Erklärung des Europäischen Rechnungshofes gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (C5-0583/2003),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (C5-0145/2004),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 (2) und Artikel 50 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 (3),

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0228/2004),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002;

2.

legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Bürgerbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Generalsekretär

Julian PRIESTLEY

Der Präsident

Pat COX


(1)   ABl. C 286 vom 28.11.2003, S. 1.

(2)   ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(3)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ENTSCHLIESSUNG

des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 — Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2002 (I5-0034/2003 — C5-0088/2004),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2002 zusammen mit den Antworten der Organe (C5-0583/2003) (1),

in Kenntnis der Erklärung des Europäischen Rechnungshofes gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (C5-0583/2003),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (C5-0145/2004),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 (2) und Artikel 50 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 (3),

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0228/2004),

1.

nimmt die Antworten zur Kenntnis, die der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) am 17. Dezember 2003 zu dem vom Ausschuss für Haushaltskontrolle am 26. November 2003 übersandten Fragenkatalog erteilt hat;

2.

dankt dem EWSA für die Übermittlung seiner internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans und der Charta für den Internen Prüfer;

3.

nimmt die Versicherung des EWSA zur Kenntnis, dass bei Reisekostenabrechnungen keinerlei Unregelmäßigkeiten mehr aufgetreten sind;

4.

nimmt zur Kenntnis, dass der EWSA am 10. Dezember 2003 ein Statut für seine Mitglieder beschlossen hat; bittet den Rechnungshof um eine Stellungnahme zu den finanziellen Auswirkungen der darin vorgesehenen Regelungen; bittet den Rechnungshof, diese Stellungnahme spätestens im Rahmen seines Jahresberichts für 2003 vorzulegen;

5.

begrüßt, dass der EWSA darüber Rechenschaft abgelegt hat, inwiefern die Ziele, die er sich für den Zeitraum 1998-2002 gesteckt hat, erfüllt wurden (4); ist davon überzeugt, dass eine kritische Evaluierung der Tätigkeit der Ausgangspunkt dafür sein kann, dass die Arbeit des EWSA in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen wird;

6.

dankt dem EWSA für den Bericht über den Fortschritt der Renovierungen des Belliard-Gebäudes vom 26. Juni 2003 (5), wonach das Belliard-Gebäude am 31. Mai 2004 übergeben wird; erbittet jedoch Aufschluss über die Stellungnahme des Finanzkontrolleurs zur Haushaltsausführung 2002: „Schwächen bei der Verwaltung des ‚Belliard‛-Dossiers, die zu einer mangelnden Kontrolle seitens der beiden Ausschüsse in einigen Bereichen des Dossiers führten, wurden festgestellt und zur Kenntnis gebracht.“ (6);

7.

begrüßt, dass es den beiden Ausschüssen gelungen ist, Zahlungen an den Eigentümer des Belliard-Gebäudes, Cofinimmo, vorzuziehen, um so Schulden schneller abzubauen;

8.

fragt den EWSA, ob dieser 2002 das Bestandsverzeichnis aktualisiert hat und ob der Rechnungshof das Bestandsverzeichnis überprüft hat, wie es das Parlament gefordert hat (7).

(1)   ABl. C 286 vom 28.11.2003, S. 1.

(2)   ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(3)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  Tätigkeit des EWSA-Sekretariats 1998-2002, dem Präsidium am 17. September 2002 vorgelegter Bericht.

(5)  Aufzeichnung für den Ausschuss für Haushaltskontrolle, Bericht über den Fortschritt der Renovierungen des Belliard-Gebäudes, 26 Juni 2003.

(6)  Antwort auf den Fragenkatalog, Frage 4, allgemeiner Teil.

(7)  Entschließung vom 8. April 2003, Ziffer 8 (ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 55).