4.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/14


BESCHLUSS DES RATES

vom 25. Februar 2008

über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

(2008/181/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 170 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft die Erneuerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit dem Staat Israel („Abkommen“) ausgehandelt.

(2)

Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses im Namen der Gemeinschaft am 16. Juli 2007 in Brüssel unterzeichnet.

(3)

Das Abkommen sollte genehmigt werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (2) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Unterrichtung im Namen der Gemeinschaft vor.

Geschehen zu Brüssel am 25. Februar 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. VIZJAK


(1)  Stellungnahme vom 25. September 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)   ABl. L 220 vom 25.8.2007, S. 5.