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26.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 268/47 |
BESCHLUSS (GASP) 2018/1611 DES RATES
vom 25. Oktober 2018
zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea erlassen. |
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(2) |
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2019 verlängert werden. |
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(3) |
Die Angaben zum militärischen Dienstgrad zweier im Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP aufgeführter Personen sollten aktualisiert werden. |
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(4) |
Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/638/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Dieser Beschluss gilt bis 27. Oktober 2019. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ |
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2. |
Der Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP wird durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. Oktober 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. BOGNER-STRAUSS
(1) Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 10).
ANHANG
„ANHANG
LISTE DER PERSONEN NACH DEN ARTIKELN 3 UND 4
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Name (und ggf. Aliasname) |
Angaben zur Identität |
Begründung |
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1. |
Hauptmann Moussa Dadis CAMARA |
Geburtsdatum: 1.1.1964 oder 29.12.1968 Pass: R0001318 |
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt |
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2. |
Oberst Moussa Tiégboro CAMARA |
Geburtsdatum: 1.1.1968 Pass: 7190 |
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt |
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3. |
Oberst Dr. Abdoulaye Chérif DIABY |
Geburtsdatum: 26.2.1957 Pass: 13683 |
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt |
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4. |
Oberleutnant Aboubacar Chérif (alias Toumba) DIAKITÉ |
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Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt |
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5. |
Oberst Jean-Claude PIVI (alias Coplan) |
Geburtsdatum: 1.1.1960 |
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt |