11994N/AFI/DCL/44

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - H. Erklärungen der Republik Österreich - 44. Erklärungen der Republik Österreich zu Artikel 14 des Protokolls Nr. 9 über den Straßen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich

Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0396


44. Erklärung der Republik Österreich zu Artikel 14 des Protokolls Nr. 9 über den Strassen- und Schienenverkehr sowie den kombinierten Verkehr in Österreich

Die Republik Österreich erklärt, daß die Verwaltung des Ökopunktesystems ab 1. Januar 1997 computergestützt und die Überwachung ab 1. Januar 1997 elektronisch erfolgen soll, um die Bedingungen des Artikels 14 Absatz 1 des Protokolls Nr. 9 zu erfuellen.