8.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 322/50


BESCHLUSS (GASP) 2015/2275 DES RATES

vom 7. Dezember 2015

zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/389/GASP (1) über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) angenommen.

(2)

Der Rat hat am 22. Juli 2014 den Beschluss 2014/485/GASP (2) zur Verlängerung von EUCAP NESTOR bis zum 12. Dezember 2016 angenommen.

(3)

Am 6. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1793 (3) angenommen, durch den der Zeitraum, der von dem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckt wird, bis zum 15. Dezember 2015 verlängert wurde.

(4)

Der Beschluss 2012/389/GASP sollte so geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 16. Dezember 2015 bis 12. Dezember 2016 vorgesehen wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses 2012/389/GASP des Rates erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für den Zeitraum vom 16. Juli 2012 bis zum 15. November 2013 beläuft sich auf 22 880 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für den Zeitraum vom 16. November 2013 bis zum 15. Oktober 2014 beläuft sich auf 11 950 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für den Zeitraum vom 16. Oktober 2014 bis zum 15. Dezember 2015 beläuft sich auf 17 900 000 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für den Zeitraum vom 16. Dezember 2015 bis zum 12. Dezember 2016 beläuft sich auf 12 000 000 EUR.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. Dezember 2015.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. CAHEN


(1)  Beschluss 2012/389/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 40).

(2)  Beschluss 2014/485/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 39).

(3)  Beschluss (GASP) 2015/1793 des Rates vom 6. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 260 vom 7.10.2015, S. 30).