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11.4.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 102/19 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 9. April 2013
zur Berichtigung der niederländischen Fassung von Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1962)
(2013/176/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (1) und insbesondere auf Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d,
In Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die niederländische Sprachfassung der Richtlinie 2000/29/EG, geändert durch die Richtlinie 2002/36/EG (2), enthält einen Fehler. In Anhang IV Teil A Kapitel I Nummer 32.1 wurde die Formulierung „met uitzondering van Europese en mediterrane landen“ irrtümlich eingefügt und ist deshalb zu streichen. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen. |
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(2) |
Die Richtlinie 2000/29/EG ist daher entsprechend zu ändern. |
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(3) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Betrifft ausschließlich die niederländische Sprachfassung.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 9. April 2013
Für die Kommission
Androulla VASSILIOU
Mitglied der Kommission