19.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 154/28


BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES EUPOL AFGHANISTAN 2/2010

vom 11. Juni 2010

betreffend die Ernennung des Missionsleiters von EUPOL Afghanistan

(2010/341/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2010/279/GASP des Rates vom 18. Mai 2010 über die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL Afghanistan) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/279/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission EUPOL Afghanistan zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, Brigadegeneral Jukka Petri SAVOLAINEN mit Wirkung vom 15. Juli 2010 zum Missionsleiter zu ernennen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Jukka Petri SAVOLAINEN wird mit Wirkung vom 15. Juli 2010 zum Leiter der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 11. Juni 2010.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

C. FERNÁNDEZ-ARIAS


(1)   ABl. L 123 vom 19.5.2010, S. 4.