11.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 70/27


BESCHLUSS EU-OPERATIONSZENTRUM/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 27. Februar 2014

zur Ernennung des Leiters des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika

(2014/126/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2012/173/GASP des Rates vom 23. März 2012 über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika (1), insbesondere auf Artikel 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Aufgrund von Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2012/173/GASP wurde Kapitän zur See (Marine) Ad VAN DER LINDE für den Zeitraum bis zum 23. März 2014 zum Leiter des EU-Operationszentrums ernannt.

(2)

Mit dem Beschluss 2013/725/GASP (2) hat der Rat den Beschluss 2012/173/GASP geändert. Nach Artikel 3 Absatz 1a des Beschlusses 2012/173/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee in Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Leiter des EU-Operationszentrums zu fassen.

(3)

Am 28. November 2013 hat Spanien Kapitän zur See (Marine) Francisco CORNAGO als neuen Leiter des EU-Operationszentrums — als Nachfolger von Kapitän zur See (Marine) Ad VAN DER LINDE — vorgeschlagen.

(4)

Am 19. Dezember 2013 ist der EU-Militärausschuss übereingekommen, dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee zu empfehlen, die Ernennung von Kapitän zur See (Marine) Francisco CORNAGO zum Leiter des EU-Operationszentrums zu billigen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Kapitän zur See (Marine) Francisco CORNAGO wird zum 24. März 2014 zum Leiter des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 24. März 2014 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2014.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)   ABl. L 89 vom 27.3.2012, S. 66.

(2)  Beschluss 2013/725/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2012/173/GASP über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika (ABl. L 329 vom 10.12.2013, S. 39).