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11.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 70/27 |
BESCHLUSS EU-OPERATIONSZENTRUM/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 27. Februar 2014
zur Ernennung des Leiters des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika
(2014/126/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf den Beschluss 2012/173/GASP des Rates vom 23. März 2012 über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika (1), insbesondere auf Artikel 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Aufgrund von Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2012/173/GASP wurde Kapitän zur See (Marine) Ad VAN DER LINDE für den Zeitraum bis zum 23. März 2014 zum Leiter des EU-Operationszentrums ernannt. |
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(2) |
Mit dem Beschluss 2013/725/GASP (2) hat der Rat den Beschluss 2012/173/GASP geändert. Nach Artikel 3 Absatz 1a des Beschlusses 2012/173/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee in Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Leiter des EU-Operationszentrums zu fassen. |
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(3) |
Am 28. November 2013 hat Spanien Kapitän zur See (Marine) Francisco CORNAGO als neuen Leiter des EU-Operationszentrums — als Nachfolger von Kapitän zur See (Marine) Ad VAN DER LINDE — vorgeschlagen. |
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(4) |
Am 19. Dezember 2013 ist der EU-Militärausschuss übereingekommen, dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee zu empfehlen, die Ernennung von Kapitän zur See (Marine) Francisco CORNAGO zum Leiter des EU-Operationszentrums zu billigen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Kapitän zur See (Marine) Francisco CORNAGO wird zum 24. März 2014 zum Leiter des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 24. März 2014 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2014.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
W. STEVENS
(1) ABl. L 89 vom 27.3.2012, S. 66.
(2) Beschluss 2013/725/GASP des Rates vom 9. Dezember 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2012/173/GASP über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika (ABl. L 329 vom 10.12.2013, S. 39).