|
19.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 140/12 |
BESCHLUSS (EU) 2022/785 DER KOMMISSION
vom 17. Mai 2022
über die Annahme des überarbeiteten Netzleistungsplans für den dritten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2020-2024)
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 3022)
(Nur der englische Text ist verbindlich)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission vom 11. Februar 2019 zur Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 (1), insbesondere auf Artikel 19 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Nach Artikel 10 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 erstellt der Netzmanager den Netzleistungsplan, der nach Artikel 19 Absatz 2 jener Durchführungsverordnung von der Kommission bewertet wird. |
|
(2) |
Der Netzmanager hatte der Kommission den Entwurf eines Netzleistungsplans für den dritten Bezugszeitraum („RP3“) ursprünglich am 1. Oktober 2019 vorgelegt. Aufgrund der veränderten Umstände infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie, die nach der Vorlage des Entwurfs des Netzleistungsplans eintraten, schloss die Kommission die Bewertung dieses Plans nicht ab. Nach den von der Kommission als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 der Kommission (2) erlassenen Sondermaßnahmen für den RP3 muss der Netzmanager bis zum 1. Oktober 2021 der Kommission einen überarbeiteten Entwurf des Netzleistungsplans für den RP3 vorlegen. |
|
(3) |
Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 und Artikel 3 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 hat der Netzmanager einen überarbeiteten Entwurf des Netzleistungsplans für den RP3 (3) erstellt, der vom Netzmanagementgremium, das mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 der Kommission (4) eingesetzt wurde, gebilligt wurde. Am 30. September 2021 legte der Netzmanager der Kommission den überarbeiteten Entwurf des Netzleistungsplans vor. |
|
(4) |
Nach Artikel 19 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 hat die Kommission mit Unterstützung des Leistungsüberprüfungsgremiums den überarbeiteten Entwurf des Netzleistungsplans anhand der Kriterien in Anhang V jener Verordnung bewertet. Diese Bewertung hat ergeben, dass der überarbeitete Netzleistungsplanentwurf diese Kriterien erfüllt. |
|
(5) |
Daher sollte die Kommission den Netzleistungsplan für den RP3, in der vom Netzmanager überarbeiteten und der Kommission am 30. September 2021 vorgelegten endgültigen Fassung annehmen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Netzleistungsplan für den dritten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2020-2024) wird in der vom Netzmanager am 30. September 2021 vorgelegten überarbeiteten Fassung genehmigt.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an Eurocontrol als Netzmanager (5) gerichtet.
Brüssel, den 17. Mai 2022
Für die Kommission
Adina VĂLEAN
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 56 vom 25.2.2019, S. 1.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 der Kommission vom 3. November 2020 über Sondermaßnahmen für den dritten Bezugszeitraum (2020-2024) des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum aufgrund der COVID-19-Pandemie (ABl. L 366 vom 4.11.2020, S. 7).
(3) Revised Network Performance Plan of the Network Manager for the third reference period 2020-2024 of the performance scheme, veröffentlicht auf der Website zum einheitlichen europäischen Luftraum (https://webgate.ec.europa.eu/eusinglesky/node_en).
(4) Durchführungsverordnung (EU) 2019/123 der Kommission vom 24. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Durchführungsbestimmungen für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 677/2011 der Kommission (ABl. L 28 vom 31.1.2019, S. 1).
(5) Beschluss C(2019) 3228 der Kommission vom 6. Mai 2019.