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8.7.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 175/16 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 6. Juli 2005
über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Anpassung der statistischen Systeme der Mitgliedstaaten an die Verordnung (EG) Nr. 501/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1861)
(Nur der dänische, deutsche, englische, estnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, polnische, slowakische, slowenische, spanische, und tschechische, Text sind verbindlich)
(2005/488/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 501/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates (1), insbesondere auf Artikel 6 Absätze 3 und 4,
nach Kenntnisnahme von den Anträgen der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, Irlands, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, des Großherzogtums Luxemburg, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 501/2004 sollen die Hauptmerkmale der im ESVG 95 beschriebenen Positionen der finanziellen Transaktionen sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten des Sektors Staat und seiner Teilsektoren festgelegt und definiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission (Eurostat) nach einem gestaffelten Zeitplan vierteljährliche Daten übermitteln. |
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(2) |
Die Kommission kann jedoch nach Artikel 6 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 501/2004 den Mitgliedstaaten eine oder mehrere Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf den Zeitplan für die Übermittlung der vierteljährlichen Daten erteilen, den die Verordnung vorsieht. Diese Ausnahmegenehmigungen werden für unterschiedliche Zwecke erteilt und unterliegen unterschiedlichen Bedingungen. |
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(3) |
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 501/2004 haben die Behörden einiger Mitgliedstaaten schriftlich Ausnahmegenehmigungen beantragt, um ihre nationalen statistischen Systeme an die Erfordernisse der Verordnung anpassen zu können. |
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(4) |
Den Eurostat vorgelegten Informationen zufolge sind die Anträge der Mitgliedstaaten darauf zurückzuführen, dass diese ihre statistischen Systeme in größerem Umfang anpassen müssen, um der Verordnung (EG) Nr. 501/2004 vollständig nachkommen zu können. Die beantragten Ausnahmegenehmigungen sollten daher zur Gänze erteilt werden — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Den im Anhang aufgeführten Mitgliedstaaten werden — unter den Bedingungen und in den Grenzen, die dieser Anhang vorgibt — Ausnahmegenehmigungen erteilt, damit sie ihre jeweiligen nationalen statistischen Systeme an die Verordnung (EG) Nr. 501/2004 anpassen können.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, Irland, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Malta, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik gerichtet.
Brüssel, den 6. Juli 2005
Für die Kommission
Joaquín ALMUNIA
Mitglied der Kommission
ANHANG
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Land |
Vierteljährliche Daten zu den finanziellen Transaktionen und/oder Forderungen und Verbindlichkeiten und/oder verwandten Sektoren/Teilsektoren, für die Ausnahmegenehmigungen erteilt werden |
Termin |
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Tschechische Republik |
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Dezember 2005 |
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Dänemark |
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Dezember 2005 |
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Deutschland |
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Dezember 2005 |
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Estland |
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Dezember 2005 |
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Griechenland |
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Dezember 2005 |
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Spanien |
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Dezember 2005 |
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Frankreich |
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Dezember 2005 |
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Irland |
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Juni 2005 |
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Italien |
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Dezember 2005 |
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Zypern |
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Dezember 2005 |
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Lettland |
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Dezember 2005 |
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Litauen |
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Dezember 2005 |
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Luxemburg |
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Dezember 2005 |
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Malta |
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Dezember 2005 |
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Österreich |
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Dezember 2005 |
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Polen |
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Dezember 2005 |
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Slowenien |
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Dezember 2005 |
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Slowakei |
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Dezember 2005 |