81/356/EWG: Entscheidung der Kommission vom 11. Mai 1981, mit der festgestellt wird, daß die Geräte ,,Daybreak - TL Oven Temperature Controller, model 520, with AC Power Control model 521 - Alpha Counter, model 580/1 - Icepoint Compensator with module bin and rack mounting" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
Amtsblatt Nr. L 134 vom 21/05/1981 S. 0039 - 0039
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 11. Mai 1981, mit der festgestellt wird, daß die Geräte "Daybreak - TL Oven Temperature Controller, model 520, with AC Power Control model 521 - Alpha Counter, model 580/1 - Icepoint Compensator with module bin and rack mounting" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (81/356/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 22. Oktober 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob die Geräte "Daybreak - TL Oven Temperature Controller, model 520, with AC Power Control model 521 - Alpha Counter, model 580/1 - Icepoint Compensator with module bin and rack mounting", die zu Forschungszwecken verwendet werden sollen, im Rahmen derer insbesondere mittels des Thermoluminiszenzverfahrens das tatsächliche Alter von Erdablagerungen, die mit archäologischen Fundstücken verbunden oder dafür von Bedeutung sind, ermittelt werden soll, wissenschaftlichen Charakter besitzen und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 26. März 1981 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich bei den Geräten um ein Kontrollgerät für Ofentemperaturen mit einem Wechselstromsteuergerät, einen Alphazähler und ein Gefrierpunktausgleichsgerät in Modulbauweise handelt. Sie besitzen nicht die objektiven Merkmale für die wissenschaftliche Forschung besonders geeigneter Geräte ; ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung nichtwissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Die Verwendung, die die Geräte in diesem speziellen Fall finden, allein kann ihnen nicht den Charakter wissenschaftlicher Geräte verleihen, und sie können somit nicht als wissenschaftliche Geräte angesehen werden ; es ist daher nicht gerechtfertigt, diese Geräte von den Zöllen freizustellen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Geräte "Daybreak - TL Oven Temperature Controller, model 520, with AC Power Control model 521 - Alpha Counter, model 580/1 - Icepoint Compensator with module bin and rack mounting", die Gegenstand des Antrags der britischen Regierung vom 22. Oktober 1980 sind, können nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 11. Mai 1981 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32.