31980D1138

80/1138/EWG: Entscheidung der Kommission vom 24. November 1980, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,VARIAN-UV/Vis-NIR Spectrophotometer, model Cary 17 DX" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

Amtsblatt Nr. L 336 vom 13/12/1980 S. 0041 - 0041


Entscheidung der Kommission

vom 24. November 1980,

mit der festgestellt wird, daß das Gerät "VARIAN-UV/Vis-NIR Spectrophotometer, model Cary 17 DX" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

(80/1138/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters [1], geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 [2],

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 [3], insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 15. Mai 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "VARIAN-UV/Vis-NIR Spectrophotometer, model Cary 17 DX", das zu Forschungszwecken für quantitative Messungen der elektronischen Spektren von Metallproteinen sowie matrixisolierten Metallatomen und Molekülen verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 24. September 1980 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Die Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Spektrophotometer handelt. Aufgrund seiner objektiven Merkmale wie insbesondere der großen Genauigkeit und Vielseitigkeit in der photometrischen Analyse sowie seines Verwendungszwecks ist das Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Außerdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen.

Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden in der Gemeinschaft keine Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert hergestellt, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können. Es ist somit gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät "VARIAN-UV/Vis-NIR Spectrophotometer, model Cary 17 DX", das Gegenstand des Antrags der britischen Regierung vom 15. Mai 1980 ist, kann unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 24. November 1980

Für die Kommission

Étienne Davignon

Mitglied der Kommission

[1] AB1. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1.

[2] AB1. Nr. L 134 vom 31. 5. 1979, S. 1.

[3] AB1. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.

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