31976D0811

76/811/EWG: Entscheidung der Kommission vom 5. Oktober 1976 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Integrierte Einheit 100/300"

Amtsblatt Nr. L 285 vom 16/10/1976 S. 0040 - 0040
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 2 S. 0159


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 5. Oktober 1976 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Integrierte Einheit 100/300" (76/811/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1),

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75(2), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die französische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 12. Mai 1976 beantragt festzustellen, ob das nachstehend bezeichnete Gerät wissenschaftlichen Charakter besitzt : "Integrierte Einheit 100/300".

Am 16. September 1976 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Diese Prüfung hat ergeben, daß das Gerät zur Herstellung eines Vakuums in einem Ofen bei 2 800 ºC bestimmt ist, um Einkristalle aus seltenen Erden zwecks Untersuchung in einem Elektronenmikroskop zu präparieren. Da das Gerät nicht so hergerichtet ist, um für spezifisch wissenschaftliche Zwecke verwendet zu werden, unterscheidet es sich nicht von der zu gewerblichen Zwecken eingesetzten üblichen Laborausstattung. Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 besitzt dieses Gerät somit keinen wissenschaftlichen Charakter -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das nachstehend bezeichnete Gerät besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter : "Integrierte Einheit 100/300".

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 5. Oktober 1976

Für die Kommission

Finn GUNDELACH

Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.