|
20.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 192/32 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 19. Juli 2012
zur Aufstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2013
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2012/413/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (1) und die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (2), insbesondere auf deren Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
KONTEXT
|
(1) |
Das Dritte Paket mit Richtlinien und Verordnungen (im Folgenden „das Dritte Paket“), das 2009 verabschiedet wurde, trat am 3. März 2011 in Kraft. Mit ihm trat auch ein neues System zur Festlegung verbindlicher europaweiter Netzkodizes in Kraft. |
|
(2) |
Als ersten Schritt zu verbindlichen europäischen Netzkodizes hat die Europäische Kommission im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 („Stromverordnung“) und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 („Gasverordnung“) eine jährliche Prioritätenliste mit einer Angabe der Bereiche aufzustellen, die in die Ausarbeitung von Netzkodizes einzubeziehen sind. Bei der Festlegung der Prioritäten hat die Europäische Kommission die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden („ACER“), das jeweilige Europäische Netz der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber („ENTSO“) und andere beteiligte Akteure zu konsultieren. Im vorliegenden Beschluss werden die Prioritäten festgelegt, die die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation beschlossen hat. |
|
(3) |
Der Europäische Rat vom 4. Februar 2011 hat 2014 als Ziel für die Vollendung des Strom- und Gasbinnenmarkts festgelegt. Das Dritte Paket ist ein wichtiges Element bei der Hinarbeit auf dieses Ziel. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, damit Strom und Gas ungehindert durch ganz Europa fließen können. Die Netzkodizes und Leitlinien, die das Dritte Paket vorsieht, werden die einschlägigen Regeln für diese weitere Entwicklung vorgeben. |
|
(4) |
Zur Planung der Ressourcen ist es wichtig, jährlich die Hauptbereiche für die Ausarbeitung der Netzkodizes und Leitlinien anzugeben. Sobald ein Bereich zum ersten Mal als wichtig eingestuft wird, sind Vorarbeiten einzuleiten, bei denen ermittelt wird, in welchem Umfang eine Harmonisierung erforderlich ist. Die Arbeiten in Hauptbereichen, in denen mit der Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien bereits begonnen wurde, werden fortgesetzt und abgeschlossen. |
ÖFFENTLICHE KONSULTATION
|
(5) |
Die nach Artikel 6 Absatz 1 der Strom- und Erdgasverordnung vorgeschriebene öffentliche Konsultation fand vom 8. März bis 16. April 2012 statt. Die Kommission erhielt 18 Antworten (3), darunter die Antwort einer Gemeinde und Antworten von ENTSO (Gas) und ENTSO (Strom). Die anderen Antworten kamen überwiegend von europäischen Organisationen des Energiebereichs, einige einzelne Unternehmen nahmen ebenfalls an der öffentlichen Konsultation teil. |
|
(6) |
Die wesentlichen allgemeinen Kommentare, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende:
|
|
(7) |
Die wesentlichen Kommentare bezüglich der jährlichen Prioritätenliste für Regeln zu Stromnetzen, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende:
|
|
(8) |
Die wesentlichen Kommentare bezüglich der jährlichen Prioritätenliste für Regeln zu Gasnetzen, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende:
|
|
(9) |
Die wesentlichen Kommentare zum möglichen Anwendungsbereich und zu der Notwendigkeit von Netzkodizes und Leitlinien über 2013 hinaus in Bezug auf Regeln zu Stromnetzen, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende: Einige Beteiligte waren der Auffassung, dass die Regeln für den Zugang Dritter vor den Regeln für die Energieeffizienz in Beug auf Stromnetze ausgearbeitet werden sollten, da sie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Betreiber im Binnenmarkt schaffen könnten. |
|
(10) |
Die wesentlichen Kommentare zum möglichen Anwendungsbereich und zu der Notwendigkeit von Netzkodizes und Leitlinien über 2013 hinaus in Bezug auf Regeln zu Gasnetzen, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende:
|
BESCHLUSS
|
(11) |
Gestützt auf die Antworten der Beteiligten legt die Kommission Prioritäten fest für Arbeiten zur Erbringung von Schlüsselelementen, die für die Vollendung des Energiebinnenmarkts bis 2014 notwendig sind — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Da 2012 die Verabschiedung harmonisierter Regeln zur Transparenz im Komitologieverfahren vorgesehen ist, legt die Kommission für die Ausarbeitung harmonisierter Regeln im Strombereich diese jährliche Prioritätenliste für 2013 fest:
|
— |
Regeln zur Kapazitätszuweisung und zum Engpassmanagement, einschließlich Governance, für den Day-Ahead-Markt und Intraday-Markt, einschließlich Kapazitätsberechnung (Annahme im Komitologieverfahren), |
|
— |
Regeln für die längerfristige Kapazitätszuweisung (Ausarbeitung des Netzkodex), |
|
— |
Regeln für den Netzanschluss:
|
|
— |
Netzbetrieb (Fertigstellung der Netzkodizes zur Betriebssicherheit, zur Betriebsplanung und zur Last-Frequenz-Steuerung und Reserven sowie Einleitung des Verabschiedungsverfahrens (5), |
|
— |
Ausgleichsregeln, einschließlich netzbezogener Regeln für die Reserveleistung (Fertigstellung des Netzkodex für den Ausgleich), |
|
— |
Regeln für harmonisierte Übertragungsentgeltstrukturen und/oder Investitionsanreize. |
Artikel 2
Da 2012 die Verabschiedung harmonisierter Regeln zur Transparenz im Komitologieverfahren vorgesehen ist, legt die Kommission für die Ausarbeitung harmonisierter Regeln im Gasbereich diese jährliche Prioritätenliste für 2013 fest:
|
— |
Kapazitätszuweisung (Annahme im Komitologieverfahren), |
|
— |
Ausgleichsregeln, einschließlich netzbezogener Regeln für das Nominierungsverfahren, Regeln für Ausgleichsentgelte und Regeln für den betrieblichen Ausgleich zwischen Netzen von Fernleitungsnetzbetreibern (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung des Verabschiedungsverfahrens), |
|
— |
Regeln für die Interoperabilität und den Datenaustausch, |
|
— |
Regeln für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen. |
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 19. Juli 2012
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 15.
(2) ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 36.
(3) Die Antworten sind veröffentlicht unter:
http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/consultations/20120416_network_codes_en.htm.
(4) ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 1.
(5) Die Netzkodizes zur Betriebsschulung und zu Anforderungen und Betriebsverfahren in Notfällen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.