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22.10.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 277/21 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 21. Oktober 2009
zur Änderung der Entscheidung 2007/716/EG hinsichtlich bestimmter Betriebe im Fleisch- und Milchverarbeitungssektor in Bulgarien
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 7929)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/774/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens, insbesondere auf Artikel 42,
gestützt auf die Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Entscheidung 2007/716/EG (2) der Kommission legt Übergangsmaßnahmen fest für strukturelle Anforderungen an bestimmte Betriebe im Fleisch- und Milchverarbeitungssektor in Bulgarien gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates. Solange diese Betriebe in der Übergangsphase sind, sollten ihre Erzeugnisse nur auf den inländischen Markt gebracht oder zur weiteren Verarbeitung in bulgarischen in der Übergangsphase befindlichen Betrieben verwendet werden. |
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(2) |
Nach einer amtlichen Erklärung der zuständigen bulgarischen Behörde haben bestimmte Betriebe im Fleisch- und Milchverarbeitungssektor ihre Tätigkeit eingestellt oder ihre Modernisierung abgeschlossen und entsprechen nun in vollem Umfang den Gemeinschaftsvorschriften. Sie sollten deshalb aus dem Verzeichnis der Betriebe, für die eine Übergangsregelung gilt, gestrichen werden. |
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(3) |
Der Anhang der Entscheidung 2007/716/EG sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(4) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Entscheidung 2007/716/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 21. Oktober 2009
Für die Kommission
Androulla VASSILIOU
Mitglied der Kommission
ANHANG
Der Anhang der Entscheidung 2007/716/EG wird wie folgt geändert:
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1. |
Folgende Einträge zu Fleischverarbeitungsbetrieben werden gestrichen:
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2. |
Folgende Einträge zu Milchverarbeitungsbetrieben werden gestrichen:
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