AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - H. Erklärungen der Republik Österreich - 43. Erklärung der Republik Österreich zur Preisgestaltung des kombinierten Verkehrs auf der Brenner-Route
Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0396
43. Erklärung der Republik Österreich zur Preisgestaltung des kombinierten Verkehrs auf der Brenner-Route Die Republik Österreich erklärt, daß sie bereit ist, den kombinierten Huckepackverkehr auf der Brenner-Route in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zu fördern, indem sie für diese Verkehrsart auf dem österreichischen Abschnitt einen angemessenen Preis festlegt, der im Wettbewerb mit den Preisen für den Verkehr auf der Strasse standhalten kann. Die Republik Österreich stellt fest, daß diese Maßnahme mit der Maßgabe getroffen wird, daß die Auswirkungen der von der Republik Österreich gewährten Hilfen auf den Markt nicht durch Maßnahmen verringert werden, die für andere Abschnitte der obengenannten Huckepackverbindung getroffen werden.