02011D0166 — DE — 27.09.2024 — 002.001
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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. März 2011 zur Gründung des SHARE-ERIC (ABl. L 071 vom 18.3.2011, S. 20) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
Seite |
Datum |
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L 159 |
52 |
28.5.2014 |
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2024/2524 DER KOMMISSION vom 25. September 2024 |
L 2524 |
1 |
27.9.2024 |
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BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 17. März 2011
zur Gründung des SHARE-ERIC
(2011/166/EU)
Einziger Artikel
Gründung des SHARE-ERIC
SHARE-ERIC besitzt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses Rechtspersönlichkeit und verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dem Recht dieses Mitgliedstaats zuerkannt wird. Insbesondere kann es bewegliches und unbewegliches Vermögen sowie geistiges Eigentum erwerben, besitzen und veräußern, Verträge schließen und vor Gericht auftreten.
ANHANG
SATZUNG DES SHARE-ERIC
zum Aufbau und zur Durchführung des Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe (SHARE)
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Inhalt |
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Artikel 1: |
Gründung des SHARE-ERIC |
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Artikel 2: |
Satzungsmäßiger Sitz und Arbeitssprache |
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Artikel 3: |
Aufgaben |
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Artikel 4: |
Grundsätze |
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Artikel 5: |
Organe der Organisation und wissenschaftliche Partnerinstitutionen |
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Artikel 6: |
Der Rat |
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Artikel 7: |
Vorstand |
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Artikel 8: |
Umfang |
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Artikel 9: |
Beiträge |
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Artikel 10: |
Haftung und Versicherung |
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Artikel 11: |
Geistiges Eigentum |
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Artikel 12: |
Verbreitung und Nutzung der SHARE-Daten |
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Artikel 13: |
Beschaffung und Steuerbefreiungen |
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Artikel 14: |
Beschäftigung |
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Artikel 15: |
Änderungen |
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Artikel 16: |
Beitritt |
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Artikel 17: |
Dauer des Bestehens der Organisation |
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Artikel 18: |
Verfügbarkeit dieser Satzung |
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Anhang 1: |
Wissenschaftliche Partnerinstitutionen und Leiter der Länderteams |
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Anhang 2: |
Wissenschaftlicher Beirat |
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Anhang 3: |
Vorabschätzungen der Erhebungs- und Betriebskosten |
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Anhang 4: |
Beschränktes Beschaffungsverfahren |
Artikel 1
Gründung des SHARE-ERIC
Artikel 2
Satzungsmäßiger Sitz und Arbeitssprache
Artikel 3
Aufgaben
SHARE-ERIC wird eine Mikrodaten-Infrastruktur über Haushalte und Individuen (nachstehend auch „die Erhebung“ genannt) aufbauen, die für das Verständnis individueller und gesellschaftlicher Alterungsprozesse erforderlich ist. Seine Hauptaufgaben sind:
ein Kernerhebungsinstrument zu entwerfen, das die grundlegende Informationen über die ökonomischen, gesundheitlichen und familiären/sozialen Lebensbedingungen von Individuen ab 50 Jahren sowie ihrer Partner erfasst;
diese Erhebung alle zwei Jahre bei einem Panel von Befragten in jedem teilnehmenden Land durchzuführen und den Kontakt zu allen Panelbefragten zwischen den Panelwellen zu halten;
die gesammelten Informationen in einer nutzerfreundlichen Datenbank zusammenzuführen, die allen Wissenschaftlern vorbehaltlich geltender Datenschutzbeschränkungen zur Verfügung steht, und diese Datenbank inklusive grundlegender Datenbereinigungen, Imputationen sowie der Dokumentation zu pflegen.
Die derzeitige Gestaltung von SHARE wird entlang folgender Dimensionen kontinuierlich ausgebaut:
SHARE wird über einen größeren Zeitraum verlängert, um ein echtes Panel zu generieren, das Daten über Individuen im Alterungsprozess und ihre Reaktionen auf Veränderungen in der sozialen und ökonomischen Umwelt sammelt.
SHARE wird auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet.
Die Stichprobengröße von SHARE wird erhöht, um die Erhebung auch für Einzellandanalysen nutzbar zu machen. Grundsätzlich soll die Zielstichprobe 6 000 Individuen im Alter ab 50 Jahren in jedem Mitgliedstaat umfassen.
Der Inhalt und die Methodik der Erhebungen werden stets auf dem neuesten Stand gehalten.
Artikel 4
Grundsätze
Artikel 5
Organe der Organisation und wissenschaftliche Partnerinstitutionen
Artikel 6
Der Rat
Artikel 7
Vorstand
Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu sechs Mitgliedern, u. a.:
dem Direktor von SHARE (auch als „Koordinator“ bezeichnet);
drei Bereichskoordinatoren, die die drei wissenschaftlichen Bereiche von SHARE repräsentieren (Ökonomie, Gesundheit und soziale/familiäre Netzwerke);
gegebenenfalls weiteren Wissenschaftlern, die einen wichtigen wissenschaftlichen Bereich oder ein operatives Zentrum von SHARE vertreten.
Artikel 8
Umfang
Die Organisation deckt einen Erhebungszeitraum von sieben Panelwellen ab, der in drei Phasen aufgeteilt ist:
In Phase I führt die Organisation in den Jahren 2010 und 2011 eine erste umfassende Erhebungswelle basierend auf dem Erhebungsdesign der Vorbereitungsphase durch.
In Phase II führt die Organisation drei weitere umfassende Erhebungswellen in den Jahren 2012/13, 2014/15 und 2016/17 durch, nimmt eine Anpassung des Erhebungsdesigns an den neuesten Wissensstand vor und sorgt für die Weitergabe der Daten.
Nach erfolgreicher wissenschaftlicher Evaluation führt die Organisation in Phase III drei weitere umfassende Erhebungswellen in den Jahren 2018/19, 2020/21 und 2022/23 durch, nimmt eine Anpassung des Erhebungsdesigns an den neuesten Stand vor und sorgt für die Weitergabe der Daten.
Artikel 9
Beiträge
Artikel 10
Politik der wissenschaftlichen Bewertung
Artikel 11
Geistiges Eigentum
▼M2 —————
Artikel 12
Verbreitung und Nutzung der SHARE-Daten
Artikel 13
Beschaffung und Steuerbefreiungen
Die Durchführung des ersten Unterabsatzes darf jedoch den Wettbewerb nicht verfälschen.
Keine Befreiung von der Verbrauchssteuer für verbrauchsteuerpflichtige Waren wird gewährt für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die für die persönliche Verwendung durch Beschäftigte des SHARE-ERIC oder Dritte bestimmt sind.
Keine Steuerbefreiung ist möglich für Energieerzeugnisse und elektrischen Strom, die für die persönliche Verwendung durch Beschäftigte des SHARE-ERIC oder Dritte bestimmt sind.
Artikel 14
Beschäftigung
Artikel 15
Änderungen
Artikel 16
Beitritt
Artikel 17
Dauer des Bestehens der Organisation
Artikel 18
Verfügbarkeit dieser Satzung
Diese Satzung wird gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 auf der SHARE-ERIC-Website öffentlich zugänglich gemacht.
ANHANG 1
WISSENSCHAFTLICHE PARTNERINSTITUTIONEN UND LEITER DER LÄNDERTEAMS
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Land |
Teilnehmende Organisationen |
Kurzbeschreibung |
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Österreich |
Universität Linz, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Die SoWi-Fakultät der Universität Linz koordiniert die österreichische Teilnahme am SHARE-Projekt. Der Forschungsschwerpunkt liegt auf Arbeitsökonomik, Finanzwissenschaften, Rentenreformproblemen und Umweltökonomie. Das Team wird vertreten durch Rudolf Winter-Ebmer, Professor für Volkswirtschaftslehre und Fachmann für empirische Arbeitsökonomik. |
|
Belgien |
Universität Antwerpen, CSP |
Hauptziel von CSP ist die Untersuchung der Angemessenheit sozialpolitischer Maßnahmen. Die Forschung beruht im Wesentlichen auf großangelegten sozioökonomischen Haushaltserhebungen. Karel van den Bosch, leitender Forscher, wird das belgische Länderteam leiten. |
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Belgien |
Universität Lüttich, CREPP |
Hauptspezialisierungsgebiete von CREPP sind die soziale Sicherheit, das Renteneintrittsverhalten, das Wohlbefinden älterer Menschen und Transferleistungen zwischen den Generationen. Sergio Perelman ist für die Koordinierung des SHARE-Projekts in der belgischen französischsprachigen Gemeinschaft zuständig. |
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Tschechische Republik |
CERGE-EI, Prag |
CERGE-EI ist ein in den USA und in der Tschechischen Republik voll akkreditiertes Institut. Es ist hauptsächlich spezialisiert auf den sozialen, ökonomischen und politischen Wandel in mittel- und osteuropäischen Ländern und im Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Radim Bohacek wird das tschechische Länderteam leiten. |
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Deutschland |
Universität Mannheim, Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel (MEA) |
Das MEA ist ein weltberühmtes Exzellenzzentrum für Ökonomie und demografischen Wandel. Forschungsgebiete sind Sparen, Sozialversicherung und staatliche Politik, makroökonomische Implikationen einer alternden Gesellschaft und öffentliche Gesundheit. Das MEA wird durch seinen Direktor Axel Börsch-Supan, der die SHARE-Projekte koordiniert hat, vertreten. |
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Niederlande |
Universität Tilburg, Netspar |
Netspar ist ein wissenschaftliches Netzwerk für Studien zu Renten, Altern und Ruhestand, das mit der Fakultät für Volks- und Betriebswirtschaft der Universität Tilburg verbunden ist. Sein Generaldirektor, Frank van der Duyn Schouten, wird das niederländische SHARE-Länderteam leiten. |
ANHANG 2
WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT
Artikel 1
Einrichtung
Der Vorstand wird ein beratendes Gremium von mindestens sechs bedeutenden, unabhängigen und erfahrenen Wissenschaftlern (nachstehend „wissenschaftlicher Beirat“ genannt) mit beratender Funktion zum Nutzen der Erhebung berufen, das die Qualität der Arbeit des Forschungskonsortiums prüfen und den Rat sowie das Forschungskonsortium regelmäßig beraten soll.
Artikel 2
Unabhängigkeit
Der wissenschaftliche Beirat ist unabhängig von der Organisation.
Artikel 3
Aufgaben
Artikel 4
Mitglieder
Die weiteren derzeitigen Mitglieder und ihre wissenschaftlichen Themengebiete sind wie folgt:
Artikel 5
Etat
ANHANG 3
VORABSCHÄTZUNG DER IN DER PHASE I (WELLE 4) ENTSTEHENDEN KOSTEN
Dieser Anhang enthält eine Vorabschätzung der Kosten für die Durchführung der vierten Erhebungswelle von SHARE in den Jahren 2010 und 2011, d. h. während der Phase I gemäß Artikel 8 Absatz 1. Die Kostenkategorien beziehen sich auf Artikel 9 („Beiträge“). Bei diesem Anhang handelt es sich nicht um den in Artikel 6 Absatz 5 genannten jährlichen Ausgabenplan; vielmehr dient dieser Anhang als Ausgangspunkt für einen solchen Plan, der vom Vorstand beschlossen wird, sobald das SHARE-ERIC gegründet wurde.
(A) : Die Vorabschätzung der Erhebungskosten durch das SHARE-Managementteam beruht auf den Kosten der Erhebungen 2006 und 2008. Für neu hinzukommende Länder orientieren sich die Vorabschätzungen an vergleichbaren Ländern.
(B) :Die Vorabschätzungen der Betriebskosten basieren auf den Personalkosten von zwei Vollzeit-Äquivalenten pro Land, die in Anlehnung an das EU-Marie-Curie-Programm vergütet werden, wobei die Schätzungen der Reise-, Aufenthalts- und Grundausstattungskosten in jedem Land auf den Erhebungswellen 2006 und 2008 beruhen.
Die Vorabschätzungen der Betriebskosten für Österreich, die Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland und Polen wurden von diesen Ländern selbst vorgelegt. Deren geschätzte Betriebskosten können mehr oder weniger Personal enthalten als in den Schätzungen des SHARE-Managementteams angesetzt wurde.
(C) : Die Koordinierungskosten für Deutschland wurden auf der Grundlage der Erhebungswellen 2006 und 2008 geschätzt.
(D) : Der Anteil der Länder an allen sonstigen Gemeinkosten wurde ausgehend von den Erhebungswellen 2006 und 2008 geschätzt und jedem Land gemäß Artikel 9 Absatz 5 zugeordnet. Er kann jedoch geringer sein oder ganz entfallen, wenn andere Finanzierungsquellen wie die Europäische Kommission oder das U.S. National Institute on Aging durch Zuschüsse oder separate Verträge zu diesen Kosten beitragen.
Kostenvorabschätzung der Welle 4 (2010-2011) nach Land und Quelle
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(1 000 EUR) |
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(Α) Umfragekosten für eine Stichprobe von 6 000 Personen |
(B) Durchführungskosten (Personal, Reisen, und Grundausstattung) |
(C) Koordinations kosten in Deutschland |
(D) Maximaler Anteil an den sonstigen Gemeinkosten |
Insgesamt |
|
Österreich |
1 006 |
322 |
|
109 |
1 438 |
|
Belgien |
778 |
318 |
|
99 |
1 194 |
|
Tschechien |
338 |
167 |
|
71 |
576 |
|
Dänemark |
892 |
409 |
|
105 |
1 406 |
|
Estland |
460 |
243 |
|
59 |
761 |
|
Frankreich |
1 024 |
327 |
|
97 |
1 448 |
|
Deutschland |
784 |
314 |
1 887 |
102 |
3 087 |
|
Griechenland |
602 |
285 |
|
84 |
971 |
|
Ungarn |
460 |
243 |
|
55 |
758 |
|
Irland |
1 024 |
339 |
|
126 |
1 490 |
|
Israel |
602 |
285 |
|
79 |
966 |
|
Italien |
782 |
322 |
|
88 |
1 191 |
|
Luxemburg |
1 556 |
358 |
|
145 |
2 059 |
|
Niederlande |
794 |
314 |
|
117 |
1 224 |
|
Polen |
453 |
226 |
|
50 |
730 |
|
Portugal |
602 |
285 |
|
66 |
953 |
|
Slowenien |
460 |
243 |
|
79 |
781 |
|
Spanien |
786 |
300 |
|
91 |
1 177 |
|
Schweden |
1 024 |
339 |
|
107 |
1 471 |
|
Schweiz |
1 556 |
358 |
|
122 |
2 036 |
|
INSGESAMT |
15 983 |
5 997 |
1 887 |
1 851 |
25 719 |
ANHANG 4
BESCHRÄNKTES BESCHAFFUNGSVERFAHREN
Das folgende beschränkte Beschaffungsverfahren kommt bei allen Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Rahmen der Erhebung zur Anwendung, die für die gesamte wissenschaftliche Gemeinschaft von Nutzen sind und die vollständig vom SHARE-ERIC vergütet werden.
Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Rahmen der Erhebung umfassen diejenigen Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die notwendig sind, um den Standard der Erhebungsmethodik zu halten oder zu verbessern. Sie umfassen unter anderem die Entwicklung von Erhebungs-Software, die Methodenforschung, die Entwicklung innovativer Interviewtechniken und deren Anwendung im Feld.
Die Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen wird in einer Auftragsausschreibung vor dem Beschaffungsprozess veröffentlicht. Die Vertragsparteien nennen in einer solchen Ausschreibung ihre Ziele und die geplanten nichtdiskriminierenden Kriterien oder Regeln, die Mindestzahl und gegebenenfalls die maximale Zahl der zu berücksichtigenden Kandidaten.
Der Wettbewerb kann auf drei potenzielle Anbieter beschränkt werden. Existieren für die zu beschaffenden Leistungen drei oder weniger Anbieter auf dem Markt, müssen diese sämtlich in den Wettbewerb einbezogen werden.
Die Auswahl der Anbieter folgt dem Prinzip des günstigsten Angebots und der höchsten Qualität. Die Beurteilung der Qualität richtet sich nach der obigen Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen.
( 1 ) ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.
( 2 ) ABl. L 317 vom 5.12.2007, S. 34.
( 3 ) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/112/oj).
( 4 ) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 77 vom 23.3.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/282/oj).
( 5 ) Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (ABl. L 58 vom 27.2.2020, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2020/262/oj).