31989D0207

89/207/EWG: Beschluß des Rates vom 27. Februar 1989 über den Abschluß des ergaenzungsprotokolls zum abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta

Amtsblatt Nr. L 081 vom 23/03/1989 S. 0001 - 0001
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 15 S. 0011
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 15 S. 0011


BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 1989 über den Abschluß des Ergänzungsprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta (89/207/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 238,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in der Erwägung, daß es sich empfiehlt, das Ergänzungsprotokoll zu dem am 5. Dezember 1970 in Valletta unterzeichneten Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta (2) zu genehmigen, mit dem einige Bestimmungen des Assoziationsabkommens angepasst werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Ergänzungsprotokoll zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Malta sowie die Anhänge I bis VI dieses Zusatzprotokolls werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls und seiner Anhänge ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor (3).

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 1989.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. SOLBES

(1) ABl. Nr. C 69 vom 20.3.1989. (2) ABl. Nr. L 61 vom 14.3.1971, S. 2. (3) Siehe Seite 80 dieses Amtsblatts.