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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/2971 |
28.11.2024 |
BESCHLUSS (EU) 2024/2971 DES RATES
vom 5. November 2024
zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Singapur über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Singapur an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Singapur mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 186 und 212 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Singapur an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Singapur mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), aufgenommen werden sollten |
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(2) |
Die Republik Singapur erfüllt die in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) festgelegten Kriterien für die Assoziierung mit „Horizont Europa“ — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen mit der Republik Singapur über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Singapur an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Singapur mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), aufzunehmen.
(2) Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Artikel 2
Diese Verhandlungen werden für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme der Republik Singapur an Programmen der Union im Benehmen mit der Gruppe „Asien-Ozeanien“ und für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den spezifischen Bedingungen für die Teilnahme der Republik Singapur an „Horizont Europa“ im Benehmen mit der Gruppe „Forschung“ geführt.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 5. November 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
VARGA M.
(1) Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170, 12.5.2021, S. 1).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2971/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)