10.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 6/7


BESCHLUSS DES RATES

vom 14. Dezember 2011

zur Festlegung des von der Europäischen Union in der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation zum Beitritt Samoas zur WTO zu vertretenden Standpunkts

(2012/18/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 15. April 1998 stellte die Regierung Samoas einen Antrag auf Beitritt zum Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) nach Artikel XII dieses Übereinkommens.

(2)

Am 15. Juli 1998 wurde eine Arbeitsgruppe für den Beitritt Samoas zur WTO eingesetzt, um sich auf Beitrittsbedingungen zu verständigen, die für Samoa und alle WTO-Mitglieder annehmbar sind.

(3)

Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union eine ganze Reihe von Marktöffnungsverpflichtungen von Seiten Samoas ausgehandelt, die den Forderungen der Europäischen Union gerecht werden und mit dem Entwicklungsstand Samoas vereinbar sind.

(4)

Diese Verpflichtungen wurden nun in das Protokoll über den Beitritt Samoas zur WTO aufgenommen.

(5)

Der WTO-Beitritt dürfte einen anhaltend positiven Beitrag zum Prozess der Wirtschaftsreform und der nachhaltigen Entwicklung Samoas leisten.

(6)

Das Beitrittsprotokoll sollte daher genehmigt werden.

(7)

Artikel XII des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass die Beitrittsbedingungen zwischen dem Beitrittskandidaten und der WTO zu vereinbaren sind und dass die WTO-Ministerkonferenz die Beitrittsbedingungen auf Seiten der WTO genehmigt.

(8)

Daher ist es notwendig, den von der Union in der WTO-Ministerkonferenz zum Beitritt Samoas zur WTO zu vertretenden Standpunkt festzulegen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der von der Europäischen Union in der Ministerkonferenz der WTO zum Beitritt Samoas zur WTO zu vertretende Standpunkt ist, den Beitritt zu befürworten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Genf am 14. Dezember 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. NOGAJ