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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/4226 |
3.8.2026 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 13. Juli 2026
zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
(C/2026/4226)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 79,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist vorgesehen, dass der Rat jeweils einen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat als Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Verwaltungsrat“) zu ernennen hat. |
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(2) |
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind auf der Grundlage ihrer einschlägigen Erfahrung und Kenntnisse im Bereich der Sicherheit oder der Regulierung chemischer Stoffe zu ernennen, wobei auch zu gewährleisten ist, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats über einschlägigen Sachverstand in allgemeinen, finanziellen und rechtlichen Fragen verfügen. |
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(3) |
Die Amtszeit eines Mitglieds des Verwaltungsrats beträgt vier Jahre und kann einmal verlängert werden. |
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(4) |
Mit dem Beschluss (EU) 2023/992 des Rates (2) hat der Rat 16 Mitglieder des Verwaltungsrats ernannt. |
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(5) |
Das von Deutschland benannte Mitglied des Verwaltungsrats wurde für einen Zeitraum von vier Jahren bis zum 31. Mai 2027 ernannt, wird jedoch zum 31 August 2026 ausscheiden. |
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(6) |
Deutschland hat einen entsprechend qualifizierten Kandidaten zur Nachfolge des ausscheidenden Mitglieds des Verwaltungsrats nominiert. Dieser Kandidat sollte daher mit Wirkung vom 1. September 2026 zum Mitglied des Verwaltungsrats ernannt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Folgende Person wird für eine erste Amtszeit vom 1. September 2026 bis zum 31. August 2030 zum Mitglied des Verwaltungsrats ernannt:
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Dr. Oliver EBERHARDT, Deutsch. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2026.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. HEYDON
(1) ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj.
(2) Beschluss (EU) 2023/992 des Rates vom 16. Mai 2023 zur Ernennung von 16 Mitgliedern des Verwaltungsrates der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) (ABl. L 135, 23.5.2023, S. 116, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/992/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/4226/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)