|
16.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 178/7 |
BESCHLUSS (GASP) 2018/997 DES RATES
vom 13. Juli 2018
zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Am 16. Juli 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/392/GASP (1) über die Errichtung einer GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger angenommen, um den Ausbau der Kapazitäten der nigrischen Sicherheitsakteure zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu unterstützen (EUCAP Sahel Niger). |
|
(2) |
Am 18. Juli 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1172 (2) angenommen, mit dem die EUCAP Sahel Niger bis zum 15. Juli 2018 verlängert wurde. Am 11. Juli 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1253 (3) angenommen, mit dem ein finanzieller Bezugsrahmen für die EUCAP Sahel Niger bis zum 15. Juli 2018 festgelegt wurde. |
|
(3) |
Die EUCAP Sahel Niger und der hierfür zur Verfügung gestellte, finanzielle Bezugsrahmen sollten bis zum 30. September 2018 verlängert werden. |
|
(4) |
Der Beschluss 2012/392/GASP sollte daher entsprechend geändert werden. |
|
(5) |
Die EUCAP Sahel Niger wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und das Erreichen der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2012/392/GASP wird wie folgt geändert:
|
1. |
Artikel 13 Absatz 1 letzter Unterabsatz erhält folgende Fassung: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Niger für den Zeitraum vom 16. Juli 2017 bis zum 30. September 2018 beläuft sich auf 31 000 000 EUR.“ |
|
2. |
Artikel 16 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. September 2018.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt ab dem 16. Juli 2018.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
H. LÖGER
(1) Beschluss 2012/392/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 48).
(2) Beschluss (GASP) 2016/1172 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 193 vom 19.7.2016, S. 106).
(3) Beschluss (GASP) 2017/1253 des Rates vom 11. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 179 vom 12.7.2017, S. 15).