AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - E. Die derzeitigen Mit-gliedstaaten/Einzelne neue Mitgliedstaaten - 27. Gemeinsame Erklärung: Königreich Norwegen, Republik Österreich, Königreich Schweden: Zu PCB/PCT
Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0392
E. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mitgliedstaaten / Einzelne neue Mitgliedstaaten 27. Gemeinsame Erklärung: Königreich Norwegen, Republik Österreich, Königreich Schweden: Zu PCB/PCT Die Vertragsparteien stellen fest, daß in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die Herstellung von PCB und PCT verboten ist und daß die Wiederverwertung dieser Erzeugnisse nicht mehr durchgeführt wird. Bis zur Annahme von Gemeinschaftsvorschriften, durch die auch die Wiederverwertung von PCB und PCT verboten wird, haben die Vertragsparteien keine Einwände gegen die Beibehaltung eines derartigen Verbots in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.