|
Amtsblatt |
DE Reihe L |
|
2025/85 |
14.1.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/85 DES RATES
vom 13. Januar 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Am 19. Januar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/385 (1) angenommen. |
|
(2) |
Auf Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/385 sollte jener Beschluss bis zum 20. Januar 2026 verlängert werden. |
|
(3) |
Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2024/385 erhält folgende Fassung:
„Dieser Beschluss gilt bis zum 20. Januar 2026.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. Januar 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. SZŁAPKA
(1) Beschluss (GASP) 2024/385 vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen (ABl. L, 2024/385, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/385/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/85/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)