11994N/AFI/DCL/49

AKTE über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, SCHLUSSAKTE - III. SONSTIGE ERKLÄRUNGEN - K. Erklärungen verschie-dener neuer Mitgliedstaaten - 49. Gemeinsame Erklärung des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Artikeln 3 und 4 der Beitrittsakte

Amtsblatt Nr. C 241 vom 29/08/1994 S. 0398


49. Erklärung des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Artikeln 3 und 4 der Beitrittsakte

Was die in Artikel 3 und in Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte erwähnten Übereinkommen oder Rechtsakte in den Bereichen Justiz und Inneres betrifft, die noch ausgehandelt werden, so akzeptieren Norwegen, Österreich, Finnland und Schweden die Punkte, die von den derzeitigen Mitgliedstaaten oder vom Rat zum Zeitpunkt des Beitritts vereinbart worden sind, und werden folglich an den weiteren Verhandlungen über diese Übereinkommen und Rechtsakte nur bezueglich der noch zu klärenden Punkte teilnehmen.