31988D0015

88/15/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 1987 über die Änderung der Entscheidung 86/77/EWG zur Anerkennung von Nahrungsmittelhilfsmaßnahmen humanitärer Organisationen und zu deren Freistellung von Währungsausgleichsbeträgen (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 009 vom 13/01/1988 S. 0011 - 0011


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17 . Dezember 1987 über die Änderung der Entscheidung 86/77/EWG zur Anerkennung von Nahrungsmittelhilfsmaßnahmen humanitärer Organisationen und zu deren Freistellung von Währungsausgleichsbeträgen ( Nur der englische Text ist verbindlich ) ( 88/15/EWG )

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 1677/85 des Rates vom 11 . Juni 1985 über die Währungsausgleichsbeträge im Agrarsektor ( 1 ), insbesondere auf Artikel 12,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 3154/85 der Kommission ( 2 ) wurden Durchführungsvorschriften für die mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 1677/85 eingeführten Währungsausgleichsbeträge festgelegt .

Ausfuhren nach dritten Ländern im Rahmen von Nahrungsmittelhilfsmaßnahmen sind gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 3154/85 von der Anwendung von Währungsausgleichsbeträgen befreit, wenn sie von humanitären Organisationen durchgeführt werden und nach einem gemeinschaftlichen Verfahren anerkannt worden sind .

Mit der Entscheidung 86/77/EWG der Kommission ( 3 ) sind einige humanitäre Organisationen anerkannt worden . Andere Organisationen können auf der Grundlage ihrer Zulassung, die den diesbezueglichen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entspricht, auch als humanitäre Organisationen gelten; The Assemblies of God Property Trust" kann als eine solche Organisation angesehen werden .

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme sämtlicher zuständiger Verwaltungsausschüsse - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN :

Artikel 1 Die humanitäre Organisation Assemblies of God Property Trust" wird mit Wirkung vom 21 . Oktober 1987 dem Anhang zur Entscheidung 86/77/EWG hinzugefügt .

Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich gerichtet .

Brüssel, den 17 . Dezember 1987 Für die Kommission Frans ANDRIESSEN Vizepräsident ( 1 ) ABl . Nr . L 164 vom 24 . 6 . 1985, S . 6 .

( 2 ) ABl . Nr . L 310 vom 21 . 11 . 1985, S . 9 .

( 3 ) ABl . Nr . L 76 vom 21 . 3 . 1986, S . 54 .