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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/2503 |
24.9.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/2503 DES RATES
vom 23. September 2024
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 18. September 2018 auf der Grundlage eines Ersuchens des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen für Jemen (UNVIM) den Beschluss (GASP) 2018/1249 (1) über eine Maßnahme der UNVIM angenommen. |
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(2) |
Der Rat hat am 12. Oktober 2020 auf der Grundlage eines Ersuchens des UNVIM den Beschluss (GASP) 2020/1465 (2) angenommen und die Maßnahmen der Union zur Unterstützung des UNVIM um 12 Monate verlängert. |
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(3) |
Der Rat hat am 28. September 2023 auf der Grundlage eines Ersuchens des UNVIM den Beschluss (GASP) 2023/2095 (3) angenommen und die Maßnahmen der Union zur Unterstützung des Mechanismus um 12 Monate bis zum 30. September 2024 verlängert. |
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(4) |
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 2722 (2024) die unter Verstoß gegen seine Resolution 2216 (2015) erfolgende Bereitstellung von Waffen und sonstigem Wehrmaterial aller Art an die Huthi verurteilt und mehr praktische Zusammenarbeit gefordert, um die Huthi daran zu hindern, in den Besitz des für weitere Angriffe benötigten Wehrmaterials zu gelangen. |
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(5) |
Mit der Resolution 2742 (2024) des VN-Sicherheitsrates wurde das Mandat der Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung des Hudaida-Abkommens verlängert, um die Umsetzung des Abkommens über die Stadt Hudaida und die Häfen von Hudaida, Salif und Ras Issa gemäß dem Abkommen von Stockholm zu unterstützen, das von den Konfliktparteien in Jemen am 13. Dezember 2018 geschlossen und durch die Resolutionen 2451 (2018) und 2452 (2019) des VN-Sicherheitsrates gebilligt worden war. |
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(6) |
Der UNVIM hat die Union um weitere Unterstützung für ein Jahr ersucht. |
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(7) |
Die Union sollte ihre Unterstützung für den UNVIM um ein Jahr verlängern, damit er sein Mandat ausführen kann. |
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(8) |
Ein neuer finanzieller Bezugsrahmen sollte hinzugefügt werden, der den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 abdeckt. |
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(9) |
Der Beschluss (GASP) 2020/1465 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2020/1465 wird wie folgt geändert:
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1. |
In Artikel 3 Absatz 1 wird folgender Gedankenstrich angefügt:
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2. |
In Artikel 5 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. September 2025.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Oktober 2024.
Geschehen zu Brüssel am 23. September 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
Z. FELDMAN
(1) Beschluss (GASP) 2018/1249 des Rates vom 18. September 2018 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (ABl. L 235 vom 19.9.2018, S. 14).
(2) Beschluss (GASP) 2020/1465 des Rates vom 12. Oktober 2020 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (ABl. L 335 vom 13.10.2020, S. 13).
(3) Beschluss (GASP) 2023/2095 des Rates vom 28. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen (UNVIM) (ABl. L 241 vom 29.9.2023, S. 123).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2503/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)