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20.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 157/35 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/1187 DES RATES
vom 19. Juni 2023
über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in der festgehalten ist, dass Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Bekämpfung von Terrorismus leisten können, da durch sie das Risiko sinkt, dass nichtstaatliche Akteure Zugang zu Massenvernichtungswaffen, radioaktivem Material und Trägermitteln erhalten. Kapitel III der Strategie enthält eine Liste von Maßnahmen, die sowohl in der Union als auch in Drittländern zur Bekämpfung einer Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ergriffen werden müssen. |
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(2) |
Die Union setzt diese Strategie zielstrebig um und führt die dort in Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie sich insbesondere für die Universalisierung und – falls notwendig – für eine Stärkung der zentralen Verträge, Abkommen und Überprüfungsbestimmungen zu Abrüstung und Nichtverbreitung einsetzt und Finanzmittel für die Unterstützung spezifischer Projekte bereitstellt, die von multilateralen Einrichtungen wie dem Büro der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN“) für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (im Folgenden „UNODC“) und dem Büro der VN für Terrorismusbekämpfung (im Folgenden „UNOCT“) durchgeführt werden. |
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(3) |
Am 13. April 2005 hat die Generalversammlung der VN das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen angenommen, das am 14. September 2005 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. |
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(4) |
Der VN-Generalsekretär hat in seiner am 24. Mai 2018 lancierten Abrüstungsagenda mit dem Titel „Unsere gemeinsame Zukunft sichern“ festgehalten, dass nukleare Bedrohungen nicht hinnehmbar sind, und dass diese zunehmen. |
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(5) |
Am 10. Dezember 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1939 (1) angenommen. |
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(6) |
Am 7. Juni 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/919 (2) zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 und zur Verlängerung dessen Durchführung bis zum 30. November 2022 angesichts der anhaltenden Herausforderungen, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergeben, angenommen. |
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(7) |
Am 8. November 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2185 (3) zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 und zur weiteren Verlängerung dessen Durchführung bis zum 30. Juni 2023 angesichts der andauernden Verzögerung bei der Umsetzung von Projekttätigkeiten im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1939 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie angenommen. |
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(8) |
Der Strategische Kompass für Sicherheit und Verteidigung von 2022 nimmt Bezug auf die gegenwärtige Gefahr der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägermitteln und bringt das Ziel der Union zum Ausdruck, konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle zu verstärken. Daneben erwähnt er die transnationale Bedrohung durch Terrorismus als eine fortlaufende Herausforderung sowie die Bereitschaft der Union, ihre Reaktion darauf zu verstärken, um Terrorismus besser zu verhindern und zu bekämpfen. |
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(9) |
Die technische Umsetzung dieses Beschlusses sollte dem UNODC und dem Zentrum der VN zur Terrorismusbekämpfung (im Folgenden „UNCCT“) des UNOCT übertragen werden. |
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(10) |
Dieser Beschluss sollte gemäß dem zwischen der Europäischen Kommission und den VN geschlossenen Finanz- und Verwaltungsrahmenabkommen über die Verwaltung der Finanzbeiträge der Union zu Programmen oder Projekten, die von den VN verwaltet werden, umgesetzt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Zur Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung unterstützt die Union die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (im Folgenden „ICSANT“) weiter durch eine operative Maßnahme.
(2) Die Ziele der Maßnahme gemäß Absatz 1 sind die Folgenden:
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a) |
die Erhöhung der Zahl der Staaten, die Verfahren einleiten, um dem ICSANT beizutreten, sowie die Schärfung des Bewusstseins und die Vertiefung des Wissens über ICSANT bei den Begünstigten, wie beispielsweise nationalen politischen Entscheidungsträgern, und in internationalen Foren; |
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b) |
die Verbesserung der nationalen Rechtsvorschriften und der Kapazitäten von Kriminalbeamten und anderen einschlägigen nationalen Interessenträgern in den begünstigten Ländern in Bezug auf die Ermittlung, Strafverfolgung und Entscheidung von Rechtssachen, in denen das ICSANT von Bedeutung ist; |
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c) |
die Stärkung von Strategien, Verfahren und Methoden zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der von nichtstaatlichen Akteuren, einschließlich Terroristen, die Kernmaterial oder anderes radioaktives Material erwerben, besitzen und/oder verwenden, ausgehenden Bedrohung; |
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d) |
die Verbesserung der Kenntnis und des Verständnisses der Bedrohung durch radiologischen und nuklearen Terrorismus und durch andere Straftaten im Zusammenhang mit solchen Materialien; |
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e) |
die Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs, innerhalb und zwischen den Vertragsstaaten bei der Ausarbeitung und Annahme wirkungsvoller und praktischer Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens. |
(3) Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme nach Absatz 1 ist im Anhang enthalten.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
(2) Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme erfolgt durch das UNODC und das UNOCT.
(3) Das UNODC und das UNOCT nehmen diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem UNODC und dem UNOCT.
Artikel 3
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Maßnahme beträgt 4 000 000,82 EUR.
(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben. Hierfür schließt sie Beitragsvereinbarungen mit dem UNODC und dem UNOCT. In diesen Beitragsvereinbarungen wird festgehalten, dass das UNODC und das UNOCT zu gewährleisten haben, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
(4) Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannten Vereinbarungen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarungen geschlossen werden.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßig von dem UNODC und dem UNOCT ausgearbeiteter Berichte über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese regelmäßigen Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.
(2) Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme zur Verfügung.
Artikel 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarungen. Die Geltungsdauer des Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach dem Tag seines Inkrafttretens, falls innerhalb jenes Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.
Geschehen zu Luxemburg am 19. Juni 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. BUSCH
(1) Beschluss (GASP) 2018/1939 des Rates vom 10. Dezember 2018 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (ABl. L 314 vom 11.12.2018, S. 41).
(2) Beschluss (GASP) 2021/919 des Rates vom 7. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 des Rates über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (ABl. L 201 vom 8.6.2021, S. 27).
(3) Beschluss (GASP) 2022/2185 des Rates vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (ABl. L 288 vom 9.11.2022, S. 80).
ANHANG
UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE UNIVERSALISIERUNG UND DIE WIRKSAME UMSETZUNG DES INTERNATIONALEN ÜBEREINKOMMENS ZUR BEKÄMPFUNG NUKLEARTERRORISTISCHER HANDLUNGEN
Zusammenfassung
Hintergrund
Das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (ICSANT) aus dem Jahr 2005 ist eines von 19 internationalen Rechtsinstrumenten zur Bekämpfung des Terrorismus, das für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit von wesentlicher Bedeutung ist. Im März 2023 weist das ICSANT 120 Vertragsparteien auf, was bedeutet, dass mehr als ein Drittel der Länder der Welt noch nicht durch das Übereinkommen geschützt ist. Um das Potenzial des ICSANT voll auszuschöpfen und sichere Zufluchtsorte und rechtliche Schlupflöcher zu vermeiden, ist die Universalisierung nach wie vor ein zentrales Ziel. Eine Vertragspartei zu werden, ist jedoch nur der erste notwendige Schritt — eine wirksame (legislative und technische) Umsetzung ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung.
Der Beitritt zum ICSANT setzt voraus, dass die erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften erlassen werden, um sicherzustellen, dass alle im Übereinkommen festgelegten Anforderungen angemessen in die nationalen Rechtsordnungen umgesetzt werden. Dadurch werden eine umfassende rechtliche Abdeckung in Bezug auf Straftaten im Zusammenhang mit Nuklearmaterial oder anderem radioaktivem Material — einschließlich terroristischer Handlungen — sowie Mechanismen zur Vorbeugung gegen solche Handlungen und zur Reaktion darauf bereitgestellt.
Das erste Projekt zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen zur Unterstützung für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen wurde 2019 eingeleitet und soll im Juni 2023 abgeschlossen werden. Es stellt eine wichtige multilaterale Sicherheitspartnerschaft dar, die dazu dient, der anhaltenden Bedrohung durch den Erwerb oder die Verwendung von Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material durch nichtstaatliche Akteure für terroristische oder andere kriminelle Zwecke zu begegnen. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der die politische Aufmerksamkeit für die Frage der nuklearen Sicherung weltweit zugenommen hat.
Projektbegründung
Das ICSANT ist nach wie vor von großer Bedeutung, und zwar nicht nur für Länder mit Nuklearmaterial- und Kernenergieprogrammen, sondern auch für alle anderen Länder, da das ICSANT sich auch auf anderes radioaktives Material erstreckt, das gemeinhin unter anderem in der Medizin, der Industrie und der Landwirtschaft verwendet wird. Daher ist es notwendig, die Universalisierung und wirksame Umsetzung des Übereinkommens weiterhin zu fördern und zu unterstützen, indem der Nutzen aufgezeigt wird, der mit dem Beitritt zum Vertrag und der Verhinderung und dem Verbot terroristischen und sonstigen kriminellen Verhaltens nichtstaatlicher Akteure im Zusammenhang mit Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material für alle Staaten verbunden ist. In diesem Zusammenhang werden die Europäische Union und die Vereinten Nationen bei einem neuen Projekt zur Unterstützung für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen erneut Partner sein.
Projektziel
Mit dem Projekt soll durch Unterstützung der Universalisierung und wirksamen Umsetzung des ICSANT sichergestellt werden, dass es keinen sicheren Zufluchtsort für diejenigen gibt, die terroristische oder andere kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material begehen oder zu begehen versuchen.
Projektlaufzeit
1. Juli 2023 bis 30. Juni 2026 (36 Monate)
Geografischer Anwendungsbereich des Projekts
Global, regional, national
Projektkonzept
Dieses Projekt wird von der Unterabteilung Terrorismusverhütung (TPB) des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) über sein CBRN-Programm zur Verhütung des Terrorismus und vom Büro der Vereinten Nationen für Terrorismusbekämpfung (UNOCT) über das Programm des Zentrums der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung (UNCCT) zur Verhütung von Massenvernichtungswaffen/chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen terroristischen Bedrohungen (WMD/CBRN) durchgeführt, in enger Zusammenarbeit mit einschlägigen Außenstellen sowie gegebenenfalls internationalen und nichtstaatlichen Organisationen, einschließlich der Delegationen der Europäischen Union, der Exzellenzzentren der Europäischen Union zur Eindämmung von CBRN-Risiken (EU CBRN CoE), der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), des Interregionalen Forschungsinstituts der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege (UNICRI), des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) und der Expertengruppe des mit der Resolution 1540 (2004) eingesetzten Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Das Projekt wird in zwei Komponenten unterteilt, die jeweils vom UNODC bzw. vom UNOCT/UNCCT entsprechend ihren jeweiligen Mandaten und Fachkenntnissen durchzuführen sind. Dies wird zur Folge haben, dass einige Teilergebnisse und Tätigkeiten vom UNODC erbracht bzw. durchgeführt werden, während dies bei anderen vom UNOCT/UNCCT vorgenommen wird. In einigen Fällen werden beide Einrichtungen beteiligt sein.
Das Projekt wird auf den Tätigkeiten und Instrumenten aufbauen, die entsprechend dem Beschluss (GASP) 2018/1939 des Rates vom 10. Dezember 2018 vorgenommen bzw.. entwickelt wurden.
Es wird im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus (GCTS) durchgeführt, in der nachdrücklich betont wird, dass alle Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen im Einklang stehen müssen. Die bestehenden internationalen Menschenrechtsnormen und -standards (wie sie in Verträgen, im Gewohnheitsrecht und in anderen Rechtsinstrumenten enthalten sind) werden in das Projekt einbezogen.
Das Projekt wird geschlechtersensibel durchgeführt, wobei die Geschlechterperspektive im gesamten Projekt durchgängig berücksichtigt wird. Das Projekt wird die Geschlechterperspektive fördern, die Geschlechterdimension in seine Methodik einbeziehen und soweit möglich die Chancengleichheit für weibliche und männliche Bedienstete gewährleisten, damit sie an allen Projektveranstaltungen teilnehmen können, wobei die Vorteile der Einbeziehung weiblicher Beamter in die nationalen Institutionen hervorgehoben werden. Alle Rückmeldungen aus den Vor- und Nachworkshop-Umfragen und -Tests werden nach Geschlecht aufgeschlüsselt, um sicherzustellen, dass das Projekt in der Lage ist, die Sichtweise von weiblichen Bediensteten zu erfassen und darüber Bericht zu erstatten. Im Rahmen der Projektindikatoren werden nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erhoben und gemeldet.
Das UNODC und das UNOCT koordinieren gegebenenfalls die Durchführung ihrer jeweiligen Tätigkeiten.
Wenn externes Fachwissen für die Durchführung von Maßnahmen herangezogen wird, bemühen sich das UNODC und das UNOCT um die Einbeziehung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Das Projekt wird die Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft und nationalen Behörden — einschließlich Parlamenten, Justizministerien und anderen einschlägigen Interessenträgern — umfassen, um die Universalisierung des ICSANT zu fördern, die Bedeutung des Beitritts zum Übereinkommen stärker ins Blickfeld zu rücken und Kapazitäten für seine wirksame Umsetzung aufzubauen.
Projektergebnisse
Ergebnis 1: Erhöhung der Zahl der Staaten, die Beitrittsverfahren prüfen oder einleiten oder ICSANT-Vertragsparteien werden, und Schärfung des Bewusstseins sowie Vertiefung des Wissens über das ICSANT bei den Begünstigten (nationale (politische) Entscheidungsträger — einschließlich der Parlamentsabgeordneten) und in internationalen Foren. Gegebenenfalls werden Synergien mit anderen einschlägigen internationalen Rechtsinstrumenten (CPPNM, ACPPNM, Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates) genutzt.
Ergebnis 2: Stärkung der nationalen Rechtsvorschriften und der Kapazitäten von Kriminalbeamten und anderen einschlägigen nationalen Akteuren in den begünstigten Ländern in Bezug auf die Ermittlung, Strafverfolgung und Entscheidung von Rechtssachen, in denen das ICSANT von Bedeutung wäre.
Ergebnis 3: Stärkung der Strategien, Verfahren und Methoden zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung der von nichtstaatliche Akteuren — einschließlich Terroristen —, die Kernmaterial oder anderes radioaktives Material erwerben, besitzen und/oder verwenden, ausgehenden Bedrohung und Verbesserung der Kenntnis und des Verständnisses der Bedrohung durch radiologischen und nuklearen Terrorismus und durch andere Straftaten im Zusammenhang mit solchen Materialien;
Ergebnis 4: Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs, innerhalb und zwischen den Vertragsstaaten bei der Ausarbeitung und Annahme wirkungsvoller praktischer Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens.
Projektergebnisse und -tätigkeiten
Ergebnis 1: Erhöhung der Zahl der Staaten, die im Hinblick darauf, ICSANT-Vertragsparteien Erwägungen treffen/Verfahren einleiten/den Beitritt vornehmen, und Schärfung des Bewusstseins sowie Vertiefung des Wissens über das ICSANT bei den Begünstigten (nationale (auch politische) Entscheidungsträger — einschließlich der Parlamentsabgeordneten) und in internationalen Foren. Gegebenenfalls werden Synergien mit anderen einschlägigen internationalen Rechtsinstrumenten (CPPNM, ACPPNM, Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates) genutzt.
Teilergebnis 1.1: Die Bedeutung der Universalisierung und wirksamen Umsetzung des ICSANT durch Sichtbarmachung, Eintreten für das Übereinkommen und Leistung von Beiträgen zu einschlägigen Veranstaltungen wird gefördert.
Tätigkeit 1.1.1: Projektbeginn und Präsentation der Ergebnisse früherer Tätigkeiten (UNODC/UNOCT)
Das UNODC und das UNOCT/UNCCT veranstalten einen Projektstart in Wien bzw. New York, zu dem die vor Ort tätigen Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten eingeladen werden. Die Projektträger werden sich darum bemühen, die Vertretung wichtiger Mitgliedstaaten sowohl aus der Europäischen Union als auch von den Mitgliedstaaten aus Schwerpunktregionen einzubeziehen, um Interesse und Dynamik für dieses zweite Projekt zu wecken und die Durchführung auf nationaler und regionaler Ebene zu erleichtern. Diese Veranstaltungen werden auch die Gelegenheit bieten, Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Projekt auszutauschen.
Tätigkeit 1.1.2: Förderung der Studie über die Gründe der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen für den Nichtbeitritt zum ICSANT und über die dadurch bedingten Herausforderungen sowie über die Instrumente für dessen wirksame Umsetzung (UNOCT)
Das UNOCT/UNCCT wird drei (3) Sitzungen veranstalten, um die im Juni 2023 abgeschlossene Studie über die Gründe der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen für den Nichtbeitritt zum ICSANT und über die dadurch bedingten Herausforderungen sowie über die Instrumente für dessen wirksame Umsetzung zu bewerben und zu verbreiten. Die Studie vermittelt ein tieferes Verständnis der Gründe und Herausforderungen für Mitgliedstaaten, die dem ICSANT nicht beigetreten sind, und gibt eine Reihe von Empfehlungen dazu ab, wie mehr Beitritte und eine wirksame Umsetzung sichergestellt werden können. Insbesondere wird das UNOCT/UNCCT mit wichtigen Mitgliedstaaten, die von den Ergebnissen der Studie und der von ihr vermittelten Orientierung profitieren könnten, weiterarbeiten.
Tätigkeit 1.1.3: Sichtbarkeit von sowie Eintreten für und Leistung von Beiträge(n) für ICSANT-Veranstaltungen, die von anderen Organisationen ausgerichtet werden (UNODC/UNOCT)
Im Rahmen ihres jeweiligen Mandats werden das UNODC und das UNOCT/UNCCT gegebenenfalls Fachwissen beisteuern und das ICSANT und seine Arbeit im Rahmen des Projekts in einschlägigen internationalen Foren fördern, z. B. Veranstaltungen im Zusammenhang mit bzw. organisiert von
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internationalen Rechtsrahmen, darunter unter anderem das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen und seine Änderung, die Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen; |
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internationalen Organisationen, darunter die IAEO, die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol), das UNICRI, das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR), das UNODA und das Büro der Vereinten Nationen für Rechtsangelegenheiten (OLA); |
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der Zivilgesellschaft, einschließlich Nichtregierungsorganisationen; |
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internationalen Initiativen, darunter unter anderem die EU- Initiative für Exzellenzzentren zur Eindämmung von CBRN-Risiken (EU CBRN CoE), die Globale G8-Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und-material, die Initiative für nukleare Bedrohungen („Nuclear Threat Initiative“)und der Globale Pakt der Vereinten Nationen zur Koordinierung der Terrorismusbekämpfung. |
Teilergebnis 1.2: Der Beitritt zum ICSANT und Synergien mit anderen einschlägigen internationalen Rechtsinstrumenten werden gefördert und verstärkt.
Tätigkeit 1.2.1: Förderung des Beitritts durch Länderbesuche (UNODC)
Aufbauend auf der vom UNODC geleisteten Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die Universalisierung und auf sein weitreichendes Netz von Außenstellen wird das UNODC acht (8) Länderbesuche in Staaten organisieren, die noch nicht Vertragspartei des ICSANT sind und die auf der Grundlage der Analyse des UNODC und seines vorangegangenen Engagements am meisten von persönlichen Konsultationen in den jeweiligen Hauptstädten profitieren würden. Das UNODC soll einschlägige nationale Interessenträger, gegebenenfalls auch Parlamentsabgeordnete, in die Länderbesuche einbeziehen.
Tätigkeit 1.2.2: Förderung des Beitritts durch Dialog mit den nationalen Parlamenten von Mitgliedstaaten, die nicht Vertragsparteien des ICSANT sind (UNOCT)
Das UNOCT/UNCCT Wird drei (3) nationale Veranstaltungen abhalten, um gemeinsam einen Aufruf an die Parlamente der Mitgliedstaaten, die noch nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind, zu richten. Weitere einschlägige Interessenträger wie Außenministerium, Justizministerium, Nuklearaufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden werden ebenfalls eingeladen, an der Informationsveranstaltung teilzunehmen. Im Mittelpunkt der nationalen Veranstaltungen werden die Bedeutung des ICSANT für die Verbesserung der nuklearen Sicherung, die Komplementarität und Synergien mit anderen internationalen Rechtsinstrumenten, die Vorteile des Beitritts und das mit dem Nichtbeitritt verbundene Risiko, bewährte Verfahren bei der Umsetzung und die Bedrohung durch den Terrorismus im Zusammenhang mit Nuklearmaterial und radioaktivem Material stehen. Das UNOCT/UNCCT wird in Zusammenarbeit mit dem UNOCT-Programm für das parlamentarische Engagement bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus -Programmbüro in Doha —, eng mit internationalen und regionalen parlamentarischen Organisationen zusammenarbeiten, um auf den Beitritt zu dem Übereinkommen hinzuwirken.
Tätigkeit 1.2.3: Förderung des Beitritts durch regionale Workshops (UNODC)
Um die Nachhaltigkeit der Universalisierungsbemühungen im Rahmen des ersten ICSANT-Projekts der EU zu verbessern, wird das UNODC vier (4) virtuelle regionale, interregionale und subregionale Workshops für politische und sonstige Entscheidungsträger der noch nicht dem ICSANT als Vertragspartei angehörenden Staaten veranstalten (davon drei (3) in englischer Sprache und einer (1) in französischer Sprache).
Die virtuellen Workshops werden auf Tätigkeiten aufbauen, die im Rahmen des vorangegangenen Ratsbeschlusses durchgeführt wurden, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Einschlägige Materialien, die im Rahmen des Projekts entwickelt wurden, wie etwa E-Learning-Material und Schulungshandbücher sowie elektronisches Sensibilisierungsmaterial (die bereits in allen sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen verfügbar sind), werden gegebenenfalls vor und in den Workshops eingesetzt. Im Mittelpunkt der Workshops steht das ICSANT; darüber hinaus werden aber auch Synergien mit dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und dessen Änderung sowie mit der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates und gegebenenfalls die Einbeziehung einschlägiger Interessenträger angestrebt. Das UNODC wird die Staaten ermutigen, auch Parlamentsabgeordnete unter die Kandidaten für die virtuellen Workshops aufzunehmen.
Tätigkeit 1.2.4: Zweites gemeinsames IAEO-UNODC-Seminar zur Förderung der Universalisierung des ICSANT und der Änderung des CPPNM (UNODC)
Aufbauend auf der erfolgreichen ersten gemeinsamen Veranstaltung, die am 11./12. November 2021 stattfand, wird das UNODC gemeinsam mit der IAEO die zweite Veranstaltung dieser Art abhalten. Die Veranstaltung findet in Wien (Österreich) statt.
Tätigkeit 1.2.5: Förderung des Beitritts durch eine hochrangige Veranstaltung am Rande der IAEO-Konferenz über nukleare Sicherung, die 2024 in New York stattfindet (UNOCT)
Aufbauend auf der erfolgreichen Begleitveranstaltung, die das UNODC 2020 am Rande der Internationalen Konferenz der IAEO über nukleare Sicherung (ICONS) abgehalten hat, wird das UNODC 2024 auf der nächsten ICONS in Wien (Österreich) eine hochrangige Veranstaltung abhalten. Die Konferenz ist ein wichtiges Treffen im Bereich der nuklearen Sicherung, das eine Ministerkomponente und ein wissenschaftliches und technisches Programm umfasst und somit politische Diskussionen auf hoher Ebene und parallel dazu technische Sitzungen bietet. An der letzten Konferenz im Jahr 2020 nahmen über 57 Minister und mehr als 2000 Experten aus über 130 Ländern und von 35 internationalen Organisationen teil.
Tätigkeit 1.2.6: Förderung des Beitritts durch eine hochrangige Veranstaltung am Rande der „Woche gegen Terrorismus“ in New York (UNOCT)
Das UNOCT/UNCCT wird während der „Woche gegen Terrorismus“ bei den Vereinten Nationen in New York alle zwei Jahre eine hochrangige Veranstaltung von hoher öffentlicher Wahrnehmung abhalten, bei der Mitgliedstaaten und internationalen Partnern im Bereich Terrorismusbekämpfung zusammenkommen.
Tätigkeit 1.2.7: Begleitveranstaltung zu Menschenrechtsdimensionen bei der Umsetzung des ICSANT (UNODC/UNOCT)
Das UNODC und das UNOCT werden eine Begleitveranstaltung zu den Menschenrechtsbestimmungen des ICSANT abhalten. Zu den eingeladenen Rednern gehören der Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus sowie Vertreter anderer zwischenstaatlicher und nichtstaatlicher Organisationen. Die Veranstaltung wird sich unter anderem auf den Plan Nr. 4 des UNODC für die rechtliche Schulung im Bereich Terrorismusbekämpfung zum Thema „Menschenrechte und strafrechtliche Reaktion auf den Terrorismus“ sowie auf den Plan Nr. 1 des UNODC für die rechtliche Schulung im Bereich Terrorismusbekämpfung zum Thema „Terrorismusbekämpfung im Kontext des Völkerrechts“ stützen.
Ergebnis 2: Stärkung der nationalen Rechtsvorschriften und der Kapazitäten von Kriminalbeamten und anderen einschlägigen nationalen Interessenträgern in den begünstigten Ländern in Bezug auf die Ermittlung, Strafverfolgung und Entscheidung von Rechtssachen, in denen das ICSANT von Bedeutung wäre.
Teilergebnis 2.1: Den darum ersuchenden Staaten wird gesetzgeberische Unterstützung gewährt.
Tätigkeit 2.1.1: Einschlägige gesetzgeberische Unterstützung zur Umsetzung der Bestimmungen des ICSANT und zur Ermöglichung der Anwendung der Rechtsvorschrift durch Beamte an vorderster Front, Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälte und Justiz (UNODC)
Das UNODC wird den ersuchenden Staaten auf Anfrage gegebenenfalls auf der Grundlage der gemeinsamen UNODC-IAEO-Modellbestimmungen zur Kriminalisierung von Nuklearterrorismus, des vom UNODC entwickelten und auf der ICSANT-Website des UNODC aufrufbaren Fragebogens zur Selbstbewertung, des UNODC-Handbuchs über Rechtshilfe und Auslieferung und des UNODC-Formulierungstools für Rechtshilfeersuchen, der vom UNODC bei der Zusammenstellung der nationalen Durchführungsvorschriften zu Artikel 2 des ICSANT ermittelten bewährten Verfahren sowie der vom UNODC unter Teilergebnis 2.3 zu entwickelnden Instrumente einschlägige gesetzgeberische Unterstützung leisten. Das UNODC wird den Begünstigten die Möglichkeit bieten, die den Parlamentsabgeordneten vorgeschlagenen Änderungen von Rechtsvorschriften vorzulegen.
Teilergebnis 2.2: Die Fähigkeit der nationalen Strafjustizsysteme, Straftaten im Zusammenhang mit dem ICSANT zu verhüten, aufzudecken, zu bekämpfen, zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und abzuurteilen, wird verbessert.
Das UNODC wird fünf (5) nationale Seminare für Absolventen von Zentren für justizielle Aus- und Weiterbildung sowie zehn (10) Webinare zu verschiedenen Aspekten der Anwendung des ICSANT veranstalten. Das UNODC wird sich auf die langjährige nachgewiesene Fachkompetenz stützen, die im Rahmen seines Programms zur Vorbeugung gegen CBRN-Terrorismus im Einklang mit dem dem UNODC von der Generalversammlung der Vereinten Nationen erteilten Mandat entwickelt wurde.
Tätigkeit 2.2.1: Nationale Seminare für Zentren der justiziellen Aus- und Weiterbildung (UNODC)
Das UNODC wird fünf (5) Seminare für Zentren der justiziellen Aus- und Weiterbildung in den Vertragsstaaten durchführen, um deren Fähigkeit zur wirksamen Umsetzung des ICSANT und zur Schärfung des Bewusstseins für das Übereinkommen zu verbessern. In den Seminaren werden unter anderem das Handbuch zu fiktiven Fällen im Zusammenhang mit Straftaten in Bezug auf das ICSANT und andere vom UNODC entwickelte Materialien — einschließlich der im Rahmen von Teilergebnis 2.3 entwickelten Materialien — vorgestellt, und es wird eine Methodik der Ausbilderschulung angewandt, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Tätigkeit 2.2.2: Reihe von Webinaren (UNODC)
Das UNODC wird zehn (10) Webinare zu verschiedenen Schlüsselaspekten des ICSANT durchführen, darunter gerichtliche Zuständigkeit, Auslieferung, Menschenrechte und Beweissicherung. Die Webinare werden in mehreren Sprachen abgehalten. Weitere internationale Einrichtungen wie IAEO, Interpol, EU CBRN CoE und der mit der Resolution 1540 (2004) eingerichtete Ausschuss werden eingeladen. Die Webinar-Aufzeichnungen werden online verfügbar sein, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Einladungen an die ständigen Vertretungen werden zur Teilnahme einschlägiger nationaler Interessenträger, einschließlich Parlamentsabgeordneter, ermutigen.
Teilergebnis 2.3: Tools der technischen Hilfe werden entwickelt, aktualisiert, erweitert und/oder spezialisiert.
Tätigkeit 2.3.1: ICSANT-Website (UNODC)
Die ICSANT-Website des UNODC(unodc.org/icsant) ist zur Referenz für Praktiker in der ganzen Welt geworden, da sie alle verfügbaren Ressourcen in Bezug auf das Übereinkommen enthält, einschließlich der Verfahrensgeschichte, des Stands der Beitritte, analytischer Artikel, einer Sammlung nationaler Durchführungsvorschriften, von Instrumenten für den Kapazitätsaufbau und damit verbundener technischen und gesetzgeberischer Unterstützung seitens des UNODC. Seit ihrer Eröffnung im September 2021 wurde die Website von mehr als 10 000 Nutzern konsultiert. Das UNODC wird die Website in allen UN-Amtssprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) pflegen, regelmäßig aktualisieren und weiter mit Inhalten versehen. Auf der Website werden beispielsweise alle neu entwickelten Tools, Veranstaltungsberichte und zusätzlichen nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 2 des ICSANT bereitgestellt.
Darüber hinaus wird auf der Website eine Datenbank der benannten ICSANT-Behörden (gemäß Teilergebnis 4.1) bereitgestellt.
Tätigkeit 2.3.2: Spezialtools für technische Hilfe (UNODC)
Das UNODC wird in Papierform und in elektronischer Form auf der ICSANT-Website des UNODC (unodc.org/icsant) zusätzliche und spezialisierte Tools für technische Hilfe zum ICSANT in allen sechs UN-Amtssprachen entwickeln und veröffentlichen. Die betreffenden Materialien umfassen Folgendes:
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Toolkits zu verschiedenen Aspekten des ICSANT (z. B. gerichtliche Zuständigkeit, Menschenrechte, Beschlagnahme und Schutz von Material, das nicht der Regulierungskontrolle unterliegt, und internationale Zusammenarbeit); |
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ein Toolkit zu Synergien mit dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (CPPNM) und seiner Änderung; |
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ein Toolkit zu Synergien mit der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates; |
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ein Toolkit zu Musterstrafbestimmungen für die im ICSANT, im CPPNM und in dessen Änderung aufgeführten Straftaten, von der IAEO und dem UNODC gemeinsam entwickelt. |
Tätigkeit 2.3.3: Video zur Verfahrensgeschichte und den wichtigsten Bestimmungen des ICSANT (UNODC)
Das UNODC wird ein Video erstellen, in dem die Verfahrensgeschichte und die wichtigsten Bestimmungen des ICSANT erläutert werden. Das Video wird Äußerungen mehrerer Vertragsstaaten und anderer Interessenträger enthalten, wobei eine ausgewogene geografische Verteilung und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gewährleisten werden und die Bedeutung des ICSANT hervorgehoben wird. Das Video wird in allen sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen auf der ICSANT-Website des UNODC (unodc.org/icsant) verfügbar sein.
Ergebnis 3: Stärkung der Strategien, Verfahren und Methoden zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung der von nichtstaatliche Akteuren — einschließlich Terroristen —, die Kernmaterial oder anderes radioaktives Material erwerben, besitzen und/oder verwenden, ausgehenden Bedrohung und Verbesserung der Kenntnis und des Verständnisses der Bedrohung durch radiologischen und nuklearen Terrorismus und durch andere Straftaten im Zusammenhang mit solchen Materialien;
Teilergebnis 3.1: Die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, den Erwerb, den Besitz und/oder die Nutzung von Kernmaterial oder anderem radioaktivem Material zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren, wird gestärkt.
Das UNOCT/UNCCT wird vier (4) regionale Workshops und Planübungen organisieren, um Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus in Afrika, Zentralasien und im Kaukasus sowie in Südosteuropa und Osteuropa aufzubauen. Die regionalen Workshops und Planübungen werden die Fähigkeiten der Mitgliedstaaten in den Bereichen Aufdeckung, Forensik, Gegenreaktion und Eindämmung in Bezug auf radiologischen und nuklearen Terrorismus verbessern, einschließlich der Anwendung einer maßgeschneiderten Methodik, um die nationalen Behörden bei der wirksamen Umsetzung des ICSANT zu unterstützen und die internationale Zusammenarbeit zu verbessern, womit aufgezeigt wird, wie wichtig es ist, Vertragspartei des Übereinkommens zu sein. Die Workshops werden die Ermittlung „regionaler Spitzenreiter“ und den Süd-Süd-Austausch bewährter Verfahren fördern. Darüber hinaus erfolgt die Auswahl der Länder unter anderem auf der Grundlage der Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus der gemeinsamen Globalen Bewertung der Bedrohungslage in Bezug auf nichtstaatliche Akteure und deren potenzieller Nutzung von CBRNE-Materialien durch UNOCT/UNCCT und Interpol.
Tätigkeit 3.1.1: Regionale Workshops und Planübungen zum Aufbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus (UNOCT)
Das UNOCT/UNCCT wird vier (4) regionale Workshops und Planübungen zum Aufbau von Kapazitäten in folgenden Bereichen organisieren:
Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus mit Schwerpunkt auf der Aufdeckung im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Aufdeckung, wobei der Schwerpunkt auf der Ermittlung und Anwendung bewährter Verfahren für das Aufspüren von radiologischem Material/Nuklearmaterial mithilfe von Informationen und Instrumenten liegt, die zum Kapazitätsaufbau bei der Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus im Zusammenhang mit der Grenzsicherung beitragen;
Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus mit Schwerpunkt auf der Forensik im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Aufdeckungsforensik, wobei der Schwerpunkt auf der Demonstration der Bedeutung der Nuklearforensik und der behördenübergreifenden Koordinierung liegt und zum Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus beigetragen werden soll;
Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus mit Schwerpunkt auf Reaktion und Eindämmung im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Abwehr und Eindämmung, wobei der Schwerpunkt auf der Fähigkeit liegt, wirksam, rechtzeitig und koordiniert auf terroristische Vorfälle zu reagieren, bei denen Nuklearmaterial oder anderes radioaktives Material ein wesentliches Element eines Rahmens für die nukleare Sicherheit ist.
Teilergebnis 3.2: Die Kenntnisse und das Verständnis der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Bedrohung durch radiologischen und nuklearen Terrorismus werden verbessert.
Das UNOCT/UNCCT wird vier (4) gezielte nationale Schulungen für vier (4) Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung des radiologischen und nuklearen Terrorismus veranstalten. Die Schulungen werden die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, unter anderem das Risiko und die Bedrohung zu verstehen, Gegenmaßnahmen zu entwickeln, die Reaktion auf Vorfälle zu exerzieren und kritische Infrastrukturen und wichtige Ressourcen zu ermitteln und zu schützen. Für diese Tätigkeiten wird das UNOCT/UNCCT von der umfassenden Erfahrung mit dem Schulungsportfolio profitieren, das im Rahmen seines Globalen Programms zur Verhütung von und Reaktion auf Massenvernichtungswaffen (MVW)/Chemikalien, biologischen, radiologischen und nuklearen Terrorismus (CBRN) entwickelt und durchgeführt wurde; in diesem Rahmen wurden über 1 500 Bedienstete geschult.
Tätigkeit 3.2.1: Nationale Präsenzschulungen zur Bekämpfung des radiologischen/nuklearen Terrorismus (UNOCT)
Das UNOCT/UNCCT wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um entsprechend ihren Prioritäten und Bedürfnissen die geeigneten Schulungen zur Terrorismusbekämpfung zu ermitteln, wie folgt:
nationale Schulung — Grundkurs über radiologische und nukleare Bedrohungen, womit das Personal in die Lage versetzt wird, wirksam auf ein radiologisches und nukleares Szenario zu reagieren, und die Einsatzkräfte Empfehlungen erhalten, damit sie in einer Umgebung arbeiten können, die potenziell gefährliche radiologische und nukleare Stoffe enthält;
nationale Schulung — Zwischenkurs über radiologische und nukleare Bedrohungen unter Einbeziehung relevanter Themen im Zusammenhang mit radiologischen und nuklearen Bedrohungen. Dazu gehören zu realistischen Szenarien führende praktische Demonstrationen und Übungen, die die Aufdeckung und das Verbot des illegalen Handels mit radiologischem Material, die Identifizierung von radiologischem oder nuklearem Material an einem Tatort und die Erkennung radiologischer und nuklearer Gefahren und entsprechenden Beweismaterials umfassen;
nationale Schulung — fortgeschrittener Kurs über radiologische und nukleare Bedrohungen, in dem die radiologischen und nuklearen Bedrohungen eingehender behandelt werden, mit besonderem Schwerpunkt auf radiologischen Dispersionsvorrichtungen und improvisierten Kernsprengkörpern;
nationale Schulung — Kurs über radiologische und nukleare Gegenmaßnahmen, wobei der behördenübergreifende Ansatz vorgestellt wird, der sich auf die Entwicklung von Gegenmaßnahmen gegen radiologische und nukleare Bedrohungen und die gemeinsame Reaktion auf radiologische und nukleare Vorfälle durch wichtige nationale Behörden, einschließlich Strafverfolgung, Zoll, Sicherheitsbehörden, Ersthelfer, Nachrichtendienste, öffentliche Gesundheit, Regulierungsbehörden, Industrie usw. konzentriert;
nationale Schulung — Kurs zum Schutz kritischer Infrastrukturen, mit Schwerpunkt auf Sektoren, die direkt angegriffen werden können, wie Kernkraftwerke, Kernforschungsreaktoren, Standorte mit Funkquellen, Verkehrsknotenpunkte sowie Sektoren, die von nichtstaatlichen Akteuren zur Erlangung sensibler und kontrollierter Technologien ins Visier genommen werden könnten.
Ergebnis 4: Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit — einschließlich des Informationsaustauschs — innerhalb der Vertragsstaaten und zwischen ihnen bei der Ausarbeitung und Annahme wirkungsvoller praktischer Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens
Teilergebnis 4.1: Der nach dem ICSANT erforderliche Informationsaustausch wird erleichtert.
Mit Wirkung vom 3. Oktober 2022 wurde das UNODC in Anbetracht seines Mandats, seiner Rolle und seines Fachwissens in Bezug auf das ICSANT vom Büro der Vereinten Nationen für Rechtsfragen (OLA) — in dessen Eigenschaft als Stelle, die die Verwahrfunktion des Generalsekretärs für dieses Übereinkommen wahrnimmt — offiziell damit beauftragt, Notifizierungen der Benennung von Behörden durch Vertragsstaaten gemäß Artikel 7 Absatz 4 entgegenzunehmen und zu verbreiten. Alle Notifizierungen dieser Art sind daher an folgende E-Mail-Adresse zu richten: unodc-icsant@un.org. Die eingegangenen Notifizierungen sind auf der ICSANT-Website des UNODC und — vorbehaltlich der Weiterleitung durch das UNODC an OLA — auf der Website zur Sammlung der Verträge der Vereinten Nationen zu veröffentlichen.
Tätigkeit 4.1.1: Kampagne zur Ermutigung der Vertragsstaaten des ICSANT, eine zuständige Behörde und Kontaktstelle gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Übereinkommens zu benennen (UNODC)
Das UNODC wird Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, um die Staaten, die bereits Vertragsparteien des ICSANT sind, dazu anzuhalten, der Verpflichtung gemäß Artikel 7 Absatz 4 nachzukommen, wonach die Vertragsstaaten die Vereinten Nationen über ihre zuständigen Behörden und Verbindungsstellen, die für die Übermittlung und den Empfang von ICSANT-bezogenen Informationen zuständig sind, unterrichten müssen. Zu den Tätigkeiten gehört der Versand von Schreiben an die zuständigen Ständigen Vertretungen, in denen diese aufgefordert werden, ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 7 Absatz 4 nachzukommen, bilaterale Treffen abzuhalten und Faltblätter und sonstiges Informationsmaterial in allen sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen auszuarbeiten.
Tätigkeit 4.1.2: Treffen der zuständigen nationalen Behörden und ICSANT-Verbindungsstellen (UNODC)
Das UNODC wird im dritten Projektjahr das erste Treffen dieser zuständigen Behörden und Verbindungsstellen in Wien (Österreich) veranstalten. Das Treffen wird unter anderem eine Koordinierungsübung und Schulungen darüber umfassen, wie eine Verbindungsstelle nach Artikel 7 Absatz 4 effektiv ihre Tätigkeit ausüben kann. Das Treffen richtet sich an die nationalen Verbindungsstellen und andere einschlägige nationale Interessenträger.
Tätigkeit 4.1.3: Virtuelle ICSANT-Informationsveranstaltungen für die bestehenden Justiz- und Sicherheitsnetze des UNODC (UNODC)
Aufbauend auf den schon lange bestehenden Kooperationsnetzen, die sich aus vom UNODC in verschiedenen Regionen der Welt (z. B. für die Sahelzone, den Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika sowie für Indischen Ozean) eingerichteten Anlaufstellen für Sicherheit und Justiz zusammensetzen, wird das UNODC technische Online-Informationsveranstaltungen anbieten und virtuell mit diesen Netzen zusammenarbeiten und dabei eine Methodik für die Schulung der Ausbilder anwenden. Die Kontaktstellen dieser schon lange bestehenden Netze arbeiten regelmäßig zusammen, indem sie operative Herausforderungen analysieren, bewährte Verfahren zur Bewältigung dieser Herausforderungen austauschen und einschlägige Fälle erörtern.
Teilergebnis 4.2: Bewährte Verfahren und Erkenntnisse in Bezug auf den Beitritt zum ICSANT und auf dessen Umsetzung werden von den Zielgruppen auf regionaler Ebene genutzt, um die wirksame Umsetzung des ICSANT und die nukleare Sicherung zu verstärken
Tätigkeit 4.2.1: Treffen von Praktikergemeinschaften (UNOCT)
Das UNOCT/UNCCT wird vier (4) Treffen veranstalten, um die nationale Zusammenarbeit von Praktikern in den Bereichen radiologische und nukleare Sicherung und Terrorismusbekämpfung zu fördern und damit den Austausch von Informationen und Erkenntnissen sowie die behördenübergreifende Koordinierung zu verbessern. An diesen Treffen werden Praktikergemeinschaften mit Vertretern der Terrorismusbekämpfungsbehörden, des Zolls, der Hilfsgesellschaften, der Nachrichtendienste, der Justiz, der Strafverfolgung, der politischen und sonstigen Entscheidungsgremien, der Beamten des Gesundheitswesens, der Nuklearaufsichtsbehörden usw. teilnehmen. Diese Treffen werden es den Praktikergemeinschaften ermöglichen, Lücken, Herausforderungen und gewonnene Erkenntnisse zu ermitteln und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch, dem Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und der internationalen Zusammenarbeit auszutauschen. Die betreffenden Gemeinschaften werden die Zusammenarbeit und Koordinierung der Interessenträger fördern, die für die wirksame Umsetzung des ICSANT und die nukleare Sicherung von Bedeutung sind, und von der Connect-&-Learn-Plattform des UNOCT profitieren. Dieses im Oktober 2021 ins Leben gerufene innovative Online-Instrument zum Kapazitätsaufbau bringt die Mitgliedstaaten, den Privatsektor, die Wissenschaft, Denkfabriken, Forschungsinstitute und die Zivilgesellschaft zusammen, um die Bereitstellung technischer Hilfe vor Ort zu verbessern. Die Plattform ist ein einzigartiges virtuelles Instrument, mit dem sich Hindernisse wie Kosten, geografische Entfernungen und Pandemiebeschränkungen überwinden lassen, indem Ressourcen für die Terrorismusbekämpfung und die Prävention und Bekämpfung von gewaltorientiertem Extremismus (PCVE) jederzeit und überall den verschiedenen Interessenträgern und Praktikern zugänglich gemacht werden.