31973D0062

73/62/EWG: Beschluß des Rates vom 22. März 1973 über die Zurückstellung des Beschlusses über die Anwendung des Protokolls Nr. 6 des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

Amtsblatt Nr. L 098 vom 12/04/1973 S. 0030 - 0030
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 1 S. 0205
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 1 S. 0205


BESCHLUSS DES RATES vom 22. März 1973 über die Zurückstellung des Beschlusses über die Anwendung des Protokolls Nr. 6 des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island (73/62/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Protokolls Nr. 6 des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens und der Republik Island,

auf Vorschlag der Kommission,

in der Erwägung, daß noch nicht festgestellt werden kann, daß die wirtschaftlichen Probleme, die sich aus den isländischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Fischereirechte ergeben, eine die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Island zufriedenstellende Lösung gefunden haben -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

(1) Der Beschluß über die Anwendung des Protokolls Nr. 6 des Abkommens mit Island wird zurückgestellt.

(2) Der Rat wird die Lage vor dem 30. Juni 1973 erneut prüfen.

(3) Der Präsident des Rates unterrichtet Island über diesen Beschluß.

Geschehen zu Brüssel am 22. März 1973.

Im Namen des Rates

Der Präsident

W. DE CLERCQ