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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1812

27.6.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/1812 DES RATES

vom 21. Juni 2024

zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Národná banka Slovenska

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank an den Rat der Europäischen Union vom 18. April 2024 zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska (EZB/2024/14) (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft werden.

(2)

Das Mandat des gegenwärtigen externen Rechnungsprüfers der Národná banka Slovenska, Deloitte Audit s.r.o. endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2023. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2024 einen externen Rechnungsprüfer zu bestellen.

(3)

Die Národná banka Slovenska hat Grant Thornton Audit, s.r.o. als externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2024 bis 2027 ausgewählt.

(4)

Der EZB-Rat hat empfohlen, Grant Thornton Audit, s.r.o. als externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für die Geschäftsjahre 2024 bis 2027 zu bestellen, mit der Option, das Mandat um die Geschäftsjahre 2028 bis 2030 zu verlängern.

(5)

Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 16 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:

„(16)   Grant Thornton Audit, s.r.o. wird als externer Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska für die Geschäftsjahre 2024 bis 2027 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. VAN PETEGHEM


(1)   ABl. C, C/2024/3031, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3031/oj.

(2)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1812/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)