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22.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 191/25 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 20. Juli 2011
zur Berichtigung des Beschlusses 2010/152/EU über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5139)
(Nur der polnische Text ist verbindlich)
(2011/447/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 31,
nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit dem Beschluss 2010/152/EU (3) hat die Kommission von der Finanzierung durch die Europäische Union einen Gesamtbetrag von 279 794 442,15 PLN und 25 583 996,81 EUR ausgeschlossen, zu dem insbesondere ein Betrag von 180 448 032,62 PLN gehörte, den Polen für flächenbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2000-2006 getätigt hatte. Im Anhang des genannten Beschlusses wurde der betreffende Betrag jedoch irrtümlich als zur Verbuchung bei Haushaltsposten „Rechnungsabschluss EGFL — Zweckgebundene Einnahmen“ ausgewiesen. Da es sich bei dieser Berichtigung um Ausgaben im Rahmen des Befristeten Instruments für die Entwicklung des ländlichen Raums (TRDI) handelte, hätte der Betrag stattdessen nämlich bei Haushaltsposten „Finanzkorrekturen im Rahmen der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fischereifonds“ verbucht werden müssen. |
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(2) |
Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 885/2006 der Kommission vom 21. Juni 2006 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates hinsichtlich der Zulassung der Zahlstellen und anderen Einrichtungen sowie des Rechnungsabschlusses für den EGFL und den ELER (4) zieht die Kommission im Falle des EGFL die von der EU-Finanzierung auszuschließenden Beträge von den monatlichen Zahlungen für die Ausgaben ab, die im zweiten Monat nach Ergehen des Ablehnungsbeschlusses getätigt worden sind. Deshalb wurde der Betrag von 180 448 032,62 PLN anhand des Wechselkurses vom 29. April 2010 in Euro umgerechnet, was einen Betrag von 46 087 919,86 EUR ergab. |
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(3) |
Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 27/2004 der Kommission vom 5. Januar 2004 mit Übergangsvorschriften zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei durch den EAGFL, Abteilung Garantie (5), lauten die Beschlüsse der Kommission über Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung in Polen auf Euro. Die Ausgabenberichtigungen im Zusammenhang mit dem TRDI, die in den Kommissionsbeschlüssen in nationaler Währung ausgedrückt sind, sind folglich in Euro umzurechnen. Für die Umrechnung ist der durchschnittliche Wechselkurs des Haushaltsjahres der zu berichtigenden TRDI-Ausgaben zugrunde zu legen. Nach dieser Methode ergibt sich für den Betrag von 180 448 032,62 PLN, auf den sich die Berichtigung der TRDI-Ausgaben in den Haushaltsjahren 2005, 2006 und 2007 beläuft, ein Betrag von 46 430 682,69 EUR. |
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(4) |
Der Beschluss 2010/152/EU sollte daher entsprechend berichtigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Alle Angaben betreffend Polen im Anhang des Beschlusses 2010/152/EU erhalten die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Artikel 2
Aus buchungstechnischen Gründen erklärt Polen einen Betrag von 46 087 919,86 EUR zur Erstattung bei Haushaltsposten „Rechnungsabschluss EGFL — Zweckgebundene Einnahmen“.
Die Kommission erteilt eine Einziehungsanordnung über den Betrag von 46 430 682,69 EUR, um für die TRDI-Ausgaben die finanziellen Berichtigungen bei Haushaltsposten „Finanzkorrekturen im Rahmen der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fischereifonds“ vorzunehmen.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
Brüssel, den 20. Juli 2011
Für die Kommission
Dacian CIOLOŞ
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.
(2) ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.
(3) ABl. L 63 vom 12.3.2010, S. 7.
ANHANG
HAUSHALTSPOSTEN
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MS |
Maßnahme |
HHJ |
Grund der Berichtigung |
Art |
% |
Währung |
Betrag |
Bereits erfolgte Abzüge |
Finanzielle Auswirkungen |
|
„PL |
Direktzahlungen |
2006 |
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen nicht vollständig vektorisiert. Nichtbeihilfefähige Flächen für Zahlungen akzeptiert. Zu wenige Vor-Ort-Kontrollen in Regionen mit hoher Fehlerrate. Falsche Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf vorsätzliche Verstöße. |
punktuell |
|
PLN |
–87 534 475,32 |
0,00 |
–87 534 475,32 |
|
PL |
Direktzahlungen |
2006 |
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen nicht vollständig vektorisiert. Nichtbeihilfefähige Flächen für Zahlungen akzeptiert. Zu wenige Vor-Ort-Kontrollen in Regionen mit hoher Fehlerrate. Falsche Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf vorsätzliche Verstöße. |
pauschal |
5,00 |
PLN |
–11 811 934,21 |
0,00 |
–11 811 934,21 |
|
PL |
Direktzahlungen |
2007 |
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen nicht vollständig vektorisiert. Nichtbeihilfefähige Flächen für Zahlungen akzeptiert. Zu wenige Vor-Ort-Kontrollen in Regionen mit hoher Fehlerrate. Falsche Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf vorsätzliche Verstöße. |
pauschal |
5,00 |
EUR |
–2 293 418,87 |
0,00 |
–2 293 418,87 |
|
PL |
Direktzahlungen |
2007 |
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen nicht vollständig vektorisiert. Nichtbeihilfefähige Flächen für Zahlungen akzeptiert. Zu wenige Vor-Ort-Kontrollen in Regionen mit hoher Fehlerrate. Falsche Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf vorsätzliche Verstöße. |
punktuell |
|
EUR |
–23 290 577,94 |
0,00 |
–23 290 577,94 |
|
PL |
Finanzaudit — Überschreitung |
2008 |
Überschreitung der finanziellen Obergrenzen |
punktuell |
|
EUR |
0,00 |
–1 894 213,61 |
1 894 213,61 |
|
PL insgesamt (PLN) |
–99 346 409,53 |
0,00 |
–99 346 409,53 |
||||||
|
PL insgesamt (EUR) |
–25 583 996,81 |
–1 894 213,61 |
–23 689 783,20 “ |
||||||
HAUSHALTSPOSTEN
|
MS |
Maßnahme |
HHJ |
Grund der Berichtigung |
Art |
% |
Währung |
Betrag |
Bereits erfolgte Abzüge |
Finanzielle Auswirkungen |
|
„PL |
Ländliche Entwicklung EAGFL Befristetes Instrument (2000-2006) |
2005 |
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen nicht vollständig vektorisiert. Nichtbeihilfefähige Flächen für Zahlungen akzeptiert. Zu wenige Vor-Ort-Kontrollen in Regionen mit hoher Fehlerrate. Falsche Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf vorsätzliche Verstöße. |
pauschal |
5,00 |
PLN |
–1 408 667,08 |
0,00 |
–1 408 667,08 |
|
PL |
Ländliche Entwicklung EAGFL Befristetes Instrument (2000-2006) |
2006 |
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen nicht vollständig vektorisiert. Nichtbeihilfefähige Flächen für Zahlungen akzeptiert. Zu wenige Vor-Ort-Kontrollen in Regionen mit hoher Fehlerrate. Falsche Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf vorsätzliche Verstöße. |
punktuell |
|
PLN |
–18 510 167,85 |
0,00 |
–18 510 167,85 |
|
PL |
Ländliche Entwicklung EAGFL Befristetes Instrument (2000-2006) |
2006 |
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen nicht vollständig vektorisiert. Nichtbeihilfefähige Flächen für Zahlungen akzeptiert. Zu wenige Vor-Ort-Kontrollen in Regionen mit hoher Fehlerrate. Falsche Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf vorsätzliche Verstöße. |
pauschal |
5,00 |
PLN |
–69 151 379,37 |
0,00 |
–69 151 379,37 |
|
PL |
Ländliche Entwicklung EAGFL Befristetes Instrument (2000-2006) |
2007 |
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen nicht vollständig vektorisiert. Nichtbeihilfefähige Flächen für Zahlungen akzeptiert. Zu wenige Vor-Ort-Kontrollen in Regionen mit hoher Fehlerrate. Falsche Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf vorsätzliche Verstöße. |
punktuell |
|
PLN |
–12 943 389,24 |
0,00 |
–12 943 389,24 |
|
PL |
Ländliche Entwicklung EAGFL Befristetes Instrument (2000-2006) |
2007 |
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen nicht vollständig vektorisiert. Nichtbeihilfefähige Flächen für Zahlungen akzeptiert. Zu wenige Vor-Ort-Kontrollen in Regionen mit hoher Fehlerrate. Falsche Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf vorsätzliche Verstöße. |
pauschal |
5,00 |
PLN |
–78 434 429,08 |
0,00 |
–78 434 429,08 |
|
PL insgesamt (PLN) |
– 180 448 032,62 |
0,00 |
– 180 448 032,62 |
||||||
|
PL Posten 6701+ 6500 insgesamt (PLN) |
– 279 794 442,15 |
0,00 |
– 279 794 442,15 |
|
PL Posten 6701+ 6500 insgesamt (EUR) |
–25 583 996,81 |
–1 894 213,61 |
–23 689 783,20 “ |