2.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 260/1


BESCHLUSS 2010/587/GASP DES RATES

vom 14. Juni 2010

über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (nachstehend „EUV“), insbesondere auf Artikel 37, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (nachstehend „AEUV“), insbesondere auf Artikel 218 Absatz 5 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat auf seiner Tagung vom 10. November 2009 beschlossen, den Vorsitz zu ermächtigen, gemäß dem früheren Artikel 24 EUV Verhandlungen mit Montenegro im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über die Sicherheit von Informationen aufzunehmen.

(2)

Der Vorsitz hat aufgrund dieser Ermächtigung ein Abkommen mit Montenegro über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen ausgehandelt.

(3)

Das Abkommen sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen wird im Namen der Union genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 14. Juni 2010.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON